hallo ich hab da mal ne frage, und zwar wie is das wenn man msg befreit ist, muss man dann gvd machen?? oder wird man anders eingeteilt oder muss man dann da krank rumsitzen??
würde mcih freuen über schnelle antworten ;D
grüße blub
Zitat von: blub am 05. Dezember 2006, 20:13:03
hallo ich hab da mal ne frage, und zwar wie is das wenn man msg befreit ist, muss man dann gvd machen??
Wenn man den Befehl dazu erhält...
Zitatoder wird man anders eingeteilt oder muss man dann da krank rumsitzen??
Meinst du dazu gibt es eine Zentrale Dienstvorschrift?
Zitat von: Andi am 05. Dezember 2006, 20:22:54
Meinst du dazu gibt es eine Zentrale Dienstvorschrift?
Gibt es nicht für alles beim Bund ne ZDv? ;)
also ghet man zum arzt und der sagt man is z.b. von morgen bis montag wegen magendarmgrippe oder so was msg befreit. wenn man aber am freitag oder samstag oder i-wann in dieser zeit gvd hat, muss der ausgeübt werden, oder wird der ersatzmann eingetragen, sodass man selbst zu einem andreren termin ran muss??? oder is das so ne art "spontanentscheidung" der vorsitzdenden sodass ich hier nur spekulationen erwarten kann??? ???
grüße
Zitat von: blub am 05. Dezember 2006, 21:03:47
also ghet man zum arzt und der sagt man is z.b. von morgen bis montag wegen magendarmgrippe oder so was msg befreit. wenn man aber am freitag oder samstag oder i-wann in dieser zeit gvd hat, muss der ausgeübt werden, oder wird der ersatzmann eingetragen, sodass man selbst zu einem andreren termin ran muss???
Natürlich wird der entsprechende Soldat seinen Dienst machen müssen. GvD ist wohl weder Marsch, noch Sport, noch Gelände... ;)
Zitatoder is das so ne art "spontanentscheidung" der vorsitzdenden sodass ich hier nur spekulationen erwarten kann??? ???
grüße
Vorsitzende? Das ist sicherlich auch eine Entscheidung des Dienst anordnenden Vorgesetzten, aber in diesem Fall sehe ich keinen Grund den GvD jemand anderem aufs Auge zu drücken...
es ghet ja nicht darum den dienst jm anderem aufs auge zu drücken, sondern ob ich mit ner magendarmgrippe, die wie ihr vielleicht wisst sehr unangenehm ist :-[ , den gvd verrichten muss oder ob das auch unter msg befreit ällt. aber so wie es aussieht werde ich mich auf einen häufigen toilettenbesuch einstellen müssen....
Bei einer Magendarmgrippe dürfte wohl eher ein Krank auf Stube/zu hause rauskommen - zumindest bei einem verantwortungsvollen Arzt. ;)
ja das ist mal eine erfreuliche nachricht. weil in der kaserne ghet grad die magen-darm-grippe um und bei mir fängts auch schon langsam an. will mich auf gar keinen fall vorm gvd drücken, im gegenteil, aber die vorstellung mir einer magen-darm-grippe das verrichten zu dürfen ist nicht so schön :o danke für die schnellen antworten
blub
kann ich jetzt mal davon ausgehen, dass du für den gvd eingeteilt bist, und z.zt. auch gesund bist...!
schon komisch..., aber ich denke auch mal, mit ner magen- darm- grippe wirst du wohl krank geschrieben und nicht nur msg..., denn das würde der genesung ja gar nix bringen.
in diesem sinne an alle
gesundheit und gute besserung
ich weiß es hat sich so angehört als wolle ich mich vor dem gvd drücken, aber das ist nicht so. im gegenteil, ich hab sehr viel spass an meinem wehrdienst und ich spiele auch mit dem gedanken saz zu werden, will allerdings die nächsten 6 monate erst einmal abwarten was sich da ergibt und so. also wollte nur mal klarstellen dass ich kein drückeberger bin :D
blub
MSG befreit bedeutet im übrigen "Marsch/Sport/Gelände" befreit und nicht krank auf Stube/zu Hause oder sonstiges.
Da man beim GvD Dienst weder marschiert, noch Sport macht (ausser vllt an der Playstation, X-Box oä) und erst recht nicht im Gelände ist wird man diesen Dienst auch ausführen können/dürfen/müssen.
Gute Besserung.
Und ist mit den Rundgängen die man machen muß? Wir hatten damals einen Fall da hat sich jemand er MSG war mit dem Argument gedrückt er könne ja keine Rundgänge machen.
Ein Rundgang ist kein Marsch.
Würde man das so definieren, dann müsste der Mann auch von seinen Kameraden zum Sch***haus getragen werden, weil die Strecke nicht zumutbar ist...
naja, bei uns wird das so gehandhabt, dass Kameraden die MSG sind, keine Dienste machen müssen augrund des Rundganges. Meiner Meinung nach völliger Schwachsinn was GvD angeht, aber so haben es KpChef oder KpFw befohlen. Bei Wache ist das schon was anderes,wenn jemand nicht vernünftig gehen kann.
den Rundgang macht doch mWn eh nur der UvD. War zumindest bei uns so.
Wir sind eine StabsKp, bei uns gibts keinen UvD.. Nur den GvD ;)
Wird in anderen Kompanien bestimmt auch so sein hehe
Zitat von: peppieno am 08. Dezember 2006, 20:15:35
Wir sind eine StabsKp, bei uns gibts keinen UvD.. Nur den GvD
ich gebs auf, anderes Jahrtausend, andere Armee .... ::) ;)
naja, in der AKp in der ich war gab es Wochentags den GvD und am Wochenende nen UvD (meist ein HG, der während der Woche scheisse gebaut hat :D). In den anderen Kompanien unserer Liegenschaft gibt es aber noch einen UvD (dafuer aber keinen GvD).
Zitat von: peppieno am 08. Dezember 2006, 20:15:35
Wir sind eine StabsKp, bei uns gibts keinen UvD.. Nur den GvD ;)
Wird in anderen Kompanien bestimmt auch so sein hehe
Jap, unbedingt, ueberhaupt ist eigentlich alles so gleich, dass sogar die Namen der KpChefs einheitlich sind.
Das war....ironisch.
Wenn man MSG ist, darf man da auf die Übungswiese und an der Ausbildung teilnehmen?
Kommt auf die Ausbildung an, wenn es nichts mit MSG zu tun klar.
Ich glaube er will wissen ob die Ausbildungswiese Gelände ist.... ;D
Ist eone Frage der Absprache zw. Truppenarzt und Einheit. Dabei wird berücksichtigt,welche Krankheit der Soldat hat,was an Ausbildung geplant ist und ob die beiden Apsekte miteinander kollidieren.
Man kann das auch einfach mit auf den Krankenmeldeschein schreiben. Z.B.: kei MSG, Teilnahme an der prakt. Ausbildung unter folgenden Auflagen möglich.....
Ein "schönes" Beispiel, was einem Zugführer passieren kann der der Meinung ist, sich nicht an die durch den Arzt festgelegten Einschränkungen halten zu müssen, enthält der diesjährige Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages:
Zitat...
30.1.4 Missachtung einer ärztlich festgelegten Dienstbefreiung
Ein Oberleutnant ließ einen wegen einer Knieverletzung vom Marsch-, Sport- und Geländedienst befreiten Soldaten
an einer Einsatzvorbereitenden Ausbildung zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung (EAKK) teilnehmen,
ohne diesbezüglich mit dem für die Umsetzung der truppenärztlichen Empfehlung zuständigen Kompaniechef
Rücksprache gehalten zu haben. Dabei absolvierte der Soldat auch Ausbildungsabschnitte, die der
ärztlich festgestellten Dienstbefreiung entgegenstanden und verletzte sich erneut amKnie. Die konsultierte Truppenärztin
befreite den Soldaten von der weiteren Teilnahme an der EAKK-Ausbildung. Nach Wiedervorstellung
beim Truppenarzt sprach dieser die Empfehlung aus, den Soldaten bis zum nächsten Arzttermin nur leichten
Innendienst verrichten zu lassen. Auch dieser ärztlichen Empfehlung ist der Zugführer nicht gefolgt. Das nachgewiesene
Fehlverhalten wurde mit einer empfindlichen Disziplinarbuße geahndet. Darüber hinaus wurden auch
Defizite bei der Kompanieführung festgestellt. So war zwar der Kompaniefeldwebel, nicht jedoch der Kompaniechef
oder dessen Vertreter jederzeit über den truppenärztlichen Status des Soldaten unterrichtet.
...
Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/wehrbeauftragter
MSG erhält man ja aufgrund diverser Gesundheitseinschränkungen. Insofern kann auch nicht pauschal beantwortet werden, ob eine Ausbildungswiese "Gelände" darstellt. Während dort die sitzende Teilnahme eines Soldaten, der sein Sprunggelenk lädiert hat (wenn er den Weg dorthin nicht zu Fuß zurücklegen muss) möglich ist, wird das bei einem Soldaten mit einer Erkältung und Halsschmerzen und erhöhter Temperatur nicht gesundungsförderlich sein.
Das heißt für Vorgesetzte: Im Zweifel Rücksprache mit dem TrArzt, der den Soldaten MSG-befreit hat und die Einsatzmöglichkeiten des erkrankten Soldaten klären.
Da konnte der Spieß wohl nicht mit "seinen" Offzen... ;D