Hallo,
ich werde jetzt zum 1. Januar eingezogen und meine Eltern haben aber am 6. Februar 2007 Silberhochzeit. Hab ich Chancen dafür eine Freistellung zu bekommen? oder schon in der Grundausbildung dann Urlaub nehmen zu können.
Edit: Thema mal angepasst. - Dennis
Du hast in der AGA keinen Anspruch auf Urlaub...
Allerdings kannst du dein Anliegen dem Gruppenführer vortragen...vielleicht hast du ja Glück..
meinst du ich hab da glück?
musst deine argumente nur gut verkaufen. eigentlich ist alles möglich.
Ja, es ist möglich während der AGA Urlaub zu bekommen - allerdings muss für Sonderurlaub ein wichtiger Grund vorliegen, m.E. nach Vorstellungsgespräche, Uni-Tests, Beerdigungen - also Dinge, die per Definition wichtig sind, und nahezu unmöglich aufschiebbar. Reine Feiern,Parties u.ä. werden normlerweise nicht mit Sonderurlaub gewährt, allerdings kann per entsprechendem Antrag bei GrpFhr, der einen dann zum Spieß schicken wird, ein normaler Urlaubstag gewährt werden.
Nur ein guter Tipp - komm damit nicht in den ersten rund 3 Wochen an! Und zeige dich bis dahin integer und bring Leistung.
Zitat von: Dennis812 am 21. Dezember 2006, 20:01:42
Nur ein guter Tipp - komm damit nicht in den ersten rund 3 Wochen an! Und zeige dich bis dahin integer und bring Leistung.
Das ist wirklich der wichtigste Tipp von allen, auch wenn es dann knapp wird mit der Zeit und wenn ich trotzdem wenig Chancen sehe.
Zur Beisetzung meiner Großmutter wurde mir seinerzeit mit Hinweis auf die Wichtigkeit der Grundausbildung keine Dienstbefreiung gewährt. Ich hätte lediglich einen zusätzlichen Tag vor dem Wochenende benötigt.
Hm - für das Gleiche bekam ich sowohl einen Sonderurlaub, als auch einen Tag Erholungsurlaub gewährt.
Also Soldaten nicht zu Beerdigungen naher Verwandter nach Hause zu lassen würde ich als grobe (menschliche) Inkompetenz seitens des Vorgesetzten werten.
m.W. ist es auch vorschriftswidrig
Sonderurlaub ist strikt reguliert-im Falle des Todes eines Angehörigen beschränkt sich das mWn auf Angehörige 1. Grades-und da gehört die Grossmutter nicht dazu....
Großeltern sind geradlinig Verwandte, ich bin zwar kein Jurist, glaube aber zu wissen, daß das deutsche Recht keinen engeren Verwandschaftsgrad kennt. (demnach gelten sogar Geschwister als "weniger verwandt" als Großeltern)
Das deutsche Recht vielleicht-die Bw-Vorschriften jedoch schon....
Und Angehörige 1. Grades sind demnach nur die eigenen Eltern oder Kinder...
Womit die Rechtswidrigkeit der Bundeswehr eindeutig bewiesen wäre :D
Zitat von: schlammtreiber am 22. Dezember 2006, 13:23:06
Womit die Rechtswidrigkeit der Bundeswehr eindeutig bewiesen wäre :D
Hm...ich überlege mir gerade...wie ist das als Soldat? Ist die Bundeswehr als Ganzes da eher Verwandte ersten oder zweiten Grades? Und der Spieß als "Mutter" der Kompanie? Der/die ist doch definitiv Verwandter ersten Grades, oder? ???
Was passiert, wenn die Bundeswehr stirbt und sie Verwandte ersten Grades wäre? Kann ich dann Sonderurlaub bekommen? Wenn ja, bei wem muss ich ihn dann einreichen, wenn die Bundeswehr ja tot ist?
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAARRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRGH ::) ::) ::)
Zitat von: Andi am 22. Dezember 2006, 13:26:43
Was passiert, wenn die Bundeswehr stirbt und sie Verwandte ersten Grades wäre? Kann ich dann Sonderurlaub bekommen? Wenn ja, bei wem muss ich ihn dann einreichen, wenn die Bundeswehr ja tot ist?
Hier gibt es als Präzedenzfall das tragische Dahinscheiden der NVA am 03.Oktober 1990 ;)
Zitat von: schlammtreiber am 22. Dezember 2006, 13:23:06
Womit die Rechtswidrigkeit der Bundeswehr eindeutig bewiesen wäre :D
Seltsam, auf die Idee bin ich damals gar nicht gekommen. Das Argument hätte wohl auch wenig gebracht ;).
Nun gut, in meiner Erinnerung schwingt die Regel von der Verwandtschaft 1. Grades mit. Das musste damals als Begründung herhalten.
Dennis812 fand in seiner Einheit mehr Verständnis.
Zitat von: Andi am 22. Dezember 2006, 13:26:43
...Und der Spieß als "Mutter" der Kompanie? Der/die ist doch definitiv Verwandter ersten Grades, oder? ???
Na klar, und ein vorausschauender Spieß würde sicher rechtzeitig für alle erforderlichen Dienstbefreiungen sorgen und sich dann erst aus dieser Welt verabschieden ;).
Aber zurück zur Frage und zur
Silberhochzeit der Eltern. Verwandtschaft hin oder her: In der 5. Woche der AGA dafür eine Dienstbefreiung zu bekommen (1 oder 2 Tage je nach Entfernung) halte ich wirklich für ein Problem.
Aber wie heißt es so schön: Versuch macht klug... ;).
Zitat von: schlammtreiber am 22. Dezember 2006, 14:13:41
Hier gibt es als Präzedenzfall das tragische Dahinscheiden der NVA am 03.Oktober 1990 ;)
Gab es denn damals für das Staatsbegräbnis (3. Klasse?) eine allgemeine Dienstbefreiung oder konnten nur einzelne NVA-Soldaten auf Antrag daran teilnehmen ???.
Zitat von: schlammtreiber am 22. Dezember 2006, 14:13:41
Hier gibt es als Präzedenzfall das tragische Dahinscheiden der NVA am 03.Oktober 1990 ;)
Tragisch? :D Und bei wem wurden dann die Urlaubsanträge eingereicht? ;)
Die müsste dann General Schönbohm bearbeitet haben, oder?