Vorrausgesetzt man ist als Berufsoldat bei der Bundeswehr, wie lange darf man eigentlich insgesamt dienen? Und geht das nach der Zahl der Dienstjahre (wie bei der britischen Armee) oder nach dem tatsächlichen Lebensalter?
Ist es auch bei der Bundeswehr möglich, die Waffengattung zu wechseln? Zum Beispiel, wenn man als, sagen wir mal, Panzergrenadier anfängt, kann man anschliessend Sani werden? Oder ist man einmal und für immer an einer Waffengattung gebunden?
MsG
ZitatVorrausgesetzt man ist als Berufsoldat bei der Bundeswehr, wie lange darf man eigentlich insgesamt dienen?
Als Zeitsoldat (SaZ) maximal 12 Jahre (soweit ich weiß nur in Ausnahmen länger) und als Berufsoldat (BS) bis zur Pensionierung. Man muß SaZ sein, um BS werden zu können.
ZitatUnd geht das nach der Zahl der Dienstjahre (wie bei der britischen Armee) oder nach dem tatsächlichen Lebensalter?
SaZ dienen eine gewisse Anzahl Jahre, BS dienen bis zum Erreichen der Altersgrenze (Pensionierung).
ZitatIst es auch bei der Bundeswehr möglich, die Waffengattung zu wechseln?
Ja, das ist möglich.
ZitatOder ist man einmal und für immer an einer Waffengattung gebunden?
Nein, aber man sollte sich schon entscheiden. Mehrere Wechsel sind eher ungewöhnlich (mal abgesehen von höheren Offizieren, die natürlich ständig mit dem Verband die Waffengattung pro forma wechseln).
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten, Schlammtreiber. ;D ;D
Noch eine Frage hätte ich allerdings: ist das Pensionierungsalter bei der Bundeswehr dasselbe wie im "Zivilleben" in Deutschland, oder gibt es da Unterschiede?
MsG
Gute Frage. Ich denke mit 60 ist bei den meisten BS schluss, während das Rentenalter im Zivilleben m.W. leicht über 60 (62 Jahre?) liegt...
Aber prinzipiell... kein großer Unterschied. Außer Piloten, die hören soweit ich weiß einige Jahre früher auf.
???mit 58 ist doch schluss - oder nur für die BO's ???
58 könnte auch sein
Zitat von: schlammtreiber am 22. November 2006, 08:25:17
Als Zeitsoldat (SaZ) maximal 12 Jahre (soweit ich weiß nur in Ausnahmen länger)
Sanitätsoffiziere und Offiziere im Fliegerischen Dienst ("BOA 41") auch länger als 12 Jahre.
ZitatMan muß SaZ sein, um BS werden zu können.
Stimmt nicht! ;) Man kann auch als Ungedienter oder Reservist mit entsprechender Aus-/Vorbildung direkt als Berufssoldat (bzw. mit Probezeit und anschließender Ernennung zum BS) eingestellt werden.
Zitat von: schlammtreiber am 22. November 2006, 11:34:41Gute Frage. Ich denke mit 60 ist bei den meisten BS schluss, während das Rentenalter im Zivilleben m.W. leicht über 60 (62 Jahre?) liegt...
Bei den meisten BS dürfte schon vor 60 Schluss sein. Lag nicht das (normale) Dienstzeitende etwa eines Oberstleutnants bei 53 oder so in der Kante?
Wie auch immer: Das Pensionsalter (nicht nur bei Soldaten, auch bei Beamten etc.) liegt i.A. um einige Jahre unter dem "normalen" Renteneintrittsalter.
ZitatAußer Piloten, die hören soweit ich weiß einige Jahre früher auf.
Können früher aufhören. Die meisten werden wohl mit Erreichen der 41 in Pension geschickt werden (zumindest Kampfpiloten), es gibt aber auch genug altgediente Piloten, die im Anschluss daran weiterhin bei der Bundeswehr aktiv sind - wenn auch i.A. nicht mehr als Piloten.
So, Nachtrag: Im Soldatengesetz, §45 findet sich etwas dazu.
Zitat(1) Für die Berufssoldaten bildet das vollendete 61. Lebensjahr die allgemeine Altersgrenze.
(2) Als besondere Altersgrenzen der Berufssoldaten mit Ausnahme der Offiziere des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr werden festgesetzt:
1. die Vollendung des 60. Lebensjahres für Oberste,
2. die Vollendung des 58. Lebensjahres für Oberstleutnante,
3. die Vollendung des 56. Lebensjahres für Majore und Stabshauptleute,
4. die Vollendung des 54. Lebensjahres für Leutnante, Oberleutnante und Hauptleute,
5. die Vollendung des 53. Lebensjahres für Berufsunteroffiziere,
6. die Vollendung des 41. Lebensjahres für Offiziere, die in strahlgetriebenen Kampfflugzeugen als Flugzeugführer oder Waffensystemoffizier verwendet werden, die Vollendung des 40. Lebensjahres, soweit sie wehrfliegerverwendungsunfähig sind.[...]
Das Renteneintrittsalter wiederum liegt bei 65.
Die Tabelle ist auch nicht mehr aktuell:
Ab einem gewissen (mit jetzt nicht bekannten) Geburtsjahrgang ist das Pensionsalter hochgesetzt worden.
Weiterhin ist die Anzahl der Dienstjahre ausschlaggebend um einen Anspruch aufdie "volle" Pension zu haben.
Bei BS Unteroffiziere (mein Jahrgang)
- 33 1/3 Dienstjahre
- Vollendung des 54. Lebensjahres
dann voller Anspruch auf die Pension -> 71,75% des letzten Bruttogehaltes
Zitat von: BPz M88 am 22. November 2006, 18:58:36Die Tabelle ist auch nicht mehr aktuell:
Die stammt allerdings aus der aktuellsten Ausgabe des Soldatengesetzes ;)
Hier die aktuellen Altersgrenzen gemäß SG § 45 i.V.m. § 96
Dienstzeitende für Berufsoldaten die ab den 01.01.2007 in den Ruhestand versetzt werden:
Uffz 54 Jahre
Lt - Hptm 55 Jahre
Mj/ StHptm 57 Jahre
OTL 59 Jahre
O 61 Jahre
rein interessehalber: Warum werden Uffze früher in den Ruhestand geschickt als Offze? Oder könnten Offze auch mit 54/55 gehen, wenn Sie wollten!?!?!
Ich würde vermuten, weil Uffze m. P. mehr Leistung erbringen während ihrer aktiven Dienstzeit ;)
Sorry, den Joke konnte ich mir als OG nicht verkneifen ;)
Offze haben meist nach ihrer KpChef-Zeit Stabsverwendungen und befinden sich dann weniger in der "Schlammzone". Das heißt nicht, dass ein 53 Jahre alter StFw noch wie ein Rekrut im Wald herum springt ;) aber die körperliche Belastung ist meist doch höher (ausgenommen Stabsverwendungen).
Auch ist die Ausbildung der Offz mit steigendem Dienstgrad höherwertiger und dadurch auch kostenintensiver... dementsprechend möchte die Bw auch etwas von der "Investition" haben.