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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Levant am 21. Dezember 2003, 12:39:35

Titel: Praktikum
Beitrag von: Levant am 21. Dezember 2003, 12:39:35
Wie alt muss ich sein, um ein Praktikum auf einem Bundeswehrstandort zu machn?
Titel: Re:Praktikum
Beitrag von: tschoerg am 21. Dezember 2003, 13:32:12
16 soweit ich weiß.

Ruf einfach bei deinem KWEA an, die können das in die Wege leiten. So hab ichs damals auch gemacht.
Titel: Re:Praktikum
Beitrag von: Tobias am 23. Dezember 2003, 16:34:20
16?! Bei uns laufen genug Praktikanten und Praktikantinnen rum, die erst 14 oder 15 sind...
Titel: Re:Praktikum
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Dezember 2003, 16:37:31
Bundeswehr und Kinderarbeit.

Skandal  ;D
Titel: Re:Praktikum
Beitrag von: Tobias am 24. Dezember 2003, 12:44:58
Na ja, es ist nicht gerade Arbeit, wenn die aus dem Lager den Behälter für den Spannungsabfall oder Getriebesand holen sollen... ;D
Titel: Re:Praktikum
Beitrag von: tschoerg am 28. Dezember 2003, 02:56:24
Also bei mir war das richtig cool.
War in einem ABC-Abwehrbataillon und durfte (mehr oder weniger) richtig mit machen, was eben zu verantworten war.

Hab mitgemacht beim dekontaminieren von fahrzeugen,
beim löschen eines imaginieren Brandes  ;)
bin mit dem Spürpanzer-Fuchs durch die gegend gefahren,
beim MG-Schießen (aber nur als zu schauer) und
natürlich beim Gottesdienst :)

Aber ich persönlich behaupte, dass so ein Praktikum nur einen sehr beschrenkten Einblick in ein Soldatenaltag ermöglichen kann.
Titel: Re:Praktikum
Beitrag von: Piet am 28. Dezember 2003, 15:53:30
Wo wir gerade von Praktika reden:

Im juristischen Studium werden 2 Praktika verlangt; eines bei einer Einrichtung der Rechtspflege (sprich RA) und ein "Verwaltungspraktikum", das bei Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden abgeleistet werden kann. Landespolizei und Bundespolizei (BGS) gehören ja zur Exekutive, gleiches gilt doch auch für die Bundeswehr. Kann ich davon ausgehen, dass ein solches Jura-Praktikum auch beim Bund gemacht werden, falls ja: wo genau? (z.B. WBK, BMVg etc.?)

Habe bereits die einschlägigen Seiten im Internet duchforstet, jedoch keinen expliziten Hinweis darauf gefunden, ob die Bw den gleichen Status wie Landespolizei/BGS hat.  

Würde mich über fundierte Antworten sehr freuen  :)
Titel: Re:Praktikum
Beitrag von: Kobold am 28. Dezember 2003, 18:29:09
Hallo Piet!

Ein Freund von mir war Stabsdienstsoldat in der G2-Abteilung des Generalstabs der 7. Panzerdivision.
Was er genau gemacht hat, weiss ich nicht (irgendwelche Sicherheitsüberprüfungsakten verwaltet), aber auf Anfrage bei seinem Abteilungsleiter, einem Major i.G., hat der ihm zusätzlich zum normalen Dienstzeugnis noch eine extra Bescheinigung geschrieben, so dass er die Tätigkeit während des Wehrdienstes als Verwaltungspraktikum anerkannt bekommen hat.
Also absolut möglich - die Verwendung muss allerdings natürlich expliziten "Verwaltungscharakter" haben - also bloß auf der Vorschriftenstelle abhängen und DVen rausgeben und zurücknehmen wird wohl nicht gehen.