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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Heffernan187 am 27. November 2006, 17:54:06

Titel: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Heffernan187 am 27. November 2006, 17:54:06
hallo,ich weiss es gibt schon viele threads zu diesem thema aber keines trifft direkt auf mein problem zu.

also,ich habe in meiner vergangenheit viel scheisse gebaut unter andren fahren ohne fahrerlaubnis,und auch körperverletzung!!
habe dadurch ende 2005 7 wochen jugenstarfe abgesessen.seitdem bin ich sauber habe mein leben komplett geändert.
jetzt ist meine sorge bei der eignungsfeststellung ob der psychologe meine ganzen jugenstarfen einsehen kann???
ich hab mich als saz8 beworben und habe auf dem antrag zu der frage "wurden sie schonmal verurteilt zu folgenden §........"darunter ist auch §für körperverletzung ich habe natürlich nein angekreuzt da ich mich natürlich von meiner besten seite zeigen will,um meine chancen nicht gleich ganz zu vernichten.
jetzt stellt sich mir natürlich die frage ob die da meine jugendstrafen sehen können???eigenlich sind die jugenstrafen doch nirgends vermerkt oder??

hoffe auf hilfe

mfg
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Timid am 27. November 2006, 18:27:34
Also, nur um das zusammenzufassen: Du hast mit voller Absicht den Antrag falsch ausgefüllt, da du dich "von deiner besten Seite" zeigen willst.

Ungeachtet der Tatsache, ob das Zentrum für Nachwuchsgewinnung Einblick in derartige Akten hat: Denkst du, dass das eine sonderlich kluge Entscheidung war? Du belügst damit die Bundeswehr schon, bevor du überhaupt bei dem Einstellungstest warst. Und nicht nur das, du stehst nicht zu deinen Fehlern der Vergangenheit, sondern du verheimlichst sie sogar!
Meinst du, dass du dich auf die Art "von deiner besten Seite" zeigst? Wäre es nicht vielleicht viel angebrachter, wenn du offen mit diesen "Dummheiten" umgehen würdest und bei einem Einstellungstest mit dem "Brustton der Überzeugung" behaupten kannst: "Ja, ich habe Mist gebaut, aber diese Phase liegt hinter mir"?

Denn so wirst du unter Umständen erpressbar - wenn es dir so unangenehm ist, dass du die Strafe verschweigst, könnte jemand an dich herantreten mit dem Anliegen, dich für was-auch-immer einzuspannen, mit der klaren Ansage, dass er deine "Verfehlung" andernfalls öffentlich machen könnte oder deinem Arbeitgeber/Dienstherrn offenbart. Folglich wirst du mit sowas zu einem Sicherheitsrisiko - etwas, wofür sich der MAD immer brennend interessiert ...


Wie auch immer: Wenn du Mist gebaut hast, solltest du dazu stehen. Andernfalls wirst du beim Psychologen im ZNwG ganz gewaltig auf die Nase fallen!
So, wie du es gemacht hast, ist es auf jeden Fall die denkbar schlechteste Variante ...
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: wolverine am 27. November 2006, 18:32:09
Ein Führungszeignis für Behörden enthält auch die Jugendstrafen, die sonst nicht vermerkt werden. Und mit der Falschbeantwortung der Frage nach Verurteilungen und Ermittlungsverfahren liegt auch ein Einstellungsbetrug vor, der dazu führt, dass man während der gesamzten Dienstzeit fristlos ohne weitere Geld- und Sachbezüge entlassen werden kann, sofern das vergehen an das Tageslicht kommt.
Sie haben also aus Ihren vorherigen Fehlern soweit gelernt, dass Sie von KV zu Betrug umgestiegen sind. Eine wahrlich glaubwürdige und grundlegende Leuterung!
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Heffernan187 am 27. November 2006, 19:07:12
ob das eine gute entscheidung war behalte ich mir mal vor,nur ist es so das mir mehrere leute gesagt haben mit zb körperverletzung hast du keinerlei chance!!
deswegen habe ich ja die frage gestellt weil wenn die meine delikte sehen hab ich mir ja schon selbst in den arsch getreten da ich auf dem antrag nein angekreuzt habe.
evtl.kann ich es noch abwenden indem ich dann sage das ich nicht alle § überprüft habe auf dem antrag da ja nicht die genauen bezeichnungen der jeweiligen $ da standen und der § für körperverletzung war einer der letzten in der reihe.
aber werden sie überhaupt meine "akte" anfordern wenn ich nein angekreuzt habe???

mfg
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: peppie am 27. November 2006, 19:13:39
Zitat von: Heffernan187 am 27. November 2006, 19:07:12
aber werden sie überhaupt meine "akte" anfordern wenn ich nein angekreuzt habe???

Ja, Wieso sollten Sie das nicht tun? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: StOPfr am 27. November 2006, 20:01:22
Zitat von: Heffernan187 am 27. November 2006, 19:07:12
ob das eine gute entscheidung war behalte ich mir mal vor,nur ist es so das mir mehrere leute gesagt haben mit zb körperverletzung hast du keinerlei chance!!

Wenn Dir andere Leute schon gesagt haben, dass Du mit Körperverletzung keine Chance hast, dann hätte Dir klar sein müssen, wie wichtig diese Fragen sind.
Eine falsche Antwort ist keine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dir und der Bundeswehr: Ein SaZ wird Vorgesetzter und übernimmt Verantwortung. Wie stellst Du Dir das vor, wenn Du mit einer Lüge startest?
Mach deutlich, dass Du Dich beim Beantworten der Fragen geirrt hast und steh zu Deinem Lebenslauf, den Du ändern willst. Vielleicht hast Du noch einen Versuch.     
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Huey am 27. November 2006, 20:20:17
Ich sage es mal so: Du kannst (und wirst m.M.n.) damit aus dem Bewerbungsverfahren rausfliegen.
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Andi am 27. November 2006, 22:17:25
Nach Einsicht in das Führungszeugnis wird das Bewerbungsverfahren beendet sein. Auf Grund des Sachverhaltes wird auch keine weitere Bewerbung möglich sein. Bin ehrlich gesagt froh, dass deine Unehrlichkeit in diesem Fall zu 100% dafür sorgen wirst, dass ich dich nie als SaZ oder FWDL sehen muss.
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Timid am 27. November 2006, 22:50:16
Zitat von: Heffernan187 am 27. November 2006, 19:07:12nur ist es so das mir mehrere leute gesagt haben mit zb körperverletzung hast du keinerlei chance!!

Es kommt immer drauf an - wenn du den Prüfern vermitteln kannst, dass du aus den entsprechenden Vorfällen gelernt hast und sowas nie wieder passieren wird, dann wird auch etwas wie eine Verurteilung wegen Körperverletzung kein großen Hindernis für eine Einstellung sein. Wenn dir das nicht gelingt, erfolgt natürlich eine frühzeitige Abreise vom Test.

Zitatdeswegen habe ich ja die frage gestellt weil wenn die meine delikte sehen hab ich mir ja schon selbst in den arsch getreten da ich auf dem antrag nein angekreuzt habe.

In der Tat, durch ein einziges Kreuzchen hast du dir den Weg zur Bundeswehr quasi für alle Zeiten selber verbaut.

Zitatevtl.kann ich es noch abwenden indem ich dann sage das ich nicht alle § überprüft habe auf dem antrag da ja nicht die genauen bezeichnungen der jeweiligen $ da standen und der § für körperverletzung war einer der letzten in der reihe.

Womit für die Bundeswehr dann feststeht, dass du unaufmerksam warst beim Ausfüllen des Antrags. Vielleicht tauchen dann ja noch an anderen Stellen "versehentlich" falsche Angaben auf?

Zitataber werden sie überhaupt meine "akte" anfordern wenn ich nein angekreuzt habe???

Wenn sich die Bundeswehr nur auf die Angaben ihrer Bewerber/Soldaten/Zivilangestellten verlassen würde, bräuchte man sowas wie das "Führungszeugnis für Behörden", Anfragen an das Verkehrszentralregister oder die Sicherheitsüberprüfungen nicht ...
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Heffernan187 am 28. November 2006, 03:32:06
ich hab die einladung aber schon bekommen und vielleicht habe ich ja noch eine möglichkeit die sache aufzuklären,sie werden doch sicher alles prüfen bevor sie eine einladung senden und unnötig geld fürs zug ticket ausgeben oder?`


mfg
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: wolverine am 28. November 2006, 07:44:45
Eine Überprüfung kann dauern, da dort immer mehrere unterschiedliche Behörden beteiligt sind und jede ihren eigenen Dienstweg hat. Mir sind einige Fälle bekannt, in denen Falschangaben erst nach Jahren herauskamen und dann das von mir geschilderte Ergebnis brachten! Meistens wird dann der Beschwerdeweg bemüht ("Ich war jetzt ...Jahre im Dienst und werde fristlos entlassen. Was soll ich jetzt machen?"), allerdings ebenso häufig ohne Erfolg.

"Ich habe die §§ nicht geprüft" ist eine denkbar schlechte Ausrede, da unter nahezu jedem Formular der Bw die sog. "Teufelsklausel" steht "Ich versichere die Richtigkeit der oben gemachten Angaben...Unterschrift" und Fahrlässigkeit damit ausscheidet.
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: madu am 28. November 2006, 09:44:52
Zitat von: Heffernan187 am 27. November 2006, 17:54:06
...seitdem bin ich sauber habe mein leben komplett geändert...

nein, hast du nicht..., denn

Zitathabe auf dem antrag zu der frage "wurden sie schonmal verurteilt zu folgenden §........"darunter ist auch §für körperverletzung ich habe natürlich nein angekreuzt da ich mich natürlich von meiner besten seite zeigen will,

hier hast du schon wieder gelogen...

ich denke schon aus diesem grund bist du raus aus dem rennen..
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Thriller89 am 28. November 2006, 15:26:58
Zitat von: madu am 28. November 2006, 09:44:52
Zitat von: Heffernan187 am 27. November 2006, 17:54:06
...seitdem bin ich sauber habe mein leben komplett geändert...

nein, hast du nicht..., denn

Zitathabe auf dem antrag zu der frage "wurden sie schonmal verurteilt zu folgenden §........"darunter ist auch §für körperverletzung ich habe natürlich nein angekreuzt da ich mich natürlich von meiner besten seite zeigen will,

hier hast du schon wieder gelogen...

ich denke schon aus diesem grund bist du raus aus dem rennen..


Es gibt einen Unterschied zwischen Körperverletzung und einer Lüge, die nur aus der Sorge begründet ist, jetzt nach dem Lebenswandel nicht mehr genommen zu werden. Denn er kann sein Leben "komplett geändert" haben, was aber eine solche Lüge nicht ausschließen muss, da sie in einem ganz anderem Verhältnis zu seinem bisherigen Leben steht. D.h. irgendwo war es ja eine strebsame und nicht böse gemeinte Lüge. Sie hat keinem wirklichen Schaden zu fügt und wie gesagt, war sie nur aus der Verzweiflung und der Angst begründet, nicht geglaubt oder verstanden zu werden. Lange Rede kurzer sinn: man kann  daran jetzt nicht pauschal beurteilen, dass er sein Leben nicht verändert hätte.

Was das Verschweigen bzw. die Lüge angeht, war es natürlich dennoch der falsche Weg.

Ich fand es halt nur etwas hart, dass ihr ihn für eigentlich "gute Beweggründen", so verurteilt und absolut nur die negativen Aspekte erkennen wolltet. Ihr solltet auch mal die "guten Seiten" erkennen.

Soviel von meiner versteckten Anwaltsseite ^^

Gruß
Andreas
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Timid am 28. November 2006, 16:15:31
Zitat von: madu am 28. November 2006, 09:44:52
Zitat von: Heffernan187 am 27. November 2006, 17:54:06
...seitdem bin ich sauber habe mein leben komplett geändert...

nein, hast du nicht..., [...]

So pauschal würde ich das nicht sagen - ja, er hat (nochmal) Mist gebaut. Aber deswegen muss die Aussage mit dem komplett geänderten Leben noch lange nicht falsch sein ;)

Zitat von: Thriller89 am 28. November 2006, 15:26:58D.h. irgendwo war es ja eine strebsame und nicht böse gemeinte Lüge.

Es war vor allem eine undurchdachte Lüge! Wenn ich Mist gebaut habe (das fängt bei "Kleinigkeiten" wie dem Wiederholen eines Schuljahres an, und hört bei Straftaten auf), ist das für die Bundeswehr, wie für jeden anderen Arbeitgeber auch (!!), kein großes Problem, solange es "im Rahmen" geblieben ist und man aus seinen Verfehlungen gelernt hat. Mit selbstsicherem und ehrlichem Auftreten kann man beim Vorstellungsgespräch/Eignungstest wieder viel (eventuell durch diese "Verfehlungen") verlorenen Boden gutmachen.

Verschweige ich es aber, dann ist das unehrlich dem Arbeitgeber gegenüber, der von solchen Sachen - besonders bei der Bundeswehr, wo es in vielen Dingen um sehr sicherheitsrelevante Aspekte geht - einfach wissen muss.

Auf sowas könnte man, auch als "Ungedienter", von selber kommen, wenn man sich mal länger mit dem Thema "Bundeswehr", ihren Aufgaben etc. befasst hat ;)  Das dann auf "andere" zu schieben ist zwar sehr bequem, allerdings entbindet implizites und subjektives Wissen Anderer nicht davon, den eigenen Kopf zu benutzen - oder einfach beim Wehrdienstberater nachzufragen, wie es denn mit einer Jugendstrafe aussieht!

ZitatSie hat keinem wirklichen Schaden zu fügt und wie gesagt, war sie nur aus der Verzweiflung und der Angst begründet, nicht geglaubt oder verstanden zu werden.

Es ist (momentan) noch niemandem Schaden entstanden (außer dem Threadersteller).
WENN der Threadersteller aber den Eignungstest bestehen sollte, weil er z.B. weiterhin nichts von der Strafe erzählt und sich die Überprüfung des Führungszeugnisses (wie von wolverine geschrieben) aus welchen Gründen auch immer bis über den Einstellungstermin hinaus verzögern sollte, dann tritt das ein, was ich weiter oben schon geschildert habe: Er wird erpressbar (da er bei einem "Auffliegen" der Lüge ziemlich schnell die Uniform an den Nagel hängen kann), was wer-auch-immer ausnutzen könnte. Damit entsteht ein enormes Sicherheitsrisiko ...

Kleine Ursache, große Wirkung ;)

ZitatLange Rede kurzer sinn: man kann  daran jetzt nicht pauschal beurteilen, dass er sein Leben nicht verändert hätte.

Da gebe ich dir Recht.
Aber den möglichen Einstellungsbetrug kann man recht pauschal als "riesengroßer Mist" beurteilen ...

ZitatIch fand es halt nur etwas hart, dass ihr ihn für eigentlich "gute Beweggründen", so verurteilt und absolut nur die negativen Aspekte erkennen wolltet.

Nur schützen auch "gute Beweggründe" nicht vor den Konsequenzen, wenn man Mist macht ;)

ZitatIhr solltet auch mal die "guten Seiten" erkennen.

Die da wären?
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Andi am 28. November 2006, 16:23:16
Zitat von: Thriller89 am 28. November 2006, 15:26:58
Es gibt einen Unterschied zwischen Körperverletzung und einer Lüge, die nur aus der Sorge begründet ist, jetzt nach dem Lebenswandel nicht mehr genommen zu werden.

Ja, der Unterschied besteht darin, dass der Straftatbestand ein anderer ist. Wie wolverine schon in seinem ersten Beitrag in diesem Threat geschrieben hat!
Das Ziel der Lüge ist die Einstellung als Soldate auf Zeit! Wenn das kein "rechtswidriger Vermögensvorteil" gemäß §263 StGB sein soll, dann weiß ich es auch nicht mehr:

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.[...]"

Alles klar soweit Herr "Rechtsanwalt"?
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Thriller89 am 28. November 2006, 16:28:12
Zitat von: Timid am 28. November 2006, 16:15:31

Zitat von: madu am 28. November 2006, 09:44:52
Zitat von: Heffernan187 am 27. November 2006, 17:54:06
...seitdem bin ich sauber habe mein leben komplett geändert...

nein, hast du nicht..., [...]

So pauschal würde ich das nicht sagen - ja, er hat (nochmal) Mist gebaut. Aber deswegen muss die Aussage mit dem komplett geänderten Leben noch lange nicht falsch sein ;)


Zitat von: Timid am 28. November 2006, 16:15:31
ZitatLange Rede kurzer sinn: man kann  daran jetzt nicht pauschal beurteilen, dass er sein Leben nicht verändert hätte.

Da gebe ich dir Recht.

Zwei identische Aussagen in einem Beitrag (*klugscheiß  ;D und nicht bösgemeint*  ;) )


Zitat von: Timid am 28. November 2006, 16:15:31
ZitatIhr solltet auch mal die "guten Seiten" erkennen.

Die da wären?

Naja, die wären in den ursprünglich löblichen Gründen zur Bundeswehr zu wollen zu finden, und das so sehr, dass er eine Lüge in kauf nahm. Denn die meisten lügen doch heute, um _nicht_ zur Bundeswehr zu gehen. Wenn man sich mit so einem Risiko belastet, um zur BW _zu dürfen_, dann ist dies irgendwo schon lobenswert.
Das dies dennoch der falsche Weg ist, bestätigte ich ja bereits.

/Edit
(kleine Formänderung direkt nach Posting)
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: StOPfr am 28. November 2006, 16:47:09
Ich komme auf meinen Eintrag vom 27. 11. zurück, in dem ich ein gewisses Maß an Verständnis für die Chancen nach Klarstellung der Lüge aufgebracht habe.
Zur Präzisierung: Das funktioniert, wenn überhaupt (und ich bin da sehr, sehr skeptisch; - siehe wolverines Anmerkung zur "Teufelsklausel") natürlich nur, wenn der Threadersteller sofort und ohne Verzug seinen Fehler eingesteht und die Dinge klarstellt.
Weiteres Abwarten lässt eindeutig darauf schließen, dass er es auf den Versuch ankommen lässt, dass niemand von seiner Jugendstrafe erfährt. Es wird rauskommen, - und das wäre dann der absolut fehlgeschlagene Start in ein neues Leben gewesen...

Ich rekapituliere: Für einen künftigen Vorgesetzten ist dies eigentlich jetzt schon ein denkbar unmöglicher Start; - auch eine vermeintlich "lobenswerte Lüge" bleibt ein Einstellungsbetrug.
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Thriller89 am 28. November 2006, 17:26:30
Zitat von: StOPfr am 28. November 2006, 16:47:09
auch eine vermeintlich "lobenswerte Lüge" bleibt ein Einstellungsbetrug.


Ja, wessen Meinung ich ja auch bin.
Zitat von: Thriller89 am 28. November 2006, 16:28:12
Das dies dennoch der falsche Weg ist, bestätigte ich ja bereits.
Ich wollte nur die guten Seiten des "Angeklagten" hervorheben.  :)

Damit dürfte das Thema dann wohl endgültig geklärt sein?

Gruß
Andreas

Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: heffernan187 am 28. November 2006, 17:48:02
hallo, danke für eure zahlreichen antworten,ich werde jetzt wie folgt vorgehen,ich werde wenn ich zum psychologen gerufen werde gleich auf meinen fehler im antrag ansprechen,dadurch kann ich zumindest beweisen das ich meinen fehler eingesehen habe und dies kann ja auch eine stärke sein  ;)

mfg
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: HangLoose am 28. November 2006, 21:41:16
Mach dir nur nicht allzuviele Hoffnungen das es gut ankommt.

Ich kann die Leute, die hier versuchen sein Verhalten als "löblich" darzustellen, absolut nicht verstehen.
So jemand hat in meinen Augen nichts bei der Bundeswehr zu suchen.

Erst Straftaten begehen, dafür auch noch eine Jugendhaftstrafe absitzen. Und dann bewußt zu lügen um Soldat zu werden ist für mich in keiner Weise ein löbliches Verhalten.

Wenn man Mist gebaut hat soll man auch gefälligst dazu stehen und dieses Verhalten zeigt in keiner Weise das er wirklich etwa dazu gelernt hat. Geschweige denn geeignet ist Soldat auf Zeit zu werden.

Ich hatte auch mit der Polizei zu tun wegen Körperverletzung. Dies war mit Sicherheit eine Jugendsünde, damals mit 14 Jahren. Ich habe daraus gelernt und es damals bei meiner ersten Bewerbung angegeben.

Du solltest deine Einstellung vielleicht nochmal überdenken.

Es wurde mir absolut nicht zum Nachteil, ich war sogar Feldjäger.

mfg
HangLoose

Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Thriller89 am 28. November 2006, 23:51:45
Zitat von: HangLoose am 28. November 2006, 21:41:16
Ich kann die Leute, die hier versuchen sein Verhalten als "löblich" darzustellen, absolut nicht verstehen.


Dann solltest du vielleicht nochmal meine Beiträge lesen, wonach du dann hoffentlich verstehen wirst, dass ich das Verhalten an sich in keiner Weise toleriert habe.

Zitat
Was das Verschweigen bzw. die Lüge angeht, war es natürlich dennoch der falsche Weg

Zitat
Das dies dennoch der falsche Weg ist, bestätigte ich ja bereits.

Zitat
Zitat
auch eine vermeintlich "lobenswerte Lüge" bleibt ein Einstellungsbetrug.

Ja, wessen Meinung ich ja auch bin.

Ich habe jediglich versucht, seinem Verhalten die Gute seite abzgewinnen, wohinter ein eigentlich lobenswerter Grundgedanke steht (zur BW zu wollen), der jedoch mit dem falschen Mittel (Lüge) erreicht werden sollte.

Zitat von: HangLoose am 28. November 2006, 21:41:16
Und dann bewußt zu lügen um Soldat zu werden ist für mich in keiner Weise ein löbliches Verhalten.

Das ich das so nie gesagt habe, sollte spästens nach dieser Zusammenfassung aus meinen Beiträgen, klar geworden sein.

Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: madu am 29. November 2006, 09:24:07
Zitat von: heffernan187 am 28. November 2006, 17:48:02
... ich werde wenn ich zum psychologen gerufen werde gleich auf meinen fehler im antrag ansprechen...

warum willst du schon wieder warten, bis du aufgefordert wirst...?

sorry, aber ich bleibe bei meiner meinung, dass ich da nicht viel positives sehen kann...
wenn ich bockmist gebaut habe, muss ich auch dafür gerade stehen, auch wenn dadurch meine zukunft mehr oder weniger verbaut wird.

also steh auch dazu, sprich es FREIWILLIG an, und versuch nicht weiterhin, dich irgendwie durchzuschummeln...
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Timid am 29. November 2006, 09:32:06
Zitat von: madu am 29. November 2006, 09:24:07also steh auch dazu, sprich es FREIWILLIG an, und versuch nicht weiterhin, dich irgendwie durchzuschummeln...

Nebenbei soll es durchaus vorkommen, dass man bei der OPZ/dem ZNwG ein wenig im Stress ist und dann sowas tatsächlich einfach vergisst ... ;)

Also: Wenn schon, dann möglichst jetzt noch dort melden und auf das Kreuzchen an der falschen Stelle hinweisen. Beim Psychologen wird es schon zu spät sein - der dürfte wenig Schwierigkeiten damit haben, dich für sowas zu einem solch späten Zeitpunkt im übertragenen Sinne in der Luft zu zerreissen ...
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: StOPfr am 29. November 2006, 09:45:30
@ Timid:

Wir sind einer Meinung über den Vorgang.

Zitat von: Timid am 29. November 2006, 09:32:06
Also: Wenn schon, dann möglichst jetzt noch dort melden und auf das Kreuzchen an der falschen Stelle hinweisen.

Zitat von: StOPfr am 28. November 2006, 16:47:09
Das funktioniert, wenn überhaupt (und ich bin da sehr, sehr skeptisch; - siehe wolverines Anmerkung zur "Teufelsklausel") natürlich nur, wenn der Threadersteller sofort und ohne Verzug seinen Fehler eingesteht und die Dinge klarstellt.

...es geht nicht nur um freiwillig sondern auch um unverzüglich, wenn überhaupt Aussicht auf Erfolg bestehen soll. Beim Psychologen wäre dann Gelegenheit, positive Veränderungen in der Lebensführung belastbar zu begründen..

Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Klaus84 am 10. Januar 2007, 14:25:58
Tut mir leid wenn ich das alte Thema hier noch mal aufnehme jedoch stellt sich mir noch die Frage wie alt der Thread-Ersteller ist.
Laut meinem Wissen und der Bestätigung meiner Freundin (Rechtsanwaltsfachangestelte) werden Jugendstraftaten,
die nicht gerade Mord & Todschlag sind oder sich all zu oft wiederholt haben mit dem erreichen des 21. Lebensjahres gelöscht und werden auch nicht weiter in Führungszeugnissen auftauchen.
Ob die Bundeswehr als Staatlicher Arbeitgeber dennoch Einsicht auf gelöschte bzw. geschlossene Akten hat weiß ich nicht.
Falls es jemand besser weiß bitte ich um Berichtigung.  :)

Trotz dem muss ich den anderen Recht geben, denn egal ob Privat, Beziehung, Familie oder Arbeit eine Lüge als Grundlage um etwas aufzubauen ist auf jeden Fall der falsche Weg.
Sieh zu das du einen Brief aufsetzt und diesen  ;)(unabsichtlichen)  ;) Fehler berichtigst, sonst wirds wohl nix mit der Bundeswehr und wenns wirklich blöd läuft trägst du auch noch rechtliche Konsequenzen weil du mit deiner Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen für die Richtigkeit deiner Angaben bürgst.

Sonst alles Gute und viel Glück.
Klaus84
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: wolverine am 10. Januar 2007, 17:26:10
Im BZRG stehen für die verschiedenen Strafen auch die Löschungsfristen. Natürlich heißt gelöscht auch gelöscht. Aber es besteht ein Unterschied, ob ein Datensatz "jedermann" zugänglich gemacht wird oder eben nur Behörden. Begründet wird dies mit dem besonderen Interesse der Behörde an der Information (z. B. zur strafverfolgung oder Staatsschutz und Sicherheitsinteressen bei Einstellungen in sensiblen Bereichen). Und darum erhält ein Registerauszig Typ 0 eben andere Daten als das übliche Führungszeignis. Während das Führungszeignis auch dem Antragsteller selbst zur Weitergabe ausgehändigt wird, geht Typ 0 direkt und ausschließlich an die Behörde.

Und zur praktischen Kontrolle: Wenn das so stimmen würde, dürfte es den Einstellungsbetrug nach §§ 46, 55 SG fast gar nicht geben, da in den meisten Fällen nach JGG verhandelt wurde und eben kein Tötungsdelikt angeklagt war. Es gibt den Entlassungstatbestand jedoch zur Gemüge!
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: Klaus84 am 11. Januar 2007, 10:41:06
Ja da weiß ja doch noch einer mehr als er bisher gesagt hat  ;)
Ich sehe das so:
Das Jugendstrafregister wird gelöscht sobald du das 21. Lebensjahr erreicht hast. !(Ausnahmen bestätigen die Regel)!
Dies hat natürlich den Hintergrund das alle die erwachsen werden die selben Chancen im Leben haben sollen.
Manch einer macht in seiner Jungendzeit mehr Blödsinn der andere weniger, manch einer wird erwischt der andere nicht, und manch einer wird verurteilt und der andere wieder nicht.. Ich finde das bis zu einem bestimmten Grad nicht sonderlich verwerflich denn es heißt ja nicht umsonst "Jugendsünden"
Ob es hierbei aber einen Unterschied zwischen "gelöscht" und nur "nicht mehr zugänglich" gibt weiß ich leider nicht.
Da muss ich einfach mal passen und dir "wolverine" vertrauen.  ;)
Ich werd noch mal nachfragen und hier posten falls sich doch ein Fehler meinerseits eingeschlichen hat. ::)

LG aus Muc
Klaus84
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: wolverine am 11. Januar 2007, 11:47:00
Ich widerspreche ja gar nicht grundsätzlich. Genau die Differenzierung trifft das BZRG anhand des Strafmaßes bzw. der Maßregel. Zusätzlich gibt es Differenzierung hinsichtlich des Nutzers der Information (Privatmann/ Behörde) und letztlich führt nicht jedes Vergehen zu einem Ausschluß für den Dienst. Nur insgesamt ist eben auch klarzustellen, dass "Eintragungen" immer einen schlechten Eindruck machen. Zumindest einen Schlechteren als keine Eintragungen! Und bei einer Mehrzal von Bewerbern gegenüber zu vergebenden Stellen kann dieser Eindruck den Ausschlag geben. Und dieser ist eben auch nicht rechtswidrig, sondern Ausdruck einer persönlichen Einschätzungsprärogative und damit des Ermessens.
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: peppie am 11. Januar 2007, 23:05:46
Zählen Sozialstunden eigentlich auch dazu? (Rein interessehalber ;) )

Auf dem Bewerbungsbogen stehen nämlich jede Menge Paragraphen, ob ich danach verurteilt wurde. Ich stand nie vor Gericht sondern hab einfach 20 Sozialstunden gemacht und gut war. Mein TEFhr, weiss davon und meinte 'Das wär kein Hinderniss'.

Ja auch ich bin kein unschuldsengel -zugeb-. Ich hab das damals auch beim KWEA gesagt als ich gefragt wurde und wurde trotzdem als FWDL zugelassen. Also denke ich nicht das es bei der Bewerbung als SaZ hinderlichsein wird oder? Ich hab auch nie ein Geheimnis draus gemacht, ich war Jung und aus einem vermeindlichen Spass ist leider ernst geworden.

Edit: Das Merkblatt, welches dabei sein sollte wo die Paragraphen erklärt werden sollen, hab ich nicht empfangen.
Titel: Re: Jugendstrafe ersichtlich???
Beitrag von: wolverine am 12. Januar 2007, 07:50:02
Vor der Pragraphenkette im Bewerbungsbogen steht "insbesondere"! Jedes Straf- und Ermittlungsverfahren, welches gegen den Bewerber läuft ist danach anzugeben. Und die Angabe von Verurteilungen richtet sich nach dem BZRG - wenn es danach gelöscht werden muss, muss man es nicht mehr angeben.