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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Funker85 am 19. November 2006, 10:03:33

Titel: Fwdl 23
Beitrag von: Funker85 am 19. November 2006, 10:03:33
Hey kann man fwdl 23 zurück setzen lassen auf w9? und was für begründungen gehn da am besten?
Titel: Re: Fwdl 23
Beitrag von: Thriller89 am 19. November 2006, 11:57:07
Soweit ich weiß dürfte das nur innerhalb der ersten 2 Wochen nach Verpflichtung gehen. Dannach glaube ich normalerweise nicht mehr. 

/Zusatz

Müsstest glaube auch noch zum richtigen Zeitpunkt nen KDV Antrag stellen können, sicher bin ich mir aber nicht.



Der Tipp, der nur über eine Wehrstraftat möglich ist, ist entfernt ... Timid
Titel: Re: Fwdl 23
Beitrag von: Timid am 19. November 2006, 12:26:25
@Thriller89
Das, was du da vorgeschlagen hattest, fällt unter den §18 Wehrstrafgesetz - Dienstentziehung durch Täuschung. Kann mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet werden!


@Funker85
Du solltest doch am besten wissen, weshalb du nicht mehr FWDL sein möchtest. Dementsprechend solltest du dich einfach mit diesen Beweggründen an den Zugführer/Spieß wenden und mit ihnen absprechen, wie genau du aus dem zusätzlichen Dienst herauskommen kannst. Der Spieß wird dann wahrscheinlich auch lieber noch auf Biegen und Brechen jemanden zum FWDL machen/auf deinen FWDL-Dienstposten umsetzen, der sich über die 14 zusätzlichen Monate freut, als einen Soldaten über diesen Zeitraum auf dem Dienstposten sitzen zu haben, der diesen eigentlich garnicht mehr haben möchte ...

Und ansonsten wurde das Thema schon mehrfach hier im Forum behandelt, über die Such-Funktion sollten sich dementsprechend noch einige Tipps finden lassen.