Ich war bis zum 31.12. GWDL's Heer. Der Sozialberater sagte, dass wenn ich eine private Altervorsorge habe könnte ich beantragen, dass ich die Beiträge zurückerstattet bekommen.
Forumlar ausgeüllt, an meine Versicherung weitergegeben und diese haben es dann weitergeleitet. Dieses war im Ok. 06.
Seit dem nicht mehr gehört. Wie lange dauert sowas, wer ist hierfür verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Evtl an den Sozialberater?
Zitat von: Radu am 03. Januar 2007, 13:13:28
...an meine Versicherung weitergegeben und diese haben es dann weitergeleitet...
Wenn die noch wissen wohin, dann müsste es genau dort eine Auskunft geben...
Wer ist den generell dafür zuständing?
KWEA, ReFü?
Hallo!
Eine Beitragserstattung kommt evtl. nach § 7 USG in Frage (http://www.gesetze-im-internet.de/usg/__7.html).
Zuständig ist das Amt für Unterhaltssicherung (in der Regel Sozialamt).
So, nach sehr vielen Telefonaten:
Grundlage ist, wie Tobi sagte, das Unterhaltssicherungsgesetz
ZitatEs können unter anderem beantragt werden:
bei Grundwehr- bzw. Zivildienst
* Mietbeihilfe
* Sonderleistungen (z. B. Beiträge zu Risikoversicherungen, Ruhensbeiträge zur privaten Krankenversicherung, Aufwendungen für den Bau bzw. Kauf eines Eigenheimes etc.)
* Kreditbeihilfe
* (Unterhalts-)Leistungen für Angehörige, z. B. Ehefrau, Kinder
* Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere
* Wirtschaftsbeihilfe für Selbständige
http://www.pflege.landkreis-ts.bayern.de/wSozialwesen/kontakte/unterhaltssicherung.shtml?navid=21
Bearbeiten tut es die WBV, habe dort aber nach fünf Anrufen niemanden der Zuständing ist ans Telefon bekommen.
Mein Sozialberater schickt mir nun nochmal ein Formular zu.