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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: nadine2008 am 10. Dezember 2006, 16:32:00

Titel: frage zur avz
Beitrag von: nadine2008 am 10. Dezember 2006, 16:32:00
hallo mein mann befindet sich seit 01.12 diesen jahres im camp marmal in masar e sharif /Afghanistan und rief mich an das er ( wir leben getrennt) mir keinen unterhalt zahlen könnte weil er diesen monat angeblich kein geld bekommen würde. mein anwalt will eine pfändung fertig machen was ich aber vermeiden m,öchte. kann mir einer sagen ob meein mann mir die wahrheit sagt oder sich nur wieder vor der zahlung drücken will....
danke jetzt schon für antworten.
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: wolverine am 10. Dezember 2006, 18:00:39
Hat er denn iegendwie begründet, warum er kein Geld bekommen soll? Glaubhaft klingt das so nicht!
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Huey am 10. Dezember 2006, 19:10:22
Der Sold wird weiterhin ganz normal überwiesen, also sollte er auch weiterhin sein Geld erhalten...

Anders der AVZ: Dort kommt es durchaus öfter vor, das dieser erst verspätet ausgezahlt wird...


Natürlich gibt es auch bei der Besoldungszahlung hin und wieder "Pannen"....

Also kann dir das mit Sicherheit nur dein Mann/Freund bzw. die WBV erklären....
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: StOPfr am 10. Dezember 2006, 19:19:33
Zitat von: wolverine am 10. Dezember 2006, 18:00:39
Hat er denn iegendwie begründet, warum er kein Geld bekommen soll? Glaubhaft klingt das so nicht!

Ich wundere mich auch...
Die Aussage von nadine2008, dass sich ihr Ex "...nur wieder vor der Zahlung drücken will..." klingt nach einschlägiger Erfahrung. Spontan würde ich sagen: Neue Ausrede!
Oder gibt es im Dezember eine offiziell hinausgezögerte Zahlung am 2. Januar (steuerrechtlicher Buchungstrick)?
Dann wäre es keine Lüge, sondern eine eigenwillige Interpretation des Sachverhalts  :(.

@ nadine2008
Am besten nach dem konkreten Grund fragen. 
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: wolverine am 11. Dezember 2006, 07:43:15
Im Zweifel kennt auch der Anwalt Wege, auf welchen die Auskunft sicher und richtig kommt ;)!
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: sliderbp am 11. Dezember 2006, 11:51:43
Kann sein. Bei mir wars damals so das der AVZ für den ersten Einsatzmonat im Vorraus ausgezahlt wird und deshalb Ende Dezember kein AVZ kommt.
Ist allerdings ne müde Ausrede von deinem Ex denn das Geld hat er ja.
Nunja, ein Anwalt kann das sicher klären. Wird meiner Meinung nach genug Präsenzfälle geben.
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Spezi1980 am 11. Dezember 2006, 17:58:02
es kann sein das dein mann die wahrheit sagt. bedingt durch eine umstellung bekommen nämlich viele die früher zum 15. eines monats ihr geld bekommen haben dieses erst zum 02 einen monats. das dezembergehalt für entsprechendes personal gibt es erst zum 02.01.07 dies wurde bei uns heute dienstlich bekannt gegeben.
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: StOPfr am 11. Dezember 2006, 18:05:35
Zitat von: Spezi1980 am 11. Dezember 2006, 17:58:02
...viele die früher zum 15. eines monats ihr geld bekommen haben dieses erst zum 02 einen monats. das dezembergehalt für entsprechendes personal gibt es erst zum 02.01.07
Da war meine Vermutung ja nicht ganz falsch; aber eine müde Ausrede ist es trotzdem... :).
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Spezi1980 am 11. Dezember 2006, 20:32:37
kommt drauf an ob er gesagt er kann für dezember nicht zahlen oder garnicht.
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Andi am 11. Dezember 2006, 20:41:36
Zitat von: Spezi1980 am 11. Dezember 2006, 17:58:02
es kann sein das dein mann die wahrheit sagt. bedingt durch eine umstellung bekommen nämlich viele die früher zum 15. eines monats ihr geld bekommen haben dieses erst zum 02 einen monats. das dezembergehalt für entsprechendes personal gibt es erst zum 02.01.07 dies wurde bei uns heute dienstlich bekannt gegeben.

Kann eigentlich nicht sein, da diese Regelung für Angestellte und nicht für Soldaten gilt!
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Spezi1980 am 11. Dezember 2006, 20:52:29
doch für gwdl und fwdl gilt die auch.
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Andi am 11. Dezember 2006, 21:18:38
Zitat von: Spezi1980 am 11. Dezember 2006, 20:52:29
doch für gwdl und fwdl gilt die auch.

Ok, an diese Gruppe habe ich gar nicht gedacht, ich bin aber mal kraft eigener Arroganz davon ausgegangen, dass der besagte Soldat SaZ oder BS ist.

Gruß Andi
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Spezi1980 am 11. Dezember 2006, 21:52:44
@ Andi:  wie ein behaartes Wesen sagen würde: "Null Problemo"
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: nadine2008 am 13. Dezember 2006, 18:19:39
 ??? also das meine frage so eine diskussion auslöst hätte ich nicht gedacht.
nun also mein noch mann ist hauptfeldwebel der reserve und ist am 2. dezember im camp marmal eingetroffen. er sagte das es wohl verzögerungen der zahlung geben würde weil er nach dem 1. dezember reingekommen ist. war beim letzten einsatz aber nicht so da waren wir noch zusammen. das problem ist das ich m it ihm ja keinen krieg führen will aber mein anwalt sagt uns bleibt nix anderes übrig als ne pfändung beim bund zu machen. der (mein mann) wird dann im dreieck springen aber ich brauche ja auch das geld ich weiß echt nicht was ich machen soll. ob ich meinem mann mal wieder blind vertrauen soll (was schon oft in die hose gegangen ist) oder nicht. hm......geld hat er für dezember noch keins bekommen aber ich kann mir auch nicht vorstellen das dier bundeskasse einen ganzen monat keinen cent auszahlt.HILFE!!!!!!!!
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: wolverine am 13. Dezember 2006, 18:37:51
Was sollen hier anonyme Unbeteiligte helfen? Nach der Vorschriftenlage ist Sold und AVZ im voraus zu zahlen. Wenn er sich nicht die Mühe macht und die Verzögerung zumindes glaubhaft macht und z. B. vergleichsweise einen Abschlag auf die ausstehende Forderung anbietet, würde ich auch einen PfÜB auf seine Bezüge vom Bund beantragen.
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: StOPfr am 13. Dezember 2006, 18:44:20
Zitat von: nadine2008 am 13. Dezember 2006, 18:19:39
...geld hat er für dezember noch keins bekommen aber ich kann mir auch nicht vorstellen das dier bundeskasse einen ganzen monat keinen cent auszahlt.HILFE!!!!!!!!

Auf jeden Fall gibt es für den Dezember Geld; das ist doch keine Frage! Dein Anwalt sollte sich jetzt zügig um Klärung bemühen und wenn Dein Mann keine befriedigende Auskunft gibt, dann muss eine Pfändung beantragt werden.
Wolverine hat Recht: Dein Mann muss jetzt etwas anbieten.   
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: bayern bazi am 13. Dezember 2006, 18:45:21
hallo

aus erfahrung bei verschiedenen WÜ kann ich leider das thema von deinem (ex)mann nur bestätigen

von 4 wochen vor der WÜ bis 4 wochen nach ende einer wü sind sämtliche zahlungen möglich  >:(

kommt ganz drauf an wie schnell rechnungsführer - truppenverwaltung - und bundeskasse arbeiten

diese verzögerungen können vorkommen, der avz wird ja erst im einsatzland berechnet kann also auch erst kommen wenn da unten die papiere alle fertig sind

über die USG behörde im Landratsamt kann ich dir leider auch keine bessere auskünfte geben, da kommt es auch drauf an wann die anträge abgegeben wurden und wie die sachbearbeiter diese bearbeiten.

!!!!! aber mach ja nix unüberlegtes mit der Pfändung - nicht das es bei deinem mann zu einer kurzschlussreaktion kommt - hab das selbe erst bei einem einsatz mitgemacht da hat sich ein kamerad die waffe an den kopf gehalten nach einem Schreiben vom anwalt der frau (waffe war gott sei dank nicht geladen - der kamerad ist umgehend (innerhalb von 1 Tag nach hause verlegt worden)
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Spezi1980 am 13. Dezember 2006, 19:07:58
dazu kommt das die pfändung auch einige zeit braucht das sie auch erst innerhalb der bundeswehr bearbeitet werden muss. da können schon mal 2 bis 3 wochen ins land gehen. und wenn die pfändung dann durch geht wird eh erst gepfändet wenn das nächste gehalt angewiesen wird und nicht vorher. da wird es wohl echt einfach sein mit deinem ex zu sprechen so das er dir das geld überweist sobald er es bekommen hat.
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: peppie am 13. Dezember 2006, 19:09:20
Pfändung während eines Auslandseinsatzes und das nur weil die Bundeseigenen Behörden wahrscheinlich nicht so schnell arbeiten? Ich glaub es hackt.

Aber was mich interessieren würde, gilt der AuslandsVerwendungszuschlag als Einkommen bzw. kann man davon überhaupt pfänden? Der AVZ ist doch Steuerfrei oder nicht?
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: bayern bazi am 13. Dezember 2006, 19:36:55
steuerfrei - ja

aber kann auch gepfändet werden - im prinzip kann alles was man besitzt gepfändet werden - bis auf das lebensnotwendigste (sozialhilfesatz)
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: StOPfr am 13. Dezember 2006, 21:19:07
Zitat von: bayern bazi am 13. Dezember 2006, 19:36:55
...aber kann auch gepfändet werden - im prinzip kann alles was man besitzt gepfändet werden - bis auf das lebensnotwendigste (sozialhilfesatz)

Ich war bisher sicher, dass der Pfändungsfreibetrag höher ist als der sog. Sozialhilfesatz  ???.
Unabhängig davon: Pfändung ist wirklich nur das letzte Mittel und sie hilft tatsächlich nicht bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass... Alles was vorher ohne Eskalation machbar ist sollte und muss getan werden.
Dazu gehört aber unbedingt, dass klar ist warum nicht gezahlt wird; also ob es sich um eine Ausrede handelt oder ob der Bund für geänderte  Zahlungstermine verantwortlich ist. Im letzteren Fall wäre eine Pfändung natürlich schändlich.
Dazu muss sich der Mann nun erklären oder der Anwalt ermitteln.

Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: madu am 14. Dezember 2006, 10:30:16
so schnell geht das mit der pfändung ja nun auch nicht..., und die pfändungsfreigrenzen liegen auch höher, als der sozialhilfesatz.

kommt natürlich auch noch darauf an, wieviel unterhaltspflichte personen er noch zu "versorgen" hat. unter umständen gibt es dann nämlich gar nix zu pfänden...
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: jepoleon am 14. Dezember 2006, 16:22:07
falls er momentan wiklich nicht zahlen kann, könnte man auch verinebaren, dass du dein konto überziehst und er dir bei der nachzahlung dann die zinsen dazu mitzahlt
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: wolverine am 14. Dezember 2006, 16:47:46
Die Pfändungsfreigrenze ist in § 850c ZPO geregelt und höher als der Sozialleistungssatz. http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html

Jedoch ist eine solche Pfändung (evtl. Vorpfändung) schon relativ schnell zu betreiben. Bei vorheriger bereits festgestellter Säumnis ist sogar ein Titel über zukünftige Zahlungen möglich.
Die Sorge um den Schuldner in allen Ehren, aber von irgendeinem Geld muss die threadstarterin wohl leben und da trägt der Schuldner die Erklärungs- und Darlegungslast! Und wenn die Truppenverwaltung oder USG-Behörde nicht zeitgerecht leistet, könnte man wohl zumindest ein Schreiben beihaltend die Leistungsaufforderung oder sogar das Beschwerdeschreiben vorweisen.


Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: peppie am 14. Dezember 2006, 17:12:29
Ich weiss nicht wie die Truppenverwaltung im Ausland ist, aber unsere ist ziemlich langsam... ich warte immer noch auf die Auszahlung meiner Anrechnungsfälle von August und September... soviel dazu!
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: wolverine am 14. Dezember 2006, 17:38:01
Und Sie zahlen deswegen Ihre Rechnungen nicht?
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Huey am 14. Dezember 2006, 17:43:41
Erst einmal super, das in einer entscheidenen Frage wichtige Informationen erst nachgereicht werden-oder habe ich in der 1. Frage das "Mein Mann ist Reservist" überlesen?

Dann klingt das ganze nämlich sehr wohl glaubwürdig, da die Bw derzeit ohnehin da und dort noch Probleme mit der Umstellung der Zahlungen hat..

Dies kann also sehr wohl stimmen.....

Pfändungen hinterlassen aber gerade bei einem Soldaten immer schwarze Schatten....das kann sogar zu dienstlichen Massnahmen führen...also wäre ich auf dem Weg immer erst einmal vorsichtig....
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Andi am 14. Dezember 2006, 17:55:19
Zitat von: Huey am 14. Dezember 2006, 17:43:41
Pfändungen hinterlassen aber gerade bei einem Soldaten immer schwarze Schatten....das kann sogar zu dienstlichen Massnahmen führen...also wäre ich auf dem Weg immer erst einmal vorsichtig....

Die Lohnpfändung an sich ist in der Regel schon die erste "dienstliche Maßnahme", da diese durch die Wehrbereichsverwaltung in aller Regel im Auftrag durchführt wird. ;)
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: peppie am 14. Dezember 2006, 18:00:05
Zitat von: wolverine am 14. Dezember 2006, 17:38:01
Und Sie zahlen deswegen Ihre Rechnungen nicht?

Wir reden hier nicht von mir... Mein Privatleben gehen nur mich und u.U. den Dienstherren etwas an, sonst niemanden ;) Ich wollte nur verdeutlichen, dass die Truppenverwaltung möglicherweise sehr langsam arbeitet und ihr Mann deshalb noch kein Geld überweisen kann.
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: wolverine am 14. Dezember 2006, 18:12:25
Und ich wollte verdeutlichen, dass grundsätzlich der Schuldner pünktlich zu leisten hat. Ob seine Truppenverwaltung, sein ReFüh oder wer sonst schludert, hat den Gläubiger schlicht nicht zu interessieren! Glauben Sie, dass Ihre Bank, Ihr Vermieter oder ein Versandhaus darüber nur ein Wort mit Ihnen wechselt?
Wenn ich also in der Pflicht stehe, müsste ich z. B. den Betrag (oder zumindest einen adäquaten Teilbetrag) evtl. aus eigenem Vermögen vorleisten und mich dann mit meinem Schuldner auseinandersetzen. Oder ich eröffne meinem Gläubiger zumindest meine Korrespondenz mit diesen Stellen und weise nach, dass meine Verzögerung auf anderseitigen Verschulden beruht und hoffe auf Verständnis.
Nicht zu vergessen, die threadstarterin lebt von diesem Geld! Und im Falle einer Verzögerung über den Einsatzzeitraum hinaus trägt sie das volle Insolvenzrisiko! Der schönste Titel behält zwar 30 Jahre seine seine Gültigkeit, nützt aber herzlich wenig, wenn bei dem Pflichtigen schlicht "nichts zu holen" ist.
Und aus meiner Ausbildung weiss ich zu berichten, dass Unterhaltsschuldner die unangenehmsten Schuldner sind!
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: peppie am 14. Dezember 2006, 20:11:10
Da scheiden sich die Geister.. Wenn der säumige Unterhaltsschuldner nicht zahlen kann, weil er selber keine Ersparnisse hat, was soll er dann machen wenn die Truppenverwaltung wieder Kaffee trinkt?

Und bis son Pfändungsbescheid raus ist und tatsächlich gepfändet wird vergehen Wochen... Bis dahin hat der Säumling wahrscheinlich schon bezahlt und der ganze Stress war umsonst..

Eine Regel die beim Wachdienst gilt kann man auch auf diese Situation anwenden.. nämlich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen... Eine angemessene Reaktion ist hier angebracht und nicht die Keule.. vielleicht bin ich auch einfach nur naiv..
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: Spezi1980 am 14. Dezember 2006, 20:30:56
außerdem könnte eine pfändung doch auch dazu führen, dass er als unglaubwürdig / bestechbar  gilt und deshalb heim geschickt wenn nicht sogar entlassen werden könnte. und damit wäre dann keinem von beidem geholfen oder ?
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: StOPfr am 14. Dezember 2006, 20:45:28
Zitat von: Spezi1980 am 14. Dezember 2006, 20:30:56
außerdem könnte eine pfändung doch auch dazu führen, dass er als unglaubwürdig / bestechbar  gilt und deshalb heim geschickt wenn nicht sogar entlassen werden könnte. und damit wäre dann keinem von beidem geholfen oder ?

Leute, jetzt wirds hier dramatischer als die Fragestellerin selbst es will. Die vielen richtigen Tipps machen doch eins deutlich:
Pfändung, wenn überhaupt, nur im allergrößten Notfall weil sie 1. zu lange dauert um ein kurzfristiges finanzielles Problem zu lösen und weil sie 2. den Kameraden im Ausland unter Umständen in ein schlechtes Licht rückt und seine Zukunft gefährdet.
Andererseits hat die Fragestellerin Anspruch auf ihr Geld und eine wahrheitsgemäße Auskunft über den Zahlungstermin. Stimmende Informationen bekommen zu wollen, kann man ihr kaum übel nehmen. Am besten wäre natürlich, sie käme an ihr Geld.
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: nadine2008 am 14. Dezember 2006, 21:34:21
 :-\ also ich habe nie behauptet das ich eine pfändung fordere das war der vorschlag meines anwaltes. ich habe dem noch nicht zugestimmt. das wollte ich nur mal klarstellen. fakt ist das ich seit drei monaten auf meinen ehgatten und kindesunterhalt für 2 kinder warte. er hat über 3000 euro zur verfügung von der avz und dem ws. ich schlage vor das sich alle gemüter mal wieder beruhigen und ich hoffe das ich nicht wieder so anschriften wie "ich glaub es hackt" bekomme......
Titel: Re: frage zur avz
Beitrag von: jepoleon am 14. Dezember 2006, 21:54:24
offtopic
was ich absolut nicht nachvollziehen kann, was hat unterhalt bei expartnern zu suchen...? haben die leute kein eigenes einkommen? oder reicht das nicht aus? es ist doch schlichtweg blödsinn ihnen daduch den frührern lebensstandart zu bieten, der noch genossen wurde als 2 noch zusammen lebten...
ot ende

nadine2008: will dich damit nicht angreifen, bei meinen eltern ists das gleiche...