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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: extraterra am 17. Januar 2007, 13:45:17

Titel: Chronische Krankheiten bei aktiven Soldaten
Beitrag von: extraterra am 17. Januar 2007, 13:45:17
Guten Tag,

ich wollte mal fragen wie die Bundeswehr chronische Krankheiten handhabt die sich erst während des aktiven Dienstes zeigen.

Und zwar geht es darum, wann werden sie einem vorzeitiges DZE nahelegen und wann lassen sie einen weitermachen?

Ist es nur in den ersten 6 Monaten Probezeit möglich, jemanden zu entlassen der eine Krankheit hat die sich chronifiziert?

Oder ist man erst auf der sicheren Seite wenn sie einem schon Fachlehrgänge bezahlt haben und deshalb behalten wollen (Investition...).

Ach so es geht um Fälle wo der Dienstalltag nicht nennenswert eingeschränkt ist, da überwiegend Innendienst.

Titel: Re: Chronische Krankheiten bei aktiven Soldaten
Beitrag von: Beobachter am 17. Januar 2007, 15:50:54
Prinzipiell gilt §55 SG:

Zitat(...)
(2) Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dauernd dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn die Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres seit Beginn der Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist.
(...)

Es kommt darauf an, ob sich die chronische Erkrankung auf die Dienstfähigkeit auswirkt. Pauschale Antworten können hier aber nicht gegeben werden, da das immer Einzelfallentscheidungen sind.
Titel: Re: Chronische Krankheiten bei aktiven Soldaten
Beitrag von: Huey am 17. Januar 2007, 20:55:56
Ohne dir damit jetzt etwas unterstellen zu wollen:

Sollte jemand auf die Idee kommen, eine vorhandene chronische Erkrankung bei der Einstellung zu verschweigen, nach dem Motto "Wenn ich erst mal drin bin...:", dann wird derjenige schneller wieder aus der Bw ausscheiden als ihm lieb ist-und vermutlich nicht wegen der Erkrankung, sondern wegen Einstellungsbetrug.....und mit evtl. Regressforderungen von Seiten der Bw für erhaltene Ausbildungen...


Ansonsten gilt obiges: Dauerhaft nicht verwendungsfähig=i.d.R. Entlassung.

Allerdings gibt es auch "minderschwere" chronische Erkrankungen, die nicht direkt und zwangsläufig zur Entlassung führen.

Ein Bandscheibenvorfall z.B. kann zu Einschränkungen bei der Verwendung führen, bedeutet aber nicht zwangsläufig das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst....
Titel: Re: Chronische Krankheiten bei aktiven Soldaten
Beitrag von: Gräfin am 18. Januar 2007, 09:12:26
wie alle anderen schon gesagt haben: es kommt wohl ganz auf die erkrankung und dessen schwere an. ist also von fall zu fall unterschiedlich.
ich kenn da jemanden, der hats mitm knie (is auch chronisch) und is trotzdem saz geblieben, obwohls am anfang n bissel hickhack drum gab.
abwarten und tee trinken oder mit dem truppenarzt deines vertrauens sprechen.
grüße
dat grä