Hallo Bundeswehrforum,
ich hab mich bereits schon einmal als SaZ beworben, bin aber wegen zwei Vorstrafen(1x 90 Tagessätze und 1x 15 Tagessätze) abgelehnt worden. Ich hab die Vorstrafen in dem Bewerbungsbogen angegeben. Meine erste Verurteilung war wegen § 86a. Um die nächste Frage vorweg zu nehmen: Ja, ich bin mittlerweile geläutert und hab mein Umfeld und mein Weltbild geändert. Welche Frist sollte ich vor einer erneuten Bewerbung einhalten?
Danke für eure Hilfe
Wäre noch gut gewesen, anzugeben, welcher §86a - es gibt da neben dem Strafgesetzbuch noch das ein oder andere weitere Gesetz, das über so viele Paragraphen verfügt ;)
Wie auch immer: Du wurdest bereits einmal abgelehnt, anscheinend (auch) auf Grund der Vorstrafen. Nur bleiben dir die ja noch ein wenig länger "erhalten" - weshalb sollte sich also bei einer erneuten Bewerbung irgendwas am Ergebnis ändern?
Und: Wie genau bist du "abgelehnt" worden - wurdest du beim Einstellungstest für nicht tauglich/geeignet befunden, oder wurdest du schon nicht zum Test eingeladen?
Der ist gut - geh mal davon aus, dass du nach einer Verurteilung wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen weder Soldat, noch Beamter in diesem Land werden wirst - egal wie "geläutert" du dich siehst.
Danke für eure Antworten.
@Andi
Und deiner Meinung nach ist es völlig egal, wie lange die Verurteilung zurück liegt?
Zitat von: evil.me am 28. November 2006, 17:45:13
Danke für eure Antworten.
@Andi
Und deiner Meinung nach ist es völlig egal, wie lange die Verurteilung zurück liegt?
Definitiv! Von Beamten und Soldaten wird ein Einstehen für die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) erwartet und da ist jedwede Verurteilung wegen einer Straftat nach §86a StGB - also einer Straftat, die sich gegen die Verfassung und FDGO auf die Soldaten und Beamte ihren Eid leisten richtet - ein Auschlusskriterium. Nicht umsonst zählt der §86a zu den Paragraphen, die auf dem Zusatzfragebogen bezüglich bereits erfolgter Ermittluns- und Strafverfahren noch einmal aufgelistet ist.
Im Normalfall wird jemand mit so einer Verurteilung nicht mal zum Grundwehrdienst eingezogen.
Gruß Andi
Aber nach spätens fünf Jahren müsste das doch aus dem Zentralregister getilgt sein, oder? Ich kann nicht verstehen, dass einem keine persönliche und charakterliche Weiterentwicklung zugestanden wird. Schließlich war der ehemalige Außenminister Joschka Fischer auch nicht von Geburt an Demokrat.
Zitat von: evil.me am 28. November 2006, 20:49:04
Aber nach spätens fünf Jahren müsste das doch aus dem Zentralregister getilgt sein, oder? Ich kann nicht verstehen, dass einem keine persönliche und charakterliche Weiterentwicklung zugestanden wird. Schließlich war der ehemalige Außenminister Joschka Fischer auch nicht von Geburt an Demokrat.
...dann versuchs in der Politik...
Zitat von: evil.me am 28. November 2006, 20:49:04Aber nach spätens fünf Jahren müsste das doch aus dem Zentralregister getilgt sein, oder?
Das Soldatengesetz besagt dazu, das ein Zeit- oder Berufssoldat entlassen werden kann, "wenn sich herausstellt, dass er vor seiner Ernennung eine Straftat begangen hat, die ihn der Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten unwürdig erscheinen lässt, und er deswegen zu einer Strafe verurteilt war oder wird".
Und Vergehen, die sich gegen die Verfassung richten (wie das Zeigen verfassungswidriger Symbole), zählen definitiv zu solchen Straftaten ...
ZitatSchließlich war der ehemalige Außenminister Joschka Fischer auch nicht von Geburt an Demokrat.
Wieso habe ich auf dieses Beispiel gewartet?
Wie Andi schon schrieb: Dann kannst du es ja in der Politik probieren, da haben Leute mit einer entsprechenden "Vorgeschichte", wie ein Joschka Fischer, durchaus Chancen, in verantwortungsvolle Positionen zu kommen. Nicht etwa, weil sie von einer "höheren Macht" dazu auserkoren wurden, sondern weil sie genug Wählerstimmen für sich gewinnen konnten ...
Im Staatsdienst wird jedoch niemand zugelassen, weil er genug Unterschriften sammeln konnte, sondern nur und ausschließlich, weil er die geforderten Bedingungen erfüllt und ausreichender Bedarf besteht. Und wer da schon entsprechend "aufgefallen" ist, scheidet von vornherein aus.
Zitat von: evil.me am 28. November 2006, 20:49:04
Ich kann nicht verstehen, dass einem keine persönliche und charakterliche Weiterentwicklung zugestanden wird.
Sie wird Dir natürlich zugestanden und es gilt auch der Grundsatz, dass die begangene Verfehlung mit der Strafe gesühnt ist. Sie ist aber dann nicht ungeschehen zu machen, wenn es z.B. um die Beschäftigung in sensiblen Bereichen geht; - dort, wo vorbildhafte Menschenführung gefragt ist, wo Dienst mit der Waffe geleistet wird, wo die Grundwerte der Demokratie verteidigt werden (Bw, Schulen...) usw.
Bei Straftaten im Zusammenhang mit Geld wird man z.B. ganz selbstverständlich von keiner Bank mehr eingestellt und dürfte selbst für den Einsatz an einer Supermarktkasse kaum noch berücksichtigt werden.
Und Politiker sind in der Tat nicht nur kein gutes sondern überhaupt kein Beispiel (Danke Timid), weil ein gewählter Abgeordneter eben nicht eingestellt wird sondern lediglich seinen Wählern glaubhaft machen muss, dass er sich verändert hat (oder dass er derselbe geblieben ist ;)).
Die Aussagen im letzten Absatz gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form ;)
Hallo Leute,
die Psychologin auf dem KWEA sah das nicht so eng. Der hab ich bei meiner letzten Musterung die Situation erklärt und mir da keine Steine in den Weg gelegt. Es war halt an der Stelle aus, als ich meine Unterlagen zum Bewerberzentrum sandte und eben meine Vorstrafen angab. Also hätte ich nicht mal Chancen im Promillebereich, wenn ich es erneut versuchen würde?
Zitat von: StOPfr am 28. November 2006, 22:06:13Danke Timid
You're welcome ;)
Zitat von: evil.me am 28. November 2006, 22:43:48Also hätte ich nicht mal Chancen im Promillebereich, wenn ich es erneut versuchen würde?
Wenn du einmal wegen deiner Vorstrafe nicht genommen/nicht einmal eingeladen wurdest, dann wirst du wohl auch ein zweites Mal nicht eingeladen werden - zumal es bei der Bundeswehr jetzt eine Bewerberakte von dir gibt, die genau diese Strafe als Begründung für die abgelehnte Bewerbung enthält ...
Das macht die Angelegenheit nicht verständlicher. Ein Gegenbeispiel hätte ich dann doch noch: Die Bundeswehr wurde ja bekanntlich 1955 gegründet. Wieso war es dann damals möglich, dass ehemalige Angehörige der Wehrmacht oder Waffen SS in der Bundeswehr dienen durften. Viele von diesen waren vor 1945 bestimmt auch keine Anhänger der parlamentarischen Demokratie. Näher geprüft wurden die Bewerber nur vom Oberst aufwärts. Klar könnte man es einfach damit abtun, dass es damals kaum Leute dieser Generation gab, die nicht in der Wehrmacht oder Waffen SS waren. Aber mir scheint, als wäre es damals durchaus möglich gewesen, einen Neuanfang zu machen.
Dafür gibt es eine ganz simple Begründung:
Alle unbelasteten männlichen Deutschen waren für Führungsaufgaben in der neuen Bundeswehr zu jung... So musste man versuchen, diejenigen auszusieben, die völlig untragbar waren und diejenigen verpflichten, die sich nichts hatten zuschulden kommen lassen...
Danke für deine Antwort.
Aber das ändert doch nichts an der Tatsachen, dass man damals ein Umdenken gestattete und heute nicht... Also muß ich wohl bis zum nächsten kalten Krieg warten.
:-)
Zitat von: evil.me am 29. November 2006, 09:31:50
Das macht die Angelegenheit nicht verständlicher. Ein Gegenbeispiel hätte ich dann doch noch: Die Bundeswehr wurde ja bekanntlich 1955 gegründet. Wieso war es dann damals möglich, dass ehemalige Angehörige der Wehrmacht oder Waffen SS in der Bundeswehr dienen durften. Viele von diesen waren vor 1945 bestimmt auch keine Anhänger der parlamentarischen Demokratie. Näher geprüft wurden die Bewerber nur vom Oberst aufwärts. Klar könnte man es einfach damit abtun, dass es damals kaum Leute dieser Generation gab, die nicht in der Wehrmacht oder Waffen SS waren. Aber mir scheint, als wäre es damals durchaus möglich gewesen, einen Neuanfang zu machen.
zu diesem thema gibts doch schon einen ausführlichen thread (glaube ich)...
und vergleichen kann man doch deine situation, mit der von damals doch eh nicht...
Zitat von: evil.me am 29. November 2006, 09:58:33
Also muß ich wohl bis zum nächsten kalten Krieg warten.
Falls Du unbedingt zur Bundeswehr möchtest, ja! Wobei ich hoffe, dass es nicht so weit kommt ;)
Ich empfehle Dir, Dich mit der Entscheidung abzufinden und Dein Glück in einem anderen Beruf zu suchen. Wenn Du dort engagiert deutlich machst, dass Du Dich geändert hast, steht einer positiven Zukunft nichts im Wege.
Viel Glück dabei!
Du solltest deine Energie einmal darauf verwenden herauszufinden, inwieweit Deutschland denn zwischen 1918-1945 eine "parlamentarische Demokratie" hatte....
Du versucht nur krampfhaft, dein Fehlverhalten durch das anderer zu rechtfertigen....und so funktioniert das nunmal nicht..
Ich hatte in einem anderen Zusammenhang bereits geschrieben:
"Jedes handeln hat Konsequenzen"..und mit den deinen musst du nun leben...
Es klingt bei vielen von euch auch ziemlich nach Häme. Ich versuch hier nichts zu rechtfertigen, sonst hätt ich wohl kaum mein persönliches Umfeld und meinen Freundeskreis geändert. Ich find es nur im Nachhinein etwas krass, dass man bis an die Ende seiner Tage gebrandmarkt wird, weil man sich mit 17 in der Stadt mit einem Runen bestücktem T-Shirt kontrollieren lässt.
So wie ich das hier lese, hast du nicht "nur" ein T-Shirt getragen - was schon über die Maßen verwerflich ist - also verkauf uns hier nicht für blöd.
Das hat alles nichts mit Häme zu tun - nur solltest du für dein Handeln geradestehn - auch wenn es in diesem Fall bedeutet,dass du NIE Soldaten werden wirst.
@dennis
Ich steh ja dafür gerade und habe auch bei meiner ersten Bewerbung nicht versucht es zu verheimlichen. Wieso unterstellst du mir eine Lüge? Ich bin für das Tragen eines T-Shirts mit der sogenannten "Wolfsangel" wegen § 86a verurteilt worden.
Zitat von: Dennis812 am 29. November 2006, 11:48:11So wie ich das hier lese, hast du nicht "nur" ein T-Shirt getragen - was schon über die Maßen verwerflich ist - also verkauf uns hier nicht für blöd.
Ruhe bewahren, Schock bekämpfen ;) Ein Tragen eines solchen T-Shirts reicht anscheinend völlig aus für eine erste Verurteilung, der Rest spielt dann auch keine große Rolle mehr - also kein Grund zur Aufregung ...
@evil.me
Wie schon geschrieben, hat das nichts mit Häme zu tun.
Nur bringt es relativ wenig, wenn du immer wieder versuchst, mit Beispielen aus der Vergangenheit zu argumentieren - denn diese haben schlicht und ergreifend nichts mit deiner Situation zu tun!
(Übrigens war es bei den "Soldaten der ersten Stunde" so, dass ein extrem hoher Anteil davon schon vorher beim Bundesgrenzschutz Dienst getan hat und dort überprüft werden konnte ...)
Es ist eben
heute so, dass Personen mit entsprechendem Hintergrund (und dazu zählen etwa "verfassungsfeindliche" Delikte bzw. Delikte, die an der verfassungstreuen Einstellung eines Bewerbers Zweifel aufkommen lassen) bei der Bundeswehr keine Chance haben - weil eben nicht nur die aktuelle Einstellung, sondern auch das Verhalten in der Vergangenheit zählt!
Und auch damals werden Soldaten, deren Verhalten zu Wehrmachtszeiten für einen Soldaten der Bundeswehr unwürdig ist, gnadenlos entlassen worden sein, sobald diese Delikte ans Tageslicht kamen.
Um ein anderes Beispiel zu nennen: Jemand begeht Landesverrat o.ä. und wird rechtskräftig verurteilt. Anschließend ändert er seine Meinung und will auf einmal Polizist oder Soldat werden.
Aber weshalb sollten die jeweiligen Stellen einen verurteilten Landesverräter einstellen? Selbst wenn er noch so sehr seine Einstellung geändert hat und das Delikt bereut, so bleibt diese Verurteilung. Und es ist nicht zu rechtfertigen, wenn jemand mit einer derartigen Vorgeschichte anschließend sicherheitsrelevante Aufgaben, wie etwa den Beruf des Soldaten, ausüben soll.
Auf deine Situation bezogen deshalb die Frage: Weshalb sollte die Bundeswehr jemanden einstellen, der wegen dem Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen rechtskräftig verurteilt wurde?
Und bitte nicht wieder der Hinweis auf irgendwelche Politiker oder Personen von vor 50 Jahren ...
Zitat von: evil.me am 29. November 2006, 10:30:39
dass man bis an die Ende seiner Tage gebrandmarkt wird,
..."gebrandmarkt hast du dich selber und das scheinst du immer noch nicht begriffen zu haben. *schulterzuck*
Das hättest du dir halt mal früher überlegen sollen.
Wer sagt den das du sowas nicht wieder machst. Als Soldat hätte sowas weitaus schlimmere Folgen.
@mailman
Meiner Meinung nach ist die Gefahr bei jemanden, der sich offen seiner Vergangenheit stellt geringer als bei anderen Leuten. Also bleibt zusammenzufassen: Die Gesellschaft mag mich nicht zurück und auf der anderen Seite bin ich "Freiwild" für die Rechten.
Zitat von: evil.me am 29. November 2006, 20:47:06
Die Gesellschaft mag mich nicht zurück und auf der anderen Seite bin ich "Freiwild" für die Rechten.
Bitte nicht so dramatisch: Die Gesellschaft bietet Dir eine Menge Chancen. Nur eben nicht bei der Bundeswehr...
Setz Dich aus Deinem bisherigen Umfeld ab, such Dir einen passenden Beruf, mach was aus Deinem Leben, - dann wirst Du auch kein Freiwild der Rechten.
Ich hab mich aus meinem Umfeld schon lange abgesetzt. Danke, aber ich hab schon einen schönen Beruf gelernt, dass jedoch kann mich nicht davor bewahren beim Weggehen die Nase gebrochen zu bekommen. Oder war das mit dem Umfeld geografisch gemeint?
Zitat von: evil.me am 29. November 2006, 21:37:34
Oder war das mit dem Umfeld geografisch gemeint?
Ja, das war mit eingeschlossen. Manchmal hilft nur noch ein Umzug, um ganz neu anzufangen. Ich weiß, dass das oft einfacher gesagt als getan ist, aber es geht vielleicht nicht anders. Und dann solltest Du Deine neue Adresse nicht gerade in der Zeitung bekanntgeben :).
Zum ursprünglichen Thema ist hier nun eigentlich alles gesagt worden...
Und nochmal die Frage: Weshalb sollte die Bundeswehr denn jemanden einstellen, der wegen bestimmter Delikte, die mit einem verfassungsfeindlichen Hintergrund begangen wurden, rechtskräftig verurteilt wurde?
Zitat von: evil.me am 29. November 2006, 21:37:34
Ich hab mich aus meinem Umfeld schon lange abgesetzt. Danke, aber ich hab schon einen schönen Beruf gelernt, dass jedoch kann mich nicht davor bewahren beim Weggehen die Nase gebrochen zu bekommen. Oder war das mit dem Umfeld geografisch gemeint?
Meinst du die Bundeswehr kann dich davor bewahren das dir die Nase gebrochen wird?
Oder denkst du dir tut keiner was weil du Soldat bist und dich mit Waffen auskennst?.
Um eins gleich zu sagen. Solltest du als Soldat in eine Schlägerei geraten bist du fast immer der dumme egal wer angefangen hat.
Zitat von: evil.me am 29. November 2006, 21:37:34
Ich hab mich aus meinem Umfeld schon lange abgesetzt. Danke, aber ich hab schon einen schönen Beruf gelernt, dass jedoch kann mich nicht davor bewahren beim Weggehen die Nase gebrochen zu bekommen. Oder war das mit dem Umfeld geografisch gemeint?
daran siehst du doch auch, dass dich die gesellschaft zurück hat..., vielleicht kommst du ja auch über deinen beruft aus deiner geographischen umgebung.
ne nase kann man sich auch bei anderen gelegenheiten brechen...
also kopf hoch und mach was aus deinem leben...
Eine Straftat ist nur solange ein Einstellungshindernis, wie sie nach BZRG eintragungspflichtig ist. Danach dürfen einen aus dieser Tatsache keine Nachteile mehr erwachsen. Demnach ist eine diesbezügliche Begründung einer Ablehnung für den Dienst in der Bw nicht mehr zulässig.
Jedoch wird einfach gerne übersehen, dass kein Anspruch auf Einstellung besteht. Es gibt noch 1000 andere Gründe, weswegen man nicht genommen wird. Vielleicht war man der zweitbeste Bewerber und es wurde eben nur Einer genommen!
Man sollte wegen einer solchen Geschichte nicht gleich seine Lebensperspektive negativ verändern oder gar seinen Ausstieg aus einer kriminellen oder zumindest politisch unappetitlichen Szene in Frage stellen. Und das man mit Straftaten oder Vorstrafen seine Chancen nicht gerade steigert, ist wohl jedem einsichtig und hat nichts mit Häme oder einer Gesellschaft zu tun, die einem jede Chance verweigert. Was wäre denn die gegenteilige Konsequenz: Ich bevorzuge diejenigen, die Verfehlungen begangen haben und deren Leneslauf Makel aufweist und stelle dafür den Ordentlichen ohne Fehler zurück? Das kann es ja nun auch nicht sein, oder?
Hallo Leute,
ich bin zufällig auf dieses Thema gestoßen und würde euch gerne mal meine Geschichte erzählen
Ich habe mich am 11.01.2006 für die Einstellung als Freiwilliger in die Bundesmarine bewor-ben. Ich wurde für weitere Untersuchungen Anfang März 2006 zur Nachwuchsgewinnung der Marine nach Wilhelmshaven eingeladen.
Ich hatte einige Tests machen müssen, die sich auf das sportliche, geistliche und auf das All-gemeinwissen bezogen. Am Ende, musste ich mich einem Psychologischem Test unterziehen, was entscheiden sollte in welche Laufban ich eingesetzt werden sollte. Ich wurde für die Feldwebellaufbahn vorgeschlagen, was mich natürlich sehr erfreute da ich mich mit dieser Laufbahn sehr gut identifizieren kann.
Ich habe dann die Verpflichtungserklärung, Einplanungsentscheidung und die Ausbildungszu-sage wie vereinbart rechtzeitig zum Zentrum der Nachwuchsgewinnung der Marine zuge-schickt.
Allerdings, habe ich danach, nicht wie vereinbart eine Bestätigung oder so was dergleichen erhalten. Stattdessen, bekam ich am 25.04.2006 noch ein Brief, worin man mich gebeten hatte 2 Akteneinsichtserklärungen –jeweils zweifach-, ausgefüllt und unterschrieben zurückzusen-den, worin es bezüglich meines Autounfalls vom 21.09.2005 ging, wobei ich zu einer Fahrlässigen Körperverletzung verurteilt worden bin und eine Strafe von 40 Tagessätzen bekommen habe. Bei diesem Autounfall handelte es sich ledeglich um ein Auffahrunfall wobei die beteiligten angegeben hatten das sie einige tage Nackenschmerzen hätten, um Geld von der Versicherung zu kassieren. Dies alles habe ich auch ganz offen bei dem Psyschologischen Test und Persönlichen gesprächen erwähnt und man hat mir versichert das es diesbezüglich keine bedenken geben würde. Von wegen:
Ich habe am 21.06.2006, also genau zwei Wochen bevor ich meinen Dienst antre-ten sollte, einen Brief erhalten mit den gesamten Bewerbungsunterlagen, worin mir beschie-ben worden ist, das aufgrund der hohen Erwartungen, was an die Bewerber gestellt wird, ich nicht in betracht komme, da ich diesen nicht entsprechen kann und diese Entscheidung für Heer, Luftwaffe und Marine gilt und ich das ansehen und die Militärische Ordnung der Bundeswehr erheblich gefährden könnte. Was für ein Schwachsinn....
Das problem ist einfach das die leute aus der Verwalltung kurz bevor die Bewerber ihren Dienst antreten können, einen auszug aus dem Bundeszentralregister anfordern, worin alles aber auch alles geschrieben steht. Denn wenn es danach gehen würde, wäre jeder Bürger, der auch nur einmal in den letzten fünf Jahren falsch geparkt hat, ein "Vorbestrafter".
Ich hatte das Recht dazu dem Psychologen nichts davon zu erzählen.
Doch ich tat dies dennoch, da ich ganz genau weiß, dass ich nach dem Bundeszentralregis-tergesetz §§ 32 Abs. 2 Ziff. 5 a nicht Vorbestraft bin und ich das Recht habe, keine Aus-kunft darüber zu machen wenn ich nicht zu insgesamt über 90 Tagessätzen verurteilt wäre.
Nach mehrer Anrufen und gesprächen mit dem Leiter der Nachwuchsgewinnung der Marine und mitarbeitern des Wehrbeauftragtem des Deutschen Bundestages, hat sich herrausgestellt das ich recht habe...
Allerdings, habe sie mich tatsächlich in eine sogenannte Sperre gesteckt. Das heißt das ich mich erst im April 2008 wieder bewerben kann, vorausgesetzt ich habe mir bis dahin nicht zu schulden kommen lassen....
Also so ein schwachsinn gibt es glaubich nur bei der Bundeswehr...
Ich werde mein Ziel nicht aufgeben und werde weter kämpfen!
Wünscht mir Glück!
Zitat von: Maverick.vs.SuperHornet am 30. November 2006, 23:01:04
wobei ich zu einer Fahrlässigen Körperverletzung verurteilt worden bin
Und? Wen hast du dann verletzt? War mir gar nicht bewusst, dass deutsche Gerichte jetzt schon zu Straftaten zwingen...
Zitatledeglich um ein Auffahrunfall wobei die beteiligten angegeben hatten das sie einige tage Nackenschmerzen hätten, um Geld von der Versicherung zu kassieren.
Oh, ein medizinischer Sachverständiger bist du auch? Kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht viel Energie braucht, um ziemlich lange, ziemlich extreme Nackenschwerzen bei so einem "Auffahrunfall" zu bekommen.
Aber es ist toll, wie einsichtig du bist. ;)
ZitatDenn wenn es danach gehen würde, wäre jeder Bürger, der auch nur einmal in den letzten fünf Jahren falsch geparkt hat, ein "Vorbestrafter".
Nur, wenn diese "Falschparker" irgendwann deswegen von einem Gericht rechtskräftig verurteilt werden, was bei
einer reinen Ordungswidrigkeit aber eher unwahrscheinlich ist. ;)
ZitatIch hatte das Recht dazu dem Psychologen nichts davon zu erzählen.
Und die Bundeswehr hat das Recht entsprechend dem Grundgesetz Personal nach
Eignung, Leistung und Befähigung einzustellen. ;)
ZitatWünscht mir Glück!
Wieso? Brauchst du wirklich sowas profanes wie "Glück", wo du doch so ein toller Hecht bist?
Gruß Andi
HY ich hab da auch mal ne Frage, und zwar habe ich mich auch schon mal beworben als saz (8Jahre Fachunteroffizier) und dann wurde mir aber nur die Laufbahn der Mannschaften vorgeschlagen, aufgrund des schlechten tests am pc. Ich habe aber die Laufbahn abgelehnt und mache jetzt stattdessen ab dem 2.01.07 AGA und 10 Monate Fwd. Da wollte ich jetzt fragen ob ich mich während der Grundausbildung nochmal für die Laufbahn als Fachunteroffizier Bewerben kann? Und wenn ja, hätte ich dann bessere Chancen? Hab nämlich mal gehört das ich mich währen der AGA nochmal Bewerben kann.
MFG
HALO
Bewerben kannst du dich, du wirst aber wahrscheinlich aus dem gleichen Grund abgelehnt werden, wenn damit der Computertest der EUF gemeint war.
Andi
hi
ne frage, mit 14 jahren hab ich ne straftat begangen, sexueller missbrauch und hab dafür 30 strafstunden bekommen, jetzt bin ich 20 und seit dem vorfall war ich immer sauber, hab ich da ÜBERHAUPT eine chance wegen sowas ein soldat auf zeit zu werden bei der bundeswehr? kriegt die bundeswehr es überhaupt mir oder wurde es von meine akte gelöscht da es jetzt über 5 jahre her ist
vielen dank für die hilfe
@ Alpixx:
Ich hoffe, dass Sie keine Chance haben werden, zur Bundeswehr zu kommen. Leute mit solchen Neigungen haben nichts bei der Bundeswehr zu suchen, sondern sollten weggeschlossen werden! Ist ja toll, dass Sie seit sechs Jahren sauber geblieben sind. Und wer garantiert, dass das nicht wieder vorkommt???
Zitat von: Meinung am 23. April 2009, 21:43:22
@ Alpixx:
Ich hoffe, dass Sie keine Chance haben werden, zur Bundeswehr zu kommen. Leute mit solchen Neigungen haben nichts bei der Bundeswehr zu suchen, sondern sollten weggeschlossen werden! Ist ja toll, dass Sie seit sechs Jahren sauber geblieben sind. Und wer garantiert, dass das nicht wieder vorkommt???
Sexueller Missbrauch ist keine tolle Sache das ist ihm hoffentlich auch klar geworden. Mit 14 tickt man halt bissl anders, kann ja sein das der junge Mann sich geändert hat.
Aha, dann hat man also bis zu einem gewissen Alter einen Freifahrtsschein und darf sich alles erlauben!? Wie auch immer er mit 14 getickt hat, gewisse Dinge gehen absolut nicht und dazu gehört auch der sexuelle Mißbrauch. Solche Typen gehören weggeschlossen und behandelt.
ich hab mir hier mal alles durchgelesen jetzt, und ich finde es echt erschreckend wie kackenddreist manche leute sind.
ich hab mir mein leben lang nichts zu schulden kommen lassen WEIL ich in den staatsdienst(bevorzugt BW) wollte/will, und warum sollen leute, die zu blöde sind bis 3 zu zählen und sich keinem reim drauf machen warum sie CHARACKTERLISCH nicht geignet sind, die gleichen chancen bekommen....
macht mal die augen auf, nicht die gesellschaft ist böse, jeder hat von geburt an die gleichen chancen(zumindest in deutschland) und was ihr daraus macht ist euch überlassen.....
Naja er soll sich halt mal bewerben wenn er will, dann wird er sehen ob er genommen wird oder nicht.
sorry aber so ne verdammte kake, ich bin nicht so ein psycho wo leute mistbraucht, da war ich ein kleiner bub ich hatte mir garnichts dabei gedacht , es war eigentlich auch nichts schlimmes, aber wenn 4 mädchen einen jungen anzeigen, tja da hat man halt schlechte karten
trotzdem danke für eure meinungen
Also mit der Einstellung und Ausdrucksweise wird der Psychologe seinen Spaß haben.