Ich habe folgendes Problem:
Im Juli diesen Jahres wurde mir von meinem Orthopäden ein Knorpelschaden im linken Knie diagnostiziert. Er meinte: "Damit wirst du 100 pro ausgemustert, haben wir schon zig mal durch..."
Daraufhin habe ich mit gutem Gewissen ein Studium begonnen und mir eine Wohnung besorgt.
Am 15.11. bekomme ich dann eine Einberufung zum 02.01.07. Daraufhin habe ich gleich einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung gestellt, wurde 2 Wochen später zu dieser auch vorgeladen. Der Musterungsarzt hat den Knorpelschaden bestätigt und meinte: "Damit werden Sie höchstwahrscheinlich ausgemustert,..., in ca. 5 Tagen bekommen Sie bescheid."
Ich wartete 2 1/2 Wochen und bekam immernoch keinen Bescheid. Daraufhin rief ich beim Kwea an und dort sagte man mir, der Fall wurde nach Kiel zur Wehrbereichsverwaltung weitergeleitet. Nach einem Telefonat mit einem Arzt, der meinen Fall untersucht, sagte dieser mir, dass das nix mit der Ausmusterung wird. Am 15.12. !!
Nun muss ich mein Studium abbrechen, den Studienkredit kündigen, Bafög kündigen usw..
Als ich dem Arzt sagte, dass ich am GWD nicht vernünftig teilnehmen kann, da ich Schmerzen, gerade bei Belastung im Knie habe, sagte mir dieser, dass das dann der Arzt vor Ort (bei der Kaserne) entscheiden muss.
Ja toll, mein Studium muss ich trotzdem abbrechen, selbst wenn ich nur 2 Tage dort bin...
Jetzt endlich meine Frage:
Was macht der Arzt? Schreibt er mich KzH oder mustert er mich gleich wieder aus?
Mit KzH könnte ich gut leben (finanziell gesehen), aber was ist wenn er mich ausmustert? Dann stehe ich da ohne Geld, ohne Studium oder Ausbildung! Wie bezahle ich dann auch die Miete für die Wohnung?
Darf die Bundeswehr überhaupt so etwas machen? Kann man gegen so eine Ausmusterung vorgehen?
Ich bin dankbar für jegliche Hilfe!
(Achso: Anträge stellen zum jetzigen Zeitpunkt geht nicht mehr, weil die Zeit bis zum Antritt zu knapp ist. Hat man mir bei der BW so gesagt.)
Zunächst einmal: Selbst Schuld!
Wenn du im Juni des Jahres Bescheid wusstest, hättest du direkt das KWEA informieren MÜSSEN!
Du bist also deiner Informationspflicht nicht nachgekommen....
Was der Arzt entscheidet, kann dir hier keiner sagen...
Erstmal die Rechtsseite = Hueys Beitrag - Pflicht nicht erfüllt --> Wehrpflicht besteht weiterhin.
Nun das Moralische (oder so ähnlich :D ):
1. Ruf in deiner AGA-Einheit an, hab' den Arsch in der Hose, dich mit deinem zukünftigen KpChef verbinden zu lassen (den netten Brief mit der Floskel "Für Fragen stehen ich ihnen jederzeit zu Verfügung" hast du sicher schon bekommen) und schilder ihm die Lage.
2. Warte seine Reaktion ab - handelt er/sie besonnen, wird er/sie dich evtl. mit dem SanBereich verbinden - wieder schildern --> auf G-Akte verweisen und evtl. vorzeitige Untersuchung beantragen - könnte möglich sein, weiß ich aber nicht genau.
3. Zum Dienst antreten! Wohnung etc. noch nicht kündigen!!!! - und Untersuchung abwarten.
4. Zusammenfassung: Alles andere hilft nichts bzw. wären (falsche Kurzschlusshandlungen) - ABER - Der Fehler liegt in erster Hinsicht bei dir!!!!
Danke erstmal schon für die sinnvollen Antworten, aber das dies meine eigene Schuld ist hilft mir doch nicht weiter...Außerdem habe ich im Juli beim KWEA angerufen und die sagten damals ich soll auf den Einberufungsbescheid warten (hörte sich so an als würde ich soundso nicht eingezogen werden)
Mir geht es aber hauptsächlich darum ob bei einer evtl. Ausmusterung man Ansprüche auf finanzielle Unterstützung geltend machen kann
Zitat von: palmer am 16. Dezember 2006, 20:43:28
Mir geht es aber hauptsächlich darum ob bei einer evtl. Ausmusterung man Ansprüche auf finanzielle Unterstützung geltend machen kann
Wie kommst du darauf? Wie gesagt - rechtlich liegt der Fehler bei dir! Bin zwar kein RA aber da relativ sicher *nach_Wolverine_Ausschau_halt*
Deshalb würde ich dir den von mir skizzierten Weg empfehlen - kann zwar stressig sein, weil du sicherlich nicht nur nett angesprochen wirst, aber ist der aus deiner Situation gesehen wohl hilfreichste.
Wieso liegt der Fehler rechtlich gesehen bei mir? Wie gesagt, ich hatte mich gleich im Juli beim KWEA gemeldet. Der Weg den du beschrieben hast ist zwar gut bedacht, hat aber den Haken, dass ich mein Studium zwangsläufig abbrechen muss, bevor ich den Wehrdienst antrete, sonst mache ich mich strafbar. Und die Bundeswehr muss doch theoretisch für mich sorgen wenn sie mich einberuft. Das hört sich zwar sehr fordernd an, aber was soll ich machen wenn ich dann, sagen wir am 3.1. ausgemustert werde? Dann bin ich nämlich in einer äußerst verzweifelten Situation...
Bitte - wenn wir dir schon helfen wollen - verkauf uns nicht für blöde.
Hättest du wirkich im Juli im KWEA angerufen un die Sache korrekt geschildert hättest du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit pünktlich und zeitnah eine Nachmusterung verordnet bekommen. Dies war dem Anschein nach nicht der Fall. Von daher hast du das Ganze - davon muss aus o.g. Gründen ausgegangen werden - nicht oder gänzlich falsch gemeldet.
Und - der Bund muss nicht für dich sorgen, wenn du kein Soldat bist, und das wärst du nach Ausmusterung nicht mehr.
Warum sollte ich euch für dumm verkaufen?? Ich finde es anmaßend von dir das zu behaupten. Außerdem hätte ich ja auch nix davon hier mit Fehlinformationen aufzuwarten, denn wie du schon sagtest, möchte ich ja Hilfe bekommen.
Und ich kann dir versichern, dass ich beim KWEA im Juli angerufen habe und meinen aktuellen Gesundheitszustand mitgeteilt habe. Mir wurde gesagt ich solle dann einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen. Als ich dann fragte, ob ich dies sofort oder erst nach einem eventuellen Einberufungsbescheid tun solle, wurde mir gesagt, dass dies egal sei.
Mittlererweile bereue ich es natürlich auch, dass ich mich für die letztere Variante entschieden habe, aber das ist nun leider nicht mehr möglich.
Dass der Bund finanziell nicht mehr für mich zuständig ist, nachdem ich ausgemustert bin, ist mir auch klar. Aber kann der Bund mich denn einfach so ohne Weiteres ausmustern, wenn ich dadurch in eine katastrophale Lage gerate, die nur durch meine Einberufung zustande gekommen ist?
Und NEIN - ich denke nicht, dass diese Lage durch eigenes Verschulden zustande gekommen ist! Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt so verhalten, wie es mir von offizieller Stelle gesagt wurde!
Kommunikation ist nicht das, was A sagt, sondern was B versteht.
Ich weiß nicht, was das KWEA dir genau gesagt hat-evtl. hast du das auch etwas falsch verstanden.
Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen,also muss es wieder raus.
Ruf sofort Montag noch einmal im KWEA an und lass dich mit dem ärztlichen Dienst verbinden; bestehe darauf, mít einem Arzt zu sprechen.
Dem erzählst du,was du hast und wie deine Situation ist.
Erzähl ihm auch,das es dir nicht darum geht, ausgemustert zu werden, sondern du verhindern willst, nach Dienstantritt wieder heimgeschickt zu werden und somit das Studium umsonst abgebrochen zu haben.
Entweder kann er dir weiterhelfen, oder du musst deinen Dienst erst einmal antreten...
Den Studienplatz und die Wohnung würde ich nicht kündigen-warum auch?
Warte erst einmal ab, ob du die erste Woche beim Bund "überstehst"...
Die Wohnung wird-sofern die Voraussetzungen erfüllt sind-durch die Unterhaltssicherungsbehörde weiterbezahlt....
Zitat von: palmer am 17. Dezember 2006, 01:39:08
Und ich kann dir versichern, dass ich beim KWEA im Juli angerufen habe und meinen aktuellen Gesundheitszustand mitgeteilt habe. Mir wurde gesagt ich solle dann einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen. Als ich dann fragte, ob ich dies sofort oder erst nach einem eventuellen Einberufungsbescheid tun solle, wurde mir gesagt, dass dies egal sei.
Den Empfehlungen von Huey ist wenig hinzuzufügen; allerdings ist auch dieser Fall wieder exemplarisch für die Folgen einer lediglich mündlichen Zusage bzw. mündlich erteilter Auskünfte. In aller Regel gilt, dass nur schriftliche Erklärungen später die Rechtssicherheit bieten, die man gerne hätte.
Gut, ich werde Montag da anrufen. Mal sehen was dabei herauskommt. Aber ist es denn Möglich Grundwehrdienst und Studium parallel zu betreiben. Meiner Meinung nach ist dies Krankenversicherungstechnisch doch gar nicht möglich, oder?
Du sollst ja auch nicht GWD und Studium parallel laufen lassen, sondern mit der Kündigung erst einmal abwarten, ob du nicht in der ersten Woche nach Hause geschickt wirst.
Die eine Woche wirst du nichts wichtiges verpassen. Solltest du nicht "ausgemustert" werden, kannst du immer noch kündigen; sollten sie dich heimschicken, gehst du weiter studieren..
Ja klar, das wäre ne gute Lösung, aber ich glaube dass das nicht legal ist, auch nur für eine Woche. Sollte mir in dieser Woche irgendetwas passieren (z.B gesundheitlich), dann hätte ich wohl ein ziemliches Problem...
Das sehe ich nicht so.
Bis du ausgemustert wirst, unterliegst du der freien Heilfürsorge....also ist für deine Gesunderhaltung die Bw zuständig....
Zitat von: palmer am 17. Dezember 2006, 14:06:26
Ja klar, das wäre ne gute Lösung, aber ich glaube dass das nicht legal ist, auch nur für eine Woche. Sollte mir in dieser Woche irgendetwas passieren (z.B gesundheitlich), dann hätte ich wohl ein ziemliches Problem...
Fakt ist, dass aus Zeitgründen eine Untersuchung wahrscheinlich nicht mehr vor dem Dienstantritt stattfinden kann.
Was deine Sorgen wegen einer doppelten Krankenversicherung usw. angeht: Wie Huey gerade anmerkte, unterliegst Du bei der Bw der freien Heilfürsorge; Du schließt dort keine zweite Krankenversicherung ab.
Theoretisch hättest Du den Studienplatz (mit allen Nebenwirkungen) schon längst kündigen müssen, weil Du ab 1. Januar Soldat bist.
Da das im Hinblick auf eine verspätete Meldung - wenn Du doch dienstfähig bleibst - von Bedeutung ist (nicht nur wegen der stud. Krankenversicherung), solltest Du dringend Kontakt mit der Uni (Sozialwerk) aufnehmen und Deine Situation schildern.
Lass Dich also beraten und lass Dir möglichst eine schriftliche Zusicherung über eine zunächst allenfalls vorübergehende Studienunterbrechung geben.
Alles andere ergibt sich aus den Ergebnissen der morgigen Telefonate und später dann als Folge der ärztlichen Untersuchung.
So, habe heute telefoniert und telefoniert...erreichte dann schließlich einen zuständigen Arzt. Dieser sagte mir, dass die Entscheidung ob ich ausgemustert werde oder nicht erst am Tag meines Dienstantrittes oder vielleicht auch später gefällt wird. Er meinte allerdings (wieder so ne halbe und denn auch noch mündliche Verbindlichkeit...), dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass die Ausmusterung erfolgt. Ich hab dann gesagt, dass ich aber das Studium abbrechen muss und dann ohne Geld dastehen würde. Dies interressierte ihn nicht sonderlich, denn er machte mir klar, dass eine weitere Untersuchung bis Neujahr nicht in Frage kommt, da ich auch gerade erst eine Überprüfungsuntersuchung hatte.
Nun frage ich mich: Warum hört sich nun schon wieder Alles nach Ausmusterung an, wenn mir doch gerade gesagt wurde, dass ich nicht ausgemustert werde?! Das grenzt ja schon an Schikane.
Weiterhin wurde mir auf nachfrage beim Studiensekretariat und beim Studienberater gesagt, dass ich das Studium abbrechen müsse, bevor ich meinen Wehrdienst antrete.
Mein Gott, hat vielleicht noch jemand einen Rat für mich? Die BW kann mich doch nicht einfach auf die Straße stellen und ich möchte mir bei der AGA auch nicht unbedingt das Knie vollkommen versauen...
Wie deutlich kann man denn noch werden?
Lass alles, wie es ist, und trete deinen Dienst an....Wenn du ausgemustert wirst, machst du dein Studium weiter, wenn nicht, brichst du ab...
Jetzt ist es für alle Kündigungsfristen eh zu spät...
Also, von jemandem, der das Reifezeugnis hat und zudem studiert hätte ich etwas mehr "Grips" erwartet....
Rein formal-rechtlich mag das so nicht die richtige Lösung sein....aber so verlierst du am wenigsten...
Zitat von: Huey am 19. Dezember 2006, 08:25:35
Lass alles, wie es ist, und trete deinen Dienst an....Wenn du ausgemustert wirst, machst du dein Studium weiter, wenn nicht, brichst du ab...
@ palmer:
Genau das ist der Punkt aller hier gegebenen Empfehlungen. Du hast Dich erkundigt; du hast bestätigt bekommen was wir hier gewusst, geahnt oder vermutet haben. Du hast bereits ein Versäumnis begangen, weil Du Deinen Studienplatz noch nicht gekündigt hast. Jetzt musst Du da durch, weil Du nur so Nachteile vermeiden kannst.
Zitat von: Huey am 19. Dezember 2006, 08:25:35
Rein formal-rechtlich mag das so nicht die richtige Lösung sein....aber so verlierst du am wenigsten...
@ palmer:
Wenn Du nicht ausgemusterst wirst, brichst Du Dein Studium sofort ab und bedauerst die verspätete Meldung.
Anmerkung: Ich habe Deine Texte nochmal aufmerksam durchgelesen. Bisher müssen wir doch davon ausgehen - Stand der Überprüfungsuntersuchung mit telefonischer Nachfrage - dass Du nicht ausgemustert wirst sondern Dienst tun musst. Geh jetzt einmal selbst davon aus dass es so kommen wird und mach Dich jetzt nicht unnötig verrückt.
Konzentrier Dich in den nächsten Tagen auf etwas Schönes, lenke Dich ab und vergiss die Schmerzen, falls sie überhaupt noch auftreten.
Um den Studienplatz zu kündigen ist es überhaupt noch nicht zu spät! Wie kommt ihr darauf? Das is ne reine Formalität, brauch doch bloß Antrag auf Exmatrikulation abgeben und dann hat sich das, so die Auskunft vom Studiensekretariat.
Und @huey: wenn man etwas nur ahnt, sollte man sich vielleicht etwas mit seinen Aussagen (Grips etc) zurückhalten. Oder hast du nicht das Reifezeugnis und ich sollte so etwas nicht von dir erwarten können?
Rechtlich gesehen muss ich den Studienplatz jetzt also kündigen und um etwas Spielraum in etwaigen späteren rechtlichen Schritten zu haben werde ich dies auch tun. Dieser ist nämlich wie jemand schon sagte durch diese ganzen mündlichen Aussagen schon recht klein geworden.
Und @Stopfr: Was anderes als warten hilft hier wohl wirklich nicht mehr...
Zitat von: palmer am 19. Dezember 2006, 11:29:14
Und @huey: wenn man etwas nur ahnt, sollte man sich vielleicht etwas mit seinen Aussagen (Grips etc) zurückhalten. Oder hast du nicht das Reifezeugnis und ich sollte so etwas nicht von dir erwarten können?
Deine Kriktik an uns/ resp. an Huey ist nicht ganz fair. Wir hatten es hier mit einem zugegeben etwas schwierigen Problem zu tun, das wir versucht haben - aufgrund Deiner Anmerkungen - einigermaßen seriös zu beantworten. Falsche Ratschläge hast Du m.E. nicht bekommen.
Wir haben Dir deutlich gemacht, dass das Risiko der Angelegenheit bei Dir liegt; das ist leider so. Dass wir Dir die Angst vor einer ungewissen Zukunft nehmen wollten, solltest Du uns nicht vorwerfen.
Du hast eine Entscheidung getroffen. Das ist schon mal gut. Ich gehe davon aus, dass sie richtig ist und dass die Kündigung des Studienplatzes juristisch sogar erforderlich ist. Der Entschluss beruhigt Dich offensichtlich. Das kann in dieser Situation nicht schaden ;).
Die Folgen können wir aber nicht abschätzen. Sie hängen nun einzig und allein vom Untersuchungsergebnis Anfang Januar ab.
Ich wünsche Dir Glück und hoffe, dass alles so kommt, wie Du es möchtest und wie es im Interesse Deiner Gesundheit das Beste ist. Denn eigentlich geht es nur darum!
Jo vielen Dank Stopfr!
Ich meinte ja auch nur:
ZitatAlso, von jemandem, der das Reifezeugnis hat und zudem studiert hätte ich etwas mehr "Grips" erwartet....
Und das muss doch nun wirklich nicht sein...
Warum erwarte ich jetzt von dir in o ca. einem Monat einen Post nach dem Motto "Die Bw hat mich ausgemustert und mein Studienplatz ist jetzt auch weg....".....?
Wenn du damit rechnest, ausgemustert zu werden-warum kündigst du dann den Studienplatz? Wegen der einen Woche "Doppelbelegung"?
Die Einstellungsuntersuchungen finden in der Regel in der ersten Woche statt; d.h. das du u.U. am ersten Wochenende wieder daheim sein könntest....
Zitat von: Huey am 19. Dezember 2006, 13:58:47
Warum erwarte ich jetzt von dir in o ca. einem Monat einen Post nach dem Motto "Die Bw hat mich ausgemustert und mein Studienplatz ist jetzt auch weg....".....?
Wenn du damit rechnest, ausgemustert zu werden-warum kündigst du dann den Studienplatz? Wegen der einen Woche "Doppelbelegung"?
@ Huey
Ich bin auch mal gespannt, was da kommt...
Alles gesagt - Anfeidung bitte per PM ;D