Bundeswehrforum.de

Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: bugsy7 am 28. November 2006, 17:46:12

Titel: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: bugsy7 am 28. November 2006, 17:46:12
Die Frage mag oberflächlich dumm und an sich selbstverständlich klingen, aber seht's mir bitte nach. ;D ;D ;D

Es ist so, dass praktisch alle deutschen Polizisten Waffen tragen. Was mich aber interessiert ist, ob sie extra einen Waffenschein beantragen müssen, oder ob die Erbaubnis, eine Waffe zu tragen, sozusagen automatisch, beim Erhalt der "Hundemarke" bzw. des Dienstausweises mit eingeschlossen ist bzw. damit einher geht?.

Ich stelle die Frage hier deshalb, weil ich mir ganz gut vorstellen kann, dass sich eine nicht unerhebliche Anzahl der ehemaligen Mitglieder der Bundeswehr nach der "Ausmusterung" anschliessend zum Dienst bei der deutschen "Schmier'" melden (wie das bei der britischen Armee der Fall ist).

MsG 
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Timid am 28. November 2006, 18:14:21
Angehörige "staatlicher Institutionen" (Bundeswehr, Polizeien des Bundes und der Länder, Zoll, aber auch beispielsweise bestimmte Angehörige der Bundesbank) dürfen im Dienst Waffen führen und benötigen, als Ausnahme der sonstigen gesetzlichen Regelungen zum Waffenbesitz/Führen von Waffen, keinen Waffenschein o.ä.. Bedeutet also quasi, dass im Dienst der Dienstausweis den Waffenschein bzw. die Trageberechtigung ersetzt.

So wird es ja, vermutlich, auch "auf der Insel" sein - Soldaten oder Polizisten sind auf Grund ihres Amtes befugt, Waffen zu führen  ???
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Flexscan am 28. November 2006, 18:35:12
Zitat von: Timid am 28. November 2006, 18:14:21
.. aber auch beispielsweise bestimmte Angehörige der Bundesbank dürfen im Dienst Waffen führen ...

bestimmte Angehörige der Bundesbank  ??? Wachschutz sowie Werttransporte iführt ein ziviles Sicherheitsunternehmen durch, was wollen die Jungs dann mit ner Knarre?

Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Andi am 28. November 2006, 18:43:03
"§ 55 WaffG
Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
1.        

die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
2.        

die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
3.        

die Polizeien des Bundes und der Länder,
4.        

die Zollverwaltung
und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes."
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: peppie am 28. November 2006, 19:16:58
Ich bin mir nicht sicher ob das VS ist, aber etwas ähnliches steht ja auch auf dem Truppenausweis. Weil ich nicht sicher bin ob es VS ist, schreibe ich jetzt nicht den genauen Wortlaut ;)
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Andi am 28. November 2006, 19:58:03
Zitat von: peppieno am 28. November 2006, 19:16:58
Ich bin mir nicht sicher ob das VS ist, aber etwas ähnliches steht ja auch auf dem Truppenausweis. Weil ich nicht sicher bin ob es VS ist, schreibe ich jetzt nicht den genauen Wortlaut ;)

Ist nicht VS - wie sollte man sich sonst mit dem Truppenausweis ausweisen können, bzw. nachweisen können, dass man Schusswaffen führen darf? ;)

"Der Inhaber des Ausweises ist befugt, Schußwaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird. Alle Dienststellen werden gebeten, dem Inhaber Schutz und Hilfe zu gewähren"

Auf dem Feldjägerdienstausweis steht der gleiche Text, allerdings mit dem Zusatz:

"Der Finder des Ausweises wird gebeten, ihn bei der nächsten Dienststelle der Bundeswehr oder der Polizei abzugeben. Mißbrauch des Ausweises wird strafrechtlich verfolgt."

Gruß Andi
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: peppie am 28. November 2006, 20:07:23
Zitat von: Andi am 28. November 2006, 19:58:03
Zitat von: peppieno am 28. November 2006, 19:16:58
Ich bin mir nicht sicher ob das VS ist, aber etwas ähnliches steht ja auch auf dem Truppenausweis. Weil ich nicht sicher bin ob es VS ist, schreibe ich jetzt nicht den genauen Wortlaut ;)

Ist nicht VS - wie sollte man sich sonst mit dem Truppenausweis ausweisen können, bzw. nachweisen können, dass man Schusswaffen führen darf? ;)

Naja, Personen die berechtigt sind den Truppenausweis zu kontrollieren, wie etwa Feldjäger, Polizisten, Wachsoldaten sowie zivile Wachangestellte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Und bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle der Polizei (außerdienstlich) werde ich nicht meinen Truppenausweis zücken, warum auch? Und außer für den Dienstgebrauch wüsste ich nicht was ich mit dem Truppenausweis soll.. Und Schusswaffen dürfen ja auch nur im Dienst getragen werden, wozu sollte man auch privat eine Schusswaffe tragen?.. hehe
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Andi am 28. November 2006, 20:40:22
Du könntest trotzdem mal als Amtsträger (was du als Soldat bist) mal in die Verlegenheit kommen dich gegenüber einem Zivilisten auszuweisen und da ist nichts mit Verschwiegenheitspflicht. ;)
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: mailman am 28. November 2006, 21:00:53
Im Polizeiausweis steht so oder so ähnlich drin.

"Der Inhaber dieses Ausweises ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und befugt Waffen zu führern sofern er dienstlich tätig wird."

Ist so ähnlich wie bei den Soldaten.
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: peppie am 29. November 2006, 19:07:45
Zitat von: Andi am 28. November 2006, 20:40:22
Du könntest trotzdem mal als Amtsträger (was du als Soldat bist) mal in die Verlegenheit kommen dich gegenüber einem Zivilisten auszuweisen und da ist nichts mit Verschwiegenheitspflicht. ;)

Welche Situation könnte das sein? Mir fällt da auf anhieb nämlich keine ein hehe
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Andi am 29. November 2006, 19:19:13
Zitat von: peppieno am 29. November 2006, 19:07:45
Welche Situation könnte das sein? Mir fällt da auf anhieb nämlich keine ein hehe

Wann immer du eine Amsthandlung vornimmst und dabei mit Zivilisten zu tun hast - wenn du Beispielsweise Zivilist X und Y vom gesperrten Truppenübungsplatz schmeißt und die deinen Ausweis sehen wollen. Oder denk mal an Hochwassereinsätze... mal nen bischen kreativ sein. ;)
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Timid am 29. November 2006, 23:12:01
Oder etwas völlig außergewöhnliches - man verkehrt mit dem Bahnberechtigungsausweis zwischen Wohnort und Dienststelle, wird von einem Schaffner/"Zugbegleiter" auf eine Fahrkarte hin überprüft und er will den Truppenausweis sehen, ohne der Bahnberechtigungsausweis ja nicht das Papier wert wäre, auf dem er gedruckt ist  ;)
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Flexscan am 29. November 2006, 23:49:44
Zitat von: mailman am 28. November 2006, 21:00:53
Im Polizeiausweis steht so oder so ähnlich drin.

"Der Inhaber dieses Ausweises ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und befugt Waffen zu führern sofern er dienstlich tätig wird."

Ist so ähnlich wie bei den Soldaten.

Im aktuellen Polizeiausweis steht nichts mehr da es nur noch ne Chipkarte ist ;)
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Andi am 30. November 2006, 00:10:28
Zitat von: Flexscan am 29. November 2006, 23:49:44
Im aktuellen Polizeiausweis steht nichts mehr da es nur noch ne Chipkarte ist ;)

;) Wenn wirklich schon alle Länder nachgezogen haben? ;)
Aber auch sonen Teil hat ne Rückseite. :D
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Flexscan am 30. November 2006, 00:21:09
Zitat von: Andi am 30. November 2006, 00:10:28
Aber auch sonen Teil hat ne Rückseite. :D

setze ne Kiste Bier wenn der Satz auf der Rückseite steht
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Andi am 30. November 2006, 00:53:41
Zitat von: Flexscan am 30. November 2006, 00:21:09
Zitat von: Andi am 30. November 2006, 00:10:28
Aber auch sonen Teil hat ne Rückseite. :D

setze ne Kiste Bier wenn der Satz auf der Rückseite steht

Warum setzt du erst ne Kiste Bier, wenn der Satz da hinten drauf steht? ;) Muss ich das verstehen?:D
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Flexscan am 30. November 2006, 10:00:15
kann mich ja auch täuschen aber ich finde da nichts, steht lediglich das der Inhaber Polizeibeamter ist. Ach was  ;D

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Andi am 30. November 2006, 12:29:11
Ne, hast wohl recht, habe gestern auch recherchiert und den Satz ebenfalls nirgendwo gefunden - was aber nicht heißt, dass er nicht doch so oder so ähnlich bei irgendeiner Landes- oder Bundespolizei verwendet wird.

Gruß Andi
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: schlammtreiber am 30. November 2006, 12:32:08
Jepp, zumindest mein Prof für "Polizei und Innere Sicherheit" ist sicher, daß es auf (bayrischen) PolDienstausweisen noch draufsteht.
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: StOPfr am 30. November 2006, 15:35:50
Zitat von: Flexscan am 30. November 2006, 00:21:09
setze ne Kiste Bier wenn der Satz auf der Rückseite steht

(//) Wenn das auf dem Bild der aktuelle Ausweis ist (Muster NRW von 2003), dann kannst Du die Kiste Bier behalten... ;D

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: peppie am 30. November 2006, 17:41:41
Zitat von: Andi am 29. November 2006, 19:19:13
Zitat von: peppieno am 29. November 2006, 19:07:45
Welche Situation könnte das sein? Mir fällt da auf anhieb nämlich keine ein hehe

Wann immer du eine Amsthandlung vornimmst und dabei mit Zivilisten zu tun hast - wenn du Beispielsweise Zivilist X und Y vom gesperrten Truppenübungsplatz schmeißt und die deinen Ausweis sehen wollen. Oder denk mal an Hochwassereinsätze... mal nen bischen kreativ sein. ;)

Stimmt... ;)

Zitat von: Timid am 29. November 2006, 23:12:01
Oder etwas völlig außergewöhnliches - man verkehrt mit dem Bahnberechtigungsausweis zwischen Wohnort und Dienststelle, wird von einem Schaffner/"Zugbegleiter" auf eine Fahrkarte hin überprüft und er will den Truppenausweis sehen, ohne der Bahnberechtigungsausweis ja nicht das Papier wert wäre, auf dem er gedruckt ist  ;)

Das habe ich total vergessen, ich bin seit 5 Monaten nicht mehr mit der Bahn gefahren und benötige den Bahnberechtigungsausweis nicht mehr, da ich täglich mit dem Auto fahre... ;)
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Flexscan am 01. Dezember 2006, 00:55:39
Zitat von: StOPfr am 30. November 2006, 15:35:50
Wenn das auf dem Bild der aktuelle Ausweis ist (Muster NRW von 2003), dann kannst Du die Kiste Bier behalten... ;D
wollte eigentlich ne Kiste gewinnen und nicht behalten (Andi ist leider net drauf eingegangen ;) )

thxs für den aktuelleren Bildnachweis.
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Andi am 01. Dezember 2006, 01:10:08
Zitat von: Flexscan am 01. Dezember 2006, 00:55:39
wollte eigentlich ne Kiste gewinnen und nicht behalten (Andi ist leider net drauf eingegangen ;) )

Ne, Du wolltest erst ne Kiste Bier setzen, wenn der Satz auch (irgendwann?) hinten drauf steht, zumindest hast du das geschrieben. :D
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Flexscan am 01. Dezember 2006, 18:16:41
grmpf. Jeder weis wies gemeint war  ;D

Noch mal zurück bzgl anderer Bundesländer. Nachdem ich heute geblitzt worden bin konnte ich bei der Bezahlung den netten Beamten mal fragen  ;D ;D.

Der Besitz eines PolDienstausweises ist gleichzusetzen mit einem Waffenschein. Der Spruch wie er früher mal in den alten Faltausweisen stand steht in keinem Bundesland auf den neuen Dienstausweis drauf.

Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: jepoleon am 01. Dezember 2006, 18:31:22
Zitat von: Flexscan am 01. Dezember 2006, 18:16:41
...Der Besitz eines PolDienstausweises ist gleichzusetzen mit einem Waffenschein....

aber trotzdem darf der doch jetzt nicht privat ne waffe mitsich führen oder??
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Timid am 01. Dezember 2006, 18:53:58
Unter bestimmten Bedingungen schon, i.A. nicht.
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Flexscan am 01. Dezember 2006, 19:34:26
Da es sich bei dem Dienstausweis um den Waffenschein handelt, darf der Beamte die Waffe überall mit sich führen, auch wenn er nicht im Dienst ist. Sei es zu Volksfesten, privaten Feten der sonstiges, zu einkaufen, Gang zur Bank...  ;D

Allerdings sollte dann auf Alkohloische getränke oä verzichtet werden ;)


Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: jepoleon am 01. Dezember 2006, 20:00:27
Zitat von: Flexscan am 01. Dezember 2006, 19:34:26
Da es sich bei dem Dienstausweis um den Waffenschein handelt, darf der Beamte die Waffe überall mit sich führen...

aber doch nicht die dienstwaffe oder? eher ne privat angemeldete?
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Flexscan am 01. Dezember 2006, 21:02:26
auch die Dienstwaffe.

ist aber alles eher reine Theorie machen wirds wohl keiner aber rein rechtlich ginge es
Titel: Re: Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?
Beitrag von: Timid am 02. Dezember 2006, 12:35:30
Nochmal: Leute, die PVB, Soldat, Beamter des Zolls o.ä. sind, benötigen keinen Waffenschein. Dementsprechend kann der Dienstausweis auch kein wirklicher Waffenschein sein ;)
Darüber hinaus ist es für Polizei- und Zollbeamte, soweit sie durch die Dienstvorschriften dazu ermächtigt sind, möglich bzw. gestattet, ihre Dienstwaffen auch außerhalb des Dienstes zu tragen. Und diese Dienstvorschriften werden sehr genau regeln, wann Beamte außer Dienst ihre Waffe tragen dürfen, und wann nicht, und zu welchen Gelegenheiten (Volksfeste o.ä. ;) ) das noch weiter eingeschränkt wird ...