Zu erstmal bin ich grundwehrdienstler seit Januar 07
und nun meine frage
ich hab im März eine Gerichtsverhandlung
habe im august 06 etwas scheiße gebaut...
jetzt meine frage bekomm ich dann auch ein disziplinarverfahren? Oder interessiert die das nicht was ich davor angestellt habe? oder wenn ich einen auf KZH mache an dem tag? finden die das Trotzdem herraus?
Außerdem noch ne andere Frage, bekomm ich nen kostenlosen anwalt zur verfügung gestellt als Soldat?
Zitat von: Mitch am 19. Januar 2007, 21:28:34
oder wenn ich einen auf KZH mache an dem tag? finden die das Trotzdem herraus?
Wie bitte? >:( Ich glaub es hakt! Du hast eine Vorladung, damit gehst du zum Chef und schilderst den Fall. Dann wirst du wohl einen Tag Urlaub nehmen "dürfen".
Zitat von: Mitch am 19. Januar 2007, 21:28:34
Außerdem noch ne andere Frage, bekomm ich nen kostenlosen anwalt zur verfügung gestellt als Soldat?
Nicht bei zivilrechtlichen Dingen. Wäre ja noch schöner. ::) ::) ::)
Ich bin mir nicht sicher, aber muss man nicht bei Diensteintritt mitteilen, wenn Verfahren anhängig sind??
M
Für Straftaten die du als Zivilist begangen hast wirst du nicht disziplinarisch Bestraft. Hast du das schon deinem GrpFhr oder ZgFhr gemeldet? Wenn nicht, dann direkt Montag melden.
Nein, die Bw sponsored dir keinen Staranwalt der dich rauspaukt. Darum musst du dich selber kümmern.
ps: Man kann nicht einfach so 'einen auf KzH' machen. Du wirst nur KzH, wenn es unbedingt notwendig ist, das du dich zuhause erholst. Und ja, wenn du es trotzdem schaffst KzH zu erschwindeln, und die finden es zu 100% raus, dann ist das ein Dienstvergehen, und DANN gibt es ein Disziplinarverfahren! Unterricht über Soldatengesetz, Wehrdisziplinarordnung und Wehrstrafgesetz solltet ihr nach 3 Wochen schon gehabt haben...
Edit: Als ich 2. Quartal 06 in die AGA kam, mussten wir angeben, wenn Strafverfahren und/oder Zivilprozesse vor der Tür standen.. Hast du es nicht angegeben, ist es das erste Dienstvergehen.. Sprich zuerst deinen GrpFhr an, der sagt dir alles weitere.
Zitat von: peppieno am 19. Januar 2007, 21:41:42
ps: Man kann nicht einfach so 'einen auf KzH' machen. Du wirst nur KzH, wenn es unbedingt notwendig ist, das du dich zuhause erholst. Und ja, wenn du es trotzdem schaffst KzH zu erschwindeln, und die finden es zu 100% raus, dann ist das ein Dienstvergehen, und DANN gibt es ein Disziplinarverfahren! Unterricht über Soldatengesetz, Wehrdisziplinarordnung und Wehrstrafgesetz solltet ihr nach 3 Wochen schon gehabt haben...
Das gebietet auch schon der gesunde Menschenverstand, oder seh ich das falsch? Sich dem Dienst zu entziehen ist strafbar (selbst der VERSUCH!). Die Bw ist keine Hinterhofschule, wo es keinen juckt, ob man mal eben nen Tag auf krank macht. Werd erwachsen, steh zu deinen Fehlern, hab die Eier, auch die Konsequenzen zu ertragen.
M
angegeben habe ich es schon...
also wir haben gestern so ein Zettel bekommen wo draufstand, ob wir familie im Libanon etc. haben oder ein Strafverfahren am laufen ist oder so.. da hab ich natrüclich ja angekreuzt...
Zitat von: Mitch am 19. Januar 2007, 21:59:52
angegeben habe ich es schon...
Dann weiß ich nicht, was du hier für ne Panik schiebst. Du gehst einfach hin zum Spieß oder Chef, sagst wann der Termin ist und gut ist. Spiel mit offenen Karten. Das ist vielleicht unbequem aber sich dem Dienst zu entziehen kann viel unbequemer werden.
M
Achte auf den Meldeweg! Gerade in der AGA ist der Meldeweg A&O. Zuerst Gruppenrührer, dann Zugführer, dann Spieß/Chef. Ob du zum Spieß oder zum Chef musst sagt dir dann dein Zugführer!
Naja, in solchen Fällen würde ich mich vielleicht doch eher gleich an Spieß und Chef wenden.
Muss ja nicht jeder in der Kompanie wissen was abgeht. Dienstweg hin oder her.
Genau dafür gibt es den Dienstweg! Zuerst GrpFhr, dann ZgFhr und dann Spieß oder Chef. Immer zuerst dem direkten Vorgesetzten melden, es sei denn es wurde anders befohlen.
Die Tipps waren ja schon fast alle ok.
Zitat von: peppieno am 19. Januar 2007, 21:41:42
Für Straftaten die du als Zivilist begangen hast wirst du nicht disziplinarisch Bestraft.
...ist so allerdings nicht richtig.
Im aller ungünstigsten Fall für Dich wirst Du nach einer Verurteilung (bei Haftstrafe z.B.) entlassen.
Ansonsten richten sich disziplinare Maßregelungen bei zivilen Straftaten nach den Umständen. Warst Du als Soldat erkennbar (z.B. in Uniform nach Dienst) hat es indirekt mit Deiner Tätigkeit bei der BW zu tun (MKF und zivile Alkoholfahrt) und auch welcher Dienstgradgruppe Du angehörst (Schädigung des Ansehens der BW).
Da es ja vor Deiner Zeit bei der BW passiert ist treffen allerdings nicht alle diese Punkte auf Dich zu.
Also abwarten und immer mit offenen Karten spielen.
Ja, du wirst aus der u.U. aus der Bundeswehr entlassen bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe, ABER da die mögliche Straftat VOR der Bundeswehrzeit geschah, braucht er keine disziplinarischen Folgen wie z.B Ausgangsperre oder ähnliches fürchten.
Und, wenn ich Zivilist sage, dann meine ich auch Zivilist. Wenn man Soldat der Bundeswehr ist, spielt es keine Rolle ob es nach Dienstschluss war oder nicht. Man ist ja trotzdem noch Soldat. Als Zivilist, der niemals der Bundeswehr vorher gedient hat, ist man auch ausschließlich Zivilist.