Am besten erstmal die Musterung abwarten, ob du überhaupt tauglich bist ... Wenn nicht, bereitest du dir eigentlich nur unnötiges Kopfzerbrechen.
Darüber hinaus ist es nicht so, dass die Bundeswehr/die Bundesrepublik Deutschland möchte, dass ihre wehrdienstleistenden Soldaten durch den Wehrdienst in den finanziellen Ruin gestürzt werden. Dementsprechend haben wehrdienstleistende Soldaten
und deren Angehörige (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder) Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz - etwa Unterhalt von bis zu 60% des letzten Nettoeinkommens für den Ehe-/Lebenspartner und 12% für Kinder. Auch Kreditkosten können, wie auch die Miete, für diesen Zeitraum anteilig oder ganz übernommen werden.
Für alle diese Leistungen solltest du aber, wenn es soweit sein sollte, rechtzeitig mit den zuständigen Stellen (z.B. Unterhaltssicherungsbehörde, normalerweise zu finden in der Stadt-/Kreisverwaltung oder entsprechendem) Kontakt aufnehmen, damit alles zeitnah in die Wege geleitet werden kann. Und bei der Musterung würde ich das Thema auch einfach mal ansprechen.
Als Überblick über die möglichen Leistungen gibt es den
Leistungskatalog für Wehrpflichtige und Reservisten. Der Abschnitt 15 befasst sich mit Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
Und schlussendlich kommt auch hier wieder der allseits beliebte
§11 des Wehrpflichtgesetzes zum Zuge - schau dir da einfach mal den Abschnitt 2, Unterpunkt 3 an. Vielleicht trifft ja der eine oder andere Ausnahmegrund auf dich (nach der Geburt) zu ;) Dann einfach nach der Geburt einen entsprechenden Antrag an das Kreiswehrersatzamt schreiben, und schon solltest du keine Sorgen mit dem Wehrdienst mehr haben.
Ansonsten jedenfalls dir und deiner kleinen Familie alles Gute für die Zukunft!