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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: motoele am 22. November 2003, 12:46:09

Titel: UK-Stellung durch Arbeitgeber
Beitrag von: motoele am 22. November 2003, 12:46:09
Hallo!

Habe einen E-Bescheid erhalten und mein Arbeitgeber hat eine UK-Stellung beantragt.

Hat jemand Erfahrungen damit????

Wie stehen die Chancen???

Zurückstellung oder Freistellung???
Titel: Re:UK-Stellung durch Arbeitgeber
Beitrag von: mib am 22. November 2003, 14:05:26
Hallo motoele,

Du meinst vermutlich einen Einberufungsbescheid zum Wehrdienst (oder zur Wehrübung? oder Alarmreserve?? - da sieht das ganze nämlich etwas anders aus).
Die Erfolgswahrscheinlichkeit hängt ganz wesentlich von der Dringlichkeit der Situation und dem Nachdruck, mit dem Dein Arbeitgeber dies formuliert, ab.
Das ganze muss irgendwo in der Nähe von existenzbedrohend (für einen Handwerksbetrieb z.B.) oder schwerwiegender Störung des Unternehmensablaufs (z.B. Du als einziger Buchhalter o.Ä.) liegen.
Dein Arbeitgeber kann sich bei den meisten IHK/HWK für solche Fälle beraten lassen.

mib
Titel: Re:UK-Stellung durch Arbeitgeber
Beitrag von: motoele am 22. November 2003, 15:26:46
Hallo!

Ja gehjt um die Einberufung zum Grundwehrdienst.

Hoffe dass das klappt.

Grund für die UK ist, dass ich ab Mitte nächsten Jahres Leiter einer Abteilung werden soll und nun in diesen Bereich eingearbeitet werden soll.

Kann ich zurückgestellt oder ganz freigestellt werden???

MfG
Motoele
Titel: Re:UK-Stellung durch Arbeitgeber
Beitrag von: mib am 22. November 2003, 16:27:06
Die Möglichkeit einer UK-Stellung ergibt sich aus §13 Wehrpflichtgesetz nur für den Fall, dass ein öffentliches Interesse vorliegt. (Wortlaut und Verfahrensweise hier:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/gewerberecht/wehrdienst/).
Ich bin nicht rechtskundig genug um Deine konkrete Situation zu beurteilen, weiss allerdings aus einigen persönlichen Berichten, dass die Messlatte sehr hoch liegt - Dein Fall würde dabei noch locker unter die Latte passen :-/
Das Beste wird sein, Dich (über Deinen Arbeitgeber) mit der in Deinem Fall vorschlagsberechtigten Institution (siehe Verfahrensweise) in Verbindung zu setzen, da dort i.d.R. die Situation schon ganz gut abgeschätzt werden kann (insb. aufgrund der Erfahrung mit dem örtlichen KWEA).

mib
Titel: Re:UK-Stellung durch Arbeitgeber
Beitrag von: schlammtreiber am 24. November 2003, 10:23:12
Ich bin ja kein jurist, aber ich würde die chance zwischen sehr gering und gar nicht vorhanden orten...
Titel: Re:UK-Stellung durch Arbeitgeber
Beitrag von: motoele am 24. November 2003, 17:17:45
Na das macht ja Mut.
Echt gute Aussichten!!!

Dann kann ich meine berufliche Zukunft als Abteilungsleiter wohl erstmal vergessen.
Wird dann wohl ein anderer machen.

Werde euch aber Bescheid geben was draus geworden ist. Weiss ja nicht wie lange so eine Entscheidung dauert!

MfG

Motoele