Hab da auch mal noch kurz 2 Fragen
1. Mit welchem Dienstgrad werde ich eingestellt?
Bin 24 Jahre und habe 2001 mein Abi gemacht und dann Krankenschwester gelernt und arbeite seit 2 Jahren in diesem Beruf
Angestrebte Laufbahn SanFw Krpfl
2. Wie hoch ist der Mietzuschuss für meine Wohnung während der AGA bzw ist es besser die Wohnung zu kündigen, die Möbel u.ä. einzulagern bei ner Spedition und dann wenn nach AGA fester Wohnsitz vorhanden Möbel ect. nachliefern lassen. Unterstützt die Bundeswehr dies auch finanziell oder nur den Umzug wenn man die Wohnung während der AGA behält.
Hoffe ist nicht zu kompliziert formuliert. Aber schaut mal auf die Uhrzeit!!!! ;D ;D ;D
Hab schon 10h Nachtdienst hinter mir.
Im vorraus schon mal vielen Dank
1. Ich denke entweder als SU Feldwebelanwärter oder direkt als Feldwebel.
2. In der AGA würde ich meine Wohnung behalten wegen der 3 Monate sich was neues suchen ist eher schlecht. Man bekommt afaik immer nur die Umzugskostenvergütung. Während deiner Laufbahn wirst du wahrscheinlich sowieso mehrmals versetzt.
wichtig ist aber das du dir deine wohnung auch anerkennen lässt. schon alleine wegen trennungsgeld während der lehrgänge.
Ich dachte während der AGA ist Kaserne Pflicht?! ???
Ich wohne z.Z in der Nähe von KA und werd nach der AGA nach Hamburg ans BWK versetzt.
Nur weiss ich heute noch nicht, wann ich in Hamburg eine Wohnung haben werde und ich hab ja bei meiner Wohnung 3 Monate Kündigungsfrist. Und ich will nicht 3 Monate doppelt Miete in KA und HH zahlen.
Wie sehen eigentlich die Chancen aus für eine bezuschusste Wohnung durch die BW???
Wann und wie kann ich mich dafür eintragen???
Vielen Dank
du musst nen antrag an die unterhaltssicherungsbehörde schreiben, dazu gibt es vorgedruckte unterlagen.
(in der stadt deines wohnortes, nicht bei der bw oder in ner kaserne)
weiß aber nicht wie das bei sazlern ist...
"Kasernenpflicht" hast du in der AGA meist nur von Montag bis Freitag durch den Zapfenstreich. Freitag ist meist so gegen Mittag Dienstsschluß und du hast bis Sonntag um 24 Uhr frei.
In der Stammeinheit kannst du es dann machen wie du willst. Entweder du schläfst in der Kaserne oder du fährst jeden Tag nach Hause. Man kann auch einen Heimschläferantrag stellen oder sich von der Abendverpflegung befreien laßen. Die "Miete" in der Kaserne ist bei weitem nicht so hoch wie eine zivile.
Und abgesehen von Stube 2000, ist die "Mietsituation" wenn man es mal so nennen will...noch immer unter aller Sau und selbst die paar Euro nicht wert die man dafür hinlegt ;)
Kann natürlich auch nur sien das alle hessischen Kasernen von innen wie aussen...ähh..Potthässlich sind :)
als SaZ ist es nichts mit der Unterhaltssicherungsbehörde da du normales Geld (ca 1400-1500€) bekommen wirst. Wenn du nach der aga nach hamburg ziehen willst aber nicht weißt ob du ne wohnung findest so gibt es noch die möglichkeit für die übergangszeit in der kaserne zu wohnen. das kostet dann nur ca 30€ im monat und du hast zeit dir was zu suchen.
So, erst mal vielen Dank :-* an alle die sich meinem Thema angenommen haben und meine Wissenslücken schliessen konnten. :)
es kommen sicher noch mehr Fragen in nächster Zeit auf und dann weiss ich ja an wen ich mich wenden kann.
Hallo,
bei mir wird die komplette Miete von der Unterhaltssicherungsbehörde übernommen. Musste nur son Wisch beim Landkreis beantragen und Gut war. Da isn Zetteln für dein Vermieter bei und noch einer wo Du angeben musst, was Du die letzten drei Monate oder so verdient hast. Zurück zum Amt und dann dauert dat n bissle und dann müsstest Du auch schon bescheid bekommen.
Aber mach schnell, denn jetzt steh Weihnachten vor der Tür, und bekanntlich werden da die tollen Bürohengste von der Stadt etwas langsam. Und dann kann das schon mal etwas dauern ;).
Gruß
Es ist doch immer schön zu sehen wie jemand vorrangegangene Beiträge ließt und dann Tipps gibt, die vollkommen daneben liegen.
Der Kamerad Ela24 wird SaZ und ist nicht GwDL oder FwDL.
Für SaZ gibt es keinen Zuschuss von der Unterhaltssicherungsbehörde.
Die einzige Möglichkeit die ihm bleibt, währe wie jeder normale Arbeitnehmer auch, der von seinem Gehalt seinen und eventuell den Unterhalt seiner Familie nicht bezahlen kann ist der Weg zum Sozalamt um eventuell einen Mitzuschuss zu erhalten, wie jeder andere Bedürftige auch.
Da der TO scheinbar Krankenschwester gelernt hat, wird er wohl weiblich sein..
Somit fällt Eignungsübung auch weg...und die USB hat gar nichts damit zu tun....
Grundsätzlich bist du für deine Wohnung selbst zuständig-und musst sie auch selbst bezahlen, dafür erhälst du genug Sold.
Sollte es Probleme geben, weil die neue Wohnung nicht zeitgerecht gekündigt werden kann, kann die Bw bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen bis zu 3 Monatsmieten (kalt) auf Antrag erstatten-dazu wendest du dich an die TrVerw deines Standortes.
So, jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazugeben, da hier viele Halbweisheiten verbreitet werden.
Und ich kann da ein wenig aus eigener Erfahrung sprechen:
Also, lass dir deine Wohnung am Besten schon mit deiner Bewerbung anerkenne( sprich beglaubige Kopie vom Mietvertrag mitschicken/falls nicht mehr möglich, beglaubigte Kopie mit zum ZNWG nehmen, und dort deinen Bewerbungsunterlagen beifügen lassen)
Dadurch, dass du einen anerkannten Wohnsitz vor Dienstbeginn hast, bekommst du vom ersten Tag an Trennungsgeld, was im Endeffekt 6,xy Euro (die Kommastellen weiß ich leider nicht genau) pro Tag ausmacht. Deseiteren bekommst du eine Familienheimfaht pro Monat (schimpft sich auch so, wenn du nicht liiert bist, und einfach nur zu deinem anerkannten Wohnsitz fährst) gezahlt.
Neben dem Geld was du extra bekommst, zahlst du als TG-Empfänger übrigens auch nichts für die dienstliche Unterkunft.
Das ALLES gilt aber nur, so lange du keine Umzugskostenvergütung(UKV) zugesagt bekommst, was zumindest in der AGA sehr, sehr unwahrscheinlich ist, da du dort ja nur für 3 Monate bist.
Wenn du allerdings später nach Hamburg versetzt wirst, wird dir mit ziemlicher Sicherheit die UKV zugesagt, zumindest sobald deine Probezeit vorbei ist, und dann kannst du dir dort eine Wohnung suchen, und die Bw zahlt den Umzug.
Ich meine sogar, und das ist jetzt gefährliches Halbwissen von mir, dass die Bw die Kosten für die Wohnung übernimmt, aus der du ausziehst, falls du dadurch kurzeitig 2 Wohnungen am Bein haben solltest.(frag da aber besser dann später mal bei deiner zuständigen Truppenverwaltung nach, DIE MÜSSEN DAS WISSEN).
So, falls noch fragen bestehen, immerzu.
Bin da ein bisserl fit drin, da ich selber Betroffener bin. ;)
Schönes Wochenende.
MkG
Zebra
Die Heimfahrt gibt es nicht alle 4 Wochen,sondern alle 6 Wochen...
Weiterhin bezahlt die Bw den Umzug nicht einfach so. Als Ledige ohne eigenen (zur Zeit noch nicht anerkannten) Hausstand gibt es nur die Pauschvergütung von 100 und irgendwas Euro...
Definitiv 1 Mal pro Monat, Huey.
Wie gesagt, ich sprach von TG-Empfängern mit anerkanntem Hausstand. ;)
Und es tut mir leid, aber hättest du meinen vorherigen Post komplett und aufmerksam gelesen, hättest du deinen letzten Post in meiner subjektiven Einschätzung zu 99,9999999xy % gespart.
Aber es ist ja auch schon spät.
Gute Nacht.
Zebra
Bei den TG-Empfängern gibt es noch Unterschiede zwischen verheirateten (alle 2 Wochen) und unverheirateten (mWn alle 6 Wochen) erstatteten Familienheimfahrten.....
Nabend Huey.
Also, deine Aussage ist im Bezug auf TG-Empfänger richtig, die nur auf Lehrgängen TG bekommen.
Bekommst du allerdings "längerfristig", sprich auch in deiner Stammeinheit TG, bekommst du monatlich eine Familienheimfahrt.
Das mit den Verheirateten, da bin ich selber nicht fit drin, da nicht betroffen, dürftest du richtig dargelegt haben.
Also, ich wünsche noch einen schönen Abend.
MkG
Zebra
Als unverheirateter TG-Empfänger bekomme ich einmal im Monat eine Familienheimfahrt bezahlt.
Gruß Andi
Guten Tag Kameraden,
Zu meiner Person: Ich gehe am 02.01.2006 zur Bundeswehr, als RettSanFW, nun wurde mir gesagt, dass ich nach Diez komme, ca. für 2 Wochen. Da ich schon bei der Bundeswehr war, und auch schon meine AGA hinter mir habe, muss ich ja noch den 1 Monat Sanitäter Ausbildung machen ( Ersthelfer im Sandienst ).
So nun folgendes, ich wohne seit fast über 2 Jahren, ihn eine Wohngemeinschaft , den habe ich doch eigentlich einen eigenen Hausstand oder ???
Wenn ja, wie ist das den mit Trennungsgeld, steht mir überhaupt was zu oder nicht!!!
Wegen ich eigentlich zur meiner Mutter wieder ziehen wollte, den was soll ich mit einer Wohnung, wenn ich eh nur evtl. 2-mal ihm Monat nach Hause fahre.
Noch was, ich bin nicht verheiratet, und müsste mich ja eigentlich auch noch um Melden bei der Meldebehörde, nur wo soll ich mich melden wenn ich eh ihn 2 Wochen aus Diez wieder weg bin, ich denke den mal, das ich mein Wohnsitz, bei meiner Mutter
anmelden muss, oder ???
nur dann steht mir doch wieder kein Trennungsgeld zu!! ( wenn mir den überhaupt
eins zu steht)
Ich denke einfach das diese Materie ziemlich schwer zu verstehen ist, wegen es ja auch keine klaren und einstimmigen aussagen zu diesem Thema zu finden ist.
Würde mich freuen wenn ihr mir Helfen könnt, und wünsche euch schon mal Frohe Weihnachten.
Um einen Hausstand anerkennen zu lassen (dies geschieht nicht automatisch), ist ein Mietvertrag notwendig, aus dem dein Name hervorgeht, und die Wohnung muss über eine seperate Kochmöglichkeit sowie ein Bad verfügen.
Ob eine WG anerkannt ist, weiss ich nicht. Dies kannst du aber nach Dienstantritt bei deiner zuständigen Truppenverwaltung erfragen.
Grundsätzlich ist dein Hauptwohnsitz dort zu melden, wo dein Lebensmittelpunkt ist.
Dies ist normalerweise der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhälst (also die Kaserne).
Bei Soldaten ist es aber problemlos, den Hauptwohnistz dort zu melden,wo der eigene Lebensmittelpunkt liegt-das kann die Wohnung bei der Mutter oder Freundin sein...
Allerdings wird ein Zimmer bei der Mutter nicht als Hausstand anerkannt-ergo kein TG...
Danke Huey,
für deine Auskunft,das heist den also das ich kein Trennungsgeld bekomme ! Wegen ich die Wohnung zum 31.12.2006 gekündigt habe, und ja wie gesagt den eigendlich vor habe bei meiner Mutter einzuziehen.
Noch was bei welchen Einwohner Meldeamt muss ich mich den Melden, ihn Diez oder bei meiner Mutter.
Bedanke mich schon mal für eure Antworten
Frohe Weihnachten
Wie bereits erwähnt: Du kannst deinen Wohnsitz da melden, wo dein Lebensmittelpunkt liegt.
Also meldest du dich entweder bei deiner Mutter an, oder später in deiner Stammeinheit.
Beachte aber, das du dich irgendwo melden musst (!)..
Interessant ist das ganze dann, wenn zwischen dem Wohnort der Mutter und deinem Stammtruppenteil erhebliche Unterschiede in der Kfz-Versicherung bestehen.
Dann kannst du einen Zweitwohnsitz anmelden,oder aber deinen Hauptwohnsitz in die Dienststelle legen lassen und sparst somit bei der Kfz-Versicherung.
Ich kann allerdings jedem SaZ raten, sich nach den Lehrgängen eine Wohnung zu nehmen-dies gehört irgendwie zum Erwachsenwerden dazu....
Und irgendwann ist man froh, nach Dienstschluss seine eigenen vier Wände um sich zu haben...
Ja Huey, da hast du wohl auf jeden fall Recht. Danke dir noch mal für deine Antwort.
Vielleicht hilft diese Seite weiter
http://www.dz-portal.de/003_menue_links/006_trennungsgeld/index.html
Aber der Fachmann zu den Fragen ist immer noch euer zuständige ReFü bzw. zuständige TrVerw
Also das is ja mal ein ziemliches Kuddelmuddel ;D :D ;D :o ::)
Ich werd meine Wohnung zum 1.04.2007 kündigen, mein Hausstand bei ner Spedition einlagern und dann wenn ich nach Hamburg komme mir ne Wohnung suchen und dann den Hausstand liefern lassen.
Trotzdem vielen Dank und weiterhin ein frohes diskutieren, dementieren, wiederlegen, besser wissen und doch nicht ganz sicher sein ect... :-X
Zitat von: Ela24 am 18. Dezember 2006, 17:11:27
Also das is ja mal ein ziemliches Kuddelmuddel ;D :D ;D :o ::)
Ich werd meine Wohnung zum 1.04.2007 kündigen, mein Hausstand bei ner Spedition einlagern und dann wenn ich nach Hamburg komme mir ne Wohnung suchen und dann den Hausstand liefern lassen.
Trotzdem vielen Dank und weiterhin ein frohes diskutieren, dementieren, wiederlegen, besser wissen und doch nicht ganz sicher sein ect... :-X
Das ist auch ein nicht gerade "einfaches" Thema. Deswegen bildet die Bw extra Spezialisten dafür aus: unsere Rechnungsführer. Und diese stehen euch mit Rat und Tat zur Seite.
Also: Wenn ihr Fragen habt, wendet euch an sie.
@ela: Das einlagern halte ich für die schlechteste aller Lösungen...aber mach mal......
Da muss ich Huey zustimmen.
Würdest dadurch eine Menge an Ansprüchen, die du hättest, unwirksam machen.
Gruß Zebra
Und was würdet ihr mir vorschlagen???
Muss nämlich die Tage meine Wohnung kündigen.
Und wie gesagt, ich werde die Wohnung während der AGA eh nicht nutzen und die Miete beträgt knapp 400 Euro und das mal 2-3Monate ist halt schon ein Batzen Geld.
Also her mit vielen sinnvollen und wehren Vorschlägen.
Merci
Haben Sie denn schon ein Angebot für die Einlagerung bei der Spedition eingeholt? Erst dann können Sie eine vernünftige Kosten-Nutzen-Berechnung anstellen.