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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Galatheus am 15. Dezember 2006, 15:43:30

Titel: Fw auch als SaZ8?
Beitrag von: Galatheus am 15. Dezember 2006, 15:43:30
Tagchen.

In den Broschüren der Bundeswehr wird angegeben, das Feldwebelanwärter grundsätzlich 12 Jahre Dienst leisten, aber "8 Jahre möglich" sind.

Ist jemandem von Euch bekannt, unter welchen Umständen die 8jährige Verpflichtung angeboten wird?

Ist das einfach Zufall, also weil gerade eine 8er Planstelle da ist, oder wenn man schon beruflich ausgebildet ist (Einstellung als StUffz), oder weil man eine ganz spezielle Qualifikation hat, oder oder?
Titel: Re: Fw auch als SaZ8?
Beitrag von: Andi am 15. Dezember 2006, 16:07:25
SaZ 8, Feldwebel im Truppendienst ist grundsätzlich jederzeit möglich, soweit man die Qualifikationen für die Feldwebellaufbahn mitbringt. Es gibt keine Planstellen, die an die Verpflichtungszeit (8 oder 12) gebunden sind, sondern nur Planstellen für Feldwebel(anwärter) im Truppendienst. ;)
Die Bewerbung läuft völlig gleich, bei einer Verpflichtungszeit von nur 8 Jahren in der Laufbahn FwTrDst ist eine Berufsausbildung aber ausgeschlossen.

Gruß Andi

PS: Genauso kann man auch Offizier werden und sich nur für 4,5,6,7,8,9,10 oder 11 Jahre verpflichten, dann aber halt ohne Studium. ;)
Titel: Re: Fw auch als SaZ8?
Beitrag von: Galatheus am 15. Dezember 2006, 17:07:21
Ach so, ich dachte die Verpflichtungszeit spielt bei den Planstellen ne Rolle weil davon ja abhängt wann eine solche Stelle frei wird.

Nun, Truppendienst ist klar, aber ich werde wohl Neckermann werden, wenn es klappt. Vermutlich Einstellung als StUffz.

Habe ich richtig verstanden, dass "8 oder 12" davon abhängt ob sie noch Ausbildung investieren müssen?

Für meinen Beruf gibt es nämlich keinen Meister oder Techniker, man kann sich nur in speziellen Lehrgängen noch besondere Arbeitsverfahren aneignen. Und da die Verwendung auch nicht dem Zivilberuf entspricht, sondern eher auf ihm aufbaut, denke ich mal das berufliche Weiterbildung erst BFD-mässig interessant würde - für den eigentlichen Dienst ist keine ZAW Weiterbildung vorgesehen, nur BW-Lehrgänge.

Andererseits hört man manchmal das in der Praxis Fachdienst-FA nur noch als SaZ12 eingestellt werden
Titel: Re: Fw auch als SaZ8?
Beitrag von: tUv0k am 21. Dezember 2006, 20:13:39
SAZ 8 Fw ist im Fachdienst möglich; vorausgesetzt, man bringt eine abgeschlossene Berufsausbildung mit. Im Truppendienst sind es generell immer 12 Jahre; wobei es wohl immer Ausnahmen geben wird. In den Broschüren stehen außerdem immer 12 Jahre als Mindestverpflichtungszeit beim Fw im Truppendienst mit der Einstellung im untersten Mannschaftsdienstgrad. Ist ja auch klar.. im truppendienst gibt es normalerweise keinen verwertbaren Beruf, mit dem man zBsp als Uffz einsteigen könnte.

Eine ZAW ist im Truppendienst normalerweise auch nicht vorgesehen (bei 12 Jahren). Nur über den BFD , den ich ich ja dann auch nutzen werde ;-)

Titel: Re: Fw auch als SaZ8?
Beitrag von: druide am 26. Dezember 2006, 11:01:48
Ich habe wurde auch zum 01.01.2007 als FW FD mizt höhren Dienstgrad eingestellt also quasi mit verwertbarer Ausbildung aber ich bin trotzdem für 12 Jahre dort !? Wodran liegt das ?
Titel: Re: Fw auch als SaZ8?
Beitrag von: Simon am 26. Dezember 2006, 14:49:20
@druide
Daran das Sie fuer 12 Jahre unterschrieben haben!?!

Falls das irgendwie nicht nachvollziehbar ist (warum bloß?):

Es gibt eine Mindestverpflichtungszeit, d.h. die Bundeswehr stellt fuer die jeweilige Laufbahn niemanden fuer eine kuerzere Zeit ein (es sei denn, es existiert irgendwo die Moeglichkeit einer Ausnahme)...das bedeutet aber im Umkehrschluss durchaus nicht, dass die Bundeswehr auch nur fuer diese Mindestzeit einstellt.

Titel: Re: Fw auch als SaZ8?
Beitrag von: druide am 26. Dezember 2006, 17:07:25
ich wurde aber nicht gefragt ob ich nur 8 Jahre machen möchte obwohl ich ja laut BW-Prosket mit meinen Qualifikationen 8 Jahre nur machen bräuchte/dürfte !?
Titel: Re: Fw auch als SaZ8?
Beitrag von: Huey am 26. Dezember 2006, 19:33:49
Weil es im Interesse des zukünftigen Arbeitgebers (hier: Bw) ist, jemanden, den sie für teures Geld ausbildet, auch noch ein Weilchen zu behalten..