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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: GeForce am 01. Dezember 2003, 02:44:12

Titel: Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: GeForce am 01. Dezember 2003, 02:44:12
Ein BW-Facharzt hat meinem Truppenarzt ja ein Empfehlungsbrief abgeschickt, dass ich ausgemustert werden soll. Der Truppenarzt hat vergangene Woche das DU-Verfahren eingeleitet. Ich müsste dann ein Brief von meiner Einheit bekommen, wann ich halt wegen Unterschriften, Kleidungsabgabe etc. da erscheinen soll.

Das Gelöbnis von unserer Kompanie findet am 11.12. statt.
Wenn ich nun das Brief von meiner Einheit bis 11.12. nicht bekomme, heißt das für mich, dass ich am 11.12. am Gelöbnis mit dabei sein muss?


GeForce
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: pzpio am 01. Dezember 2003, 03:46:31
eigentlich ja, es sei denn Du hast es mit den Beinen (also kannst nicht lange stehen) bist Innendienst geschrieben.
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: schlammtreiber am 01. Dezember 2003, 08:54:38
Wenn Du an diesem Tag nicht anwesend weil krankgeschrieben bist, brauchst Du selbstverständlich auch nicht teilnehmen.

Bist Du nicht krankgeschrieben nimmst Du teil. So einfach isses doch, oder?
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: GeForce am 01. Dezember 2003, 14:54:21
Also mir hat auch der BW-Facharzt gesagt, dass ich bis zu diesem Brief von meiner Einheit KzH sein werde, d.h. ich muss dann wohl auch nicht am Gelöbnis teilnehmen?


GeForce
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: Timid am 01. Dezember 2003, 15:20:26
Am besten fragst du einfach mal bei deiner Einheit nach; telefonier mal mit deinem Zugführer, der wird dir die Frage am ehesten beantworten können...
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: motoele am 01. Dezember 2003, 17:37:57
hab auch mal ne frage zum gelöbnis!

kann man mich eigentlich verpflichten am gelöbnis teilzunehmen oder kann ich mich auch weigern????
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: Tobias am 01. Dezember 2003, 18:05:17
Verpflichtend ist eine Teilnahme meiner Meinung nach nicht. Nur "angehende" SaZ werden entlassen, wenn sie nicht erscheinen.
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: Ben B am 01. Dezember 2003, 19:09:23
Wenn du dich "verweigern" solltest, am Gelöbnis teilzunehmen, wirst du keine Wehrdienstkarriere machen können. Du bleibst nämlich dann Jäger/Kanonier/Funker (Schulterglatze für 9 Monate), wirst an keinem Schiessen teilnehmen und auch nicht für den Wachdienst eingeteilt.

Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: Timid am 01. Dezember 2003, 22:12:23
Bei uns wurde diese Frage etwa folgendermaßen beantwortet: Nein, man muss nicht am Gelöbnis teilnehmen bzw. muss den Spruch nicht aufsagen. Allerdings benötigt der StoÄlteste immer wieder mal solche Leute, damit die Kasernen komplett gefegt werden etc.  ;) Volle 9 Monate lang  ;)

Also: Lass es lieber, nimm am Gelöbnis teil, erspart dir viel Ärger und extrem dumme Aufträge ...

@Tobias
Du meinst sicher die Vereidigung, nicht das Gelöbnis ...
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: Tobias am 02. Dezember 2003, 14:58:50
Ja, meine ich...
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: motoele am 02. Dezember 2003, 16:32:13
na wenn ich dann nicht wachdienst machen dürfte wäre ja nich so schlimm oder hab ich da was falsch verstanden????

ausserdem was soll ich für eine karriere machen während des grundwehrdienstes???
da kann ich auch drauf verzichten.
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: Timid am 02. Dezember 2003, 16:52:32
Gut, nehmen wir als Beispiel mal meine "Karriere":
2 Monate Grundausbildung (mit Gelöbnis), dann 7 Wochen Lehrgang BCE (der CE-Führerschein würde in der Art und Weise, wie er bei der Bundeswehr erworben wird, sicherlich 6.000 Euro aufwärts kosten, war allerdings für uns quasi kostenlos), danach Wachausbildung, danach die Einweisung auf unsere Fahrzeuge und Erwerb der ADR-Bescheinigung (um Gefahrguttransporte durchführen zu können - zivil sicherlich auch mehrere hundert Euro).

Also wurde mir quasi eine Führerscheinklasse CE und eine ADR-Bescheinigung im Wert von zusammen über 6.000 Euro geschenkt.


Gegenbeispiel: Ein Kamerad, der den Führerscheinlehrgang komplett versemmelt hat. Er war nach vielleicht 4 Wochen wieder in der Einheit. In den restlichen ca. 6 Monaten bestand seine Hauptaufgabe darin, Fahrzeuge zu fristen (die nötigen Stellen fetten, ölen), Fahrzeuge reparieren und ansonsten - viel Sport, viel Stuben- und Revierreinigen ...


Ausserdem: Man bekommt als Wehrdienstleistender, wie du ja schon in einem anderen Thread moniert hast, relativ wenig Geld. Dieses Geld wird nur dadurch merklich gesteigert, dass man befördert wirst (~25 Euro/Monat mehr als Gefreiter gegenüber einem Schützen, ~25 Euro/Monat mehr als Obergefreiter gegenüber einem Gefreiten). Wenn man nicht mehr befördert wird, sind das immerhin ~225 Euro in 6 Monaten, die einem verloren gehen.
Weiterhin bekommt man im Allgemeinen durch Dienste wie Wache oder UvD zusätzliche Freie Tage oder aber zusätzliches Geld. Ist spätestens dann wichtig, wenn man nur den Wehrsold bekommt...
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: schlammtreiber am 02. Dezember 2003, 17:18:46
Rein Interessehalber, wenn man den Wehrdiesnt nicht verweigert, welchen Grund gibt es dann das Gelöbnis zu verweigern?
???

Religiöse solche?
Titel: Re:Muss ich auch am Gelöbnis teilnehmen?
Beitrag von: motoele am 04. Dezember 2003, 17:26:31
@ timid

da muss ich dir wohl zum teil recht geben.
das einzigste wo man in irgeneiner art und weise profit beim bund schlagen kann ist ja das man eventuell den fs bce erlangen kann.
das ist ein wert von circa 6000 euro.
aber im vergleich dazu was ich sonst in 9 monaten verdienen würde nur ein tropfen auf den heissen stein.