Hi
ich trete zum 01.04.07 meinen Dienst bei der Bundeswehr an. Ich werde die Unteroffizierslaufbahn machen. Nun meine Frage, ab wann werde ich meinen entsprechenden Rang bekommen? Ich steige gleich mit einem höheren Dienstgrad in die Bundeswehr ein. Aber den werde ich doch erst nach meiner AGA bekommen oder?! Ich kann mir nicht vorstellen ohne Ahnung von dem ganzen zu haben schon einen höheren Rang gleich zu Anfang zu bekommen?
1) Das ganze nennt sich "Dienstgrad", nicht "Rang".
2) Wenn du mit höherem Dienstgrad zu einer Eignungsübung einberufen wirst, dann hast du diesen Dienstgrad von Anfang an.
Gruß Andi
In der Theorie kannst du auch mit 0 Tagen Erfahrung als Major eingestellt werden.
Soviel mal dazu.
Wie wahr....
Ich erinnere mich lebhaft an Frau Hauptmann in der AGA ;D Die Welt ist schon verrückt ;)
M
Wie geil ist das denn wenn der GrpFhr (StUffz FA) Frau Hauptmann befiehlt die Stube zu reinigen? hahahaha
Ist doch im Endeffekt nichts anderes als wenn der Torposten Gefreiter einem Hauptmann der im "Räuberzivil" die Kaserne verlaßen will, befiehlt zurückzugehen und einen ordentlichen Anzug anzulegen.
Hmm ist das so einfach?
Immerhin würden 2 Paragraphen VVO greifen.
§4 (§4 VorgV "Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades") und §5 (§5 VorgV "Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung) VVO
Frau Hauptmann ist StUffz FA grundsätzlich erstmal vorgesetzt aufgrund des Dienstgrades. Dann müsste schon der Kommandeur (OTL) im Beisein aller beteiligten befehlen, dass StUffz FA (bzw. alle an der Ausbildung beteiligten Soldaten; ZgFhr,GrpFhr) der Frau Hauptmann vorgesetzt ist zur Erfüllung des Auftrages der Ausbildung für die Dauer der Ausbildung, oder reicht es wenn der KpChef das befiehlt? Er ist zwar Dienstgradgleich mit der auszubildenen Frau Hauptmann aber unmittelbarer Vorgesetzter nach §1 VVO allen beteiligten Soldaten gegenüber... Ich bin bloß OG und diese Konstellation ist mir ehrlich gesagt ein bisschen zu hoch. ;)
Zitat von: peppieno am 08. Dezember 2006, 19:13:53
Hmm ist das so einfach?
Immerhin würden 2 Paragraphen VVO greifen.
§4 (§4 VorgV "Vorgesetzter aufgrund des Dienstgrades") und §5 (§5 VorgV "Vorgesetzter aufgrund besonderer Anordnung) VVO
Frau Hauptmann ist StUffz FA grundsätzlich erstmal vorgesetzt aufgrund des Dienstgrades. Dann müsste schon der Kommandeur (OTL) im Beisein aller beteiligten befehlen, dass StUffz FA (bzw. alle an der Ausbildung beteiligten Soldaten; ZgFhr,GrpFhr) der Frau Hauptmann vorgesetzt ist zur Erfüllung des Auftrages der Ausbildung für die Dauer der Ausbildung, oder reicht es wenn der KpChef das befiehlt? Er ist zwar Dienstgradgleich mit der auszubildenen Frau Hauptmann aber unmittelbarer Vorgesetzter nach §1 VVO allen beteiligten Soldaten gegenüber... Ich bin bloß OG und diese Konstellation ist mir ehrlich gesagt ein bisschen zu hoch. ;)
Du unterliegst einem öfter gemachten Trugschluss, der Gruppenführer ist nämlich seinen Gruppensoldaten gegenüber Vorgesetzter gemäß §1 VorgV, dementsprechend haben sich alle anderen Diskussionen um Vorgesetztenverhältnisse erledigt. ;)
Gruß Andi
Ach, der GrpFhr ist auch Vorgesetzter nach §1? Das es auf den ZgFhr zutrifft wusste ich mal (hab ich so in der AGA gelernt, hab aber nicht dran gedacht ;)). Aber das es auch auf den GrpFhr zutrifft wusste ich nicht. Danke, wieder was dazu gelernt ;)
Und die Wache hat einen besonderen Aufgabenbereich = § 3 VVO!
Zitat von: wolverine am 10. Dezember 2006, 18:02:53
Und die Wache hat einen besonderen Aufgabenbereich = § 3 VVO!
Ja, wer hat denn was anderes gesagt/geschrieben?
Morgen,
wo Ihr grad dabei seid. Mit was für einem Dienstgrad werde ich z.B. eingestellt?? Ich habe eine erfolgreich abgeschlossene Lehre hinter mir.
Kann ich deshalb auch schon mit höherem Dienstgrad eingestellt werden oder wie ???
Gruß
P.S.: Ich glaube das hab ich schon mal gefragt, kann mich aber nicht mehr genau dran errinnern :-[.
Bitte trotzdem um Antwort.
Wenn du dich für eine Laufbahn als Zeitsoldat entscheidest und das Auswahlverfahren bestehst dann ja.
Ansonsten nicht.
Aus deinem Nickname entnehme ich, dass du "nur" FWDL bist - d.h. du wirst als Schütze (o.ä.) eingestellt - evtl. klappts mit der Beförderung zum HG etwas schneller wegen der Lehre - daraus könnte mit viel Glück und jeder Menge Engagement am Ende der FWDL-Laufbahn eine Beförderung zum SG d.R. werden.
Aber das bei Weitem keine Garantie.
ZitatAus deinem Nickname entnehme ich, dass du "nur" FWDL bist - d.h. du wirst als Schütze (o.ä.) eingestellt - evtl. klappts mit der Beförderung zum HG etwas schneller wegen der Lehre - daraus könnte mit viel Glück und jeder Menge Engagement am Ende der FWDL-Laufbahn eine Beförderung zum SG d.R. werden.
das heißt aber, dass ich schon ein etwas höheren Dienstgrad habe als z.B. ein Rekrut ohne Lehre?? Wie ist das den mit meiner weiteren Beschäftigung bei der Bundeswehr nach meinem FWDL Dienst?? Wie sieht denn das Auswahlverfahren zum Zeitsoldat so ungefähr aus?? Sind das auch Sporttests und ein Computertest o.ä.??
Gruß
NEIN, heißt es nicht.
Es könnte lediglich passieren das du etwas früher als die anderen zum HG gemacht wirst. Betonung liegt auf könnte.
Richtig - die Betonung liegt im Konjunktiv. Und - eine einfache Lehre qualifiziert dich als einfacher G/F-WDL-Soldat erstmal kein bisschen mehr.
Als SaZ sieht das ganz anders aus - solltest du in ZnwG Test durchlaufen, bestehen, und Bedarf da sein, wirst du wohl deinen Dienst dann als UA/FA fortführen können - aber auch hier achte man wieder auf das Wörtchen "Solltest"!
Hallo,
achso, jetzt hab ich´s!!!! Vielen Dank ;)
Gruß
Zitat von: FWDL23 am 14. Dezember 2006, 10:36:23
das heißt aber, dass ich schon ein etwas höheren Dienstgrad habe als z.B. ein Rekrut ohne Lehre??
Nein. Die Vorbildung hat bei FWDL und GWDL keinen Einluss auf den Dienstgrad.
Mit Ausnahme des Truppenarztes, sofern dieser wehrpflichtig ist! ;)
Punkt für Dich :D