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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Mika am 14. Januar 2007, 14:00:23

Titel: Verhältnis zur Frau eines Soldaten/Vorgesetzten
Beitrag von: Mika am 14. Januar 2007, 14:00:23
Guten Tag,

kann man wenn man ein Verhältnis zur Frau eines anderen Soldaten hat bzw hatte, und das rauskommt, aus der Bundeswehr fliegen oder eine Disziplinarstrafe bekommen?

Auch wenn die Frau schon lange nicht mehr mit dem Mann zusammen ist?
Titel: Re: Verhältnis zur Frau eines Soldaten/Vorgesetzten
Beitrag von: StOPfr am 14. Januar 2007, 14:15:45
Im folgenden Thread gab es gerade eine ähnliche Diskussion, auch mit Kommentaren zum Disziplinarrecht:

http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=9638.0

Zitat von: Mika am 14. Januar 2007, 14:00:23
...Auch wenn die Frau schon lange nicht mehr mit dem Mann zusammen ist?

Ist das Paar geschieden oder lebt es getrennt? Eine Ehe, die nicht mehr besteht, kann auch nicht gestört werden...
Titel: Re: Verhältnis zur Frau eines Soldaten/Vorgesetzten
Beitrag von: Timid am 14. Januar 2007, 14:17:08
Schau mal hier in den Antworten 8 und 20, da wird etwas zum Thema "Einbruch in die Kameradenehe" geschrieben. Demnach wird der Verdacht dieser "Dienstpflichtverletzung" disziplinare Ermittlungen nach sich ziehen, und gegebenenfalls auch entsprechende disziplare Konsequenzen.

Ob das in diesem Fall zutreffen würde, ist, bei der knappen Beschreibung, allerdings fraglich - wenn die Ehe nicht mehr/nur noch auf dem Papier besteht, kann von einem "Einbruch" wohl kaum die Rede sein ;)
Titel: Re: Verhältnis zur Frau eines Soldaten/Vorgesetzten
Beitrag von: Mika am 14. Januar 2007, 14:25:08
Sie sagt ganz einfach dass sie getrennt sind, aber wohnen immer noch zusammen, er hingegen sagt solange sie noch zusammenwohnen will er nix von einer trennung wissen.
Titel: Re: Verhältnis zur Frau eines Soldaten/Vorgesetzten
Beitrag von: Huey am 14. Januar 2007, 16:17:39
Nach dem neuen "Sexualerlass" gibt es den Bestand "Eindringen in die Kameradenehe" scheinbar nicht mehr.

Zumindest, wenn man sich den Wehrbeauftragtenbericht ansieht, werden dort keine Schritte mehr unternommen, solches Verhalten zu bestrafen...