Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Radu am 03. Januar 2007, 13:13:28

Titel: Rückerstattung Private Altersvorsorge
Beitrag von: Radu am 03. Januar 2007, 13:13:28
Ich war bis zum 31.12. GWDL's Heer. Der Sozialberater sagte, dass wenn ich eine private Altervorsorge habe könnte ich beantragen, dass ich die Beiträge zurückerstattet bekommen.
Forumlar ausgeüllt, an meine Versicherung weitergegeben und diese haben es dann weitergeleitet. Dieses war im Ok. 06.

Seit dem nicht mehr gehört. Wie lange dauert sowas, wer ist hierfür verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
Titel: Re: Rückerstattung Private Altersvorsorge
Beitrag von: schlammtreiber am 03. Januar 2007, 14:07:10
Evtl an den Sozialberater?
Titel: Re: Rückerstattung Private Altersvorsorge
Beitrag von: StOPfr am 03. Januar 2007, 14:09:45
Zitat von: Radu am 03. Januar 2007, 13:13:28
...an meine Versicherung weitergegeben und diese haben es dann weitergeleitet...

Wenn die noch wissen wohin, dann müsste es genau dort eine Auskunft geben...
Titel: Re: Rückerstattung Private Altersvorsorge
Beitrag von: Radu am 04. Januar 2007, 08:23:54
Wer ist den generell dafür zuständing?
KWEA, ReFü?
Titel: Re: Rückerstattung Private Altersvorsorge
Beitrag von: Tobi am 06. Januar 2007, 20:15:19
Hallo!

Eine Beitragserstattung kommt evtl. nach § 7 USG in Frage (http://www.gesetze-im-internet.de/usg/__7.html).
Zuständig ist das Amt für Unterhaltssicherung (in der Regel Sozialamt).
Titel: Re: Rückerstattung Private Altersvorsorge
Beitrag von: Radu am 08. Januar 2007, 11:57:06
So, nach sehr vielen Telefonaten:

Grundlage ist, wie Tobi sagte, das Unterhaltssicherungsgesetz

ZitatEs können unter anderem beantragt werden:
bei Grundwehr- bzw. Zivildienst

    *     Mietbeihilfe
    *     Sonderleistungen (z. B. Beiträge zu Risikoversicherungen, Ruhensbeiträge zur privaten Krankenversicherung, Aufwendungen für den Bau bzw. Kauf eines Eigenheimes etc.)
    *     Kreditbeihilfe
    *     (Unterhalts-)Leistungen für Angehörige, z. B. Ehefrau, Kinder
    *     Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere
    *     Wirtschaftsbeihilfe für Selbständige
http://www.pflege.landkreis-ts.bayern.de/wSozialwesen/kontakte/unterhaltssicherung.shtml?navid=21

Bearbeiten tut es die WBV, habe dort aber nach fünf Anrufen niemanden der Zuständing ist ans Telefon bekommen.
Mein Sozialberater schickt mir nun nochmal ein Formular zu.