Hallo!
und zwar habe ich ein großes problem ich bin gerade erst aus der schule und möchte dieses jahr ganz gerne eine lehre beginnen da ich auch schon 20 jahre alt bin, so nun zu meinem problem ich wurde am 1.10 eingezogen und absolviere nun mein grundwehrdienst nebenbei habe ich bewerbungen geschrieben so das ich ein ausbildungsplatz finde, lange rede kurzer sinn *g* habe nun 2 einladungen bekommen zum praktikum und je nachdem wie ich mich dort verhalte kann ich dort meine lehre beginnen muss der bund mir dafür freigeben?
ein praktikum fängt am 29.1 an und geht über 2 wochen die BW hat mir 2 tage sonderurlaub gegen und 5 tage musste ich erholungsurlaub nehmen.
das zweite praktikum fängt im märz an und geht 3 monate und dieses ist mir persönlich sehr wichtig wie sieht das aus das ich da freibekomme? soviele urlaubstage habe ich ja nicht! ich weiß nicht was ich machen soll ein schreiben habe ich von der firma kann ich eine wehrdienstpause einlegen (die 9 monate splitten)
wäre schön wenn sich mal jemand melden kann der sich mit dem gesetz auskennt und mir tipps geben kann vielen dank schonmal
He ho!
Nun, ein Praktikum wären des Grundwehrdienstes zu machen, ist in diesem Falle so weit mir bekannt nur möglich, wenn du Sonderurlaub nimmst. In ganz bestimmten fällen, wird auch die Praktikumszeit so gewährt, aber die Warscheinlichkeit leigt bei 1%.
Das müsstes du dann einfach mal beim deiner zuständigen Stelle ansprechen.
Sie sind aber nicht verpflichtet dir das zu gewähren. Kann aber wie gesagt sein das sie es trotzdem machen.
Für genauere Informationen kannst du auch mal beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr im Kreiswehrersatzamt Kiel 0431
384-7990 oder 7972.
gruß Aleya
He ho!
Nochmal ein zweiter Tipp, schau doch mal unter
www.soldatentreff.de nach, da gibt es ähnliche Themen.
Gruß Aleya
Also - ich kenne das Ganze nur so: Man nimmt Erholungsurlaub, bekommt in Zweifel noch etwas SU oben drauf und nutzt seinen FvD für solche Zwecke.
Mir wäre neu, dass man, wenn man schon mitten drin ist, noch splitten könnte - und was der BfD da regeln erschließt sich mir nicht.
Sprich mit deinem TEFhr oderZgFhr,Spieß,KpChef - und es wird sich eine Lösung finden lassen, denn KEINER hat daran Interesse seinen Soldaten die Zukunft zu versauen und nem GWDL ganz besonders nicht.
ok vielen dank zurzeit habe ich ja frei für mein praktikum wie das bei dem anderen aussieht weiß ich noch nicht...
danke
ich hatte da was ganz ähnliches, allerdings handelt es sich bei mir nur um ein 3 tägiges praktikum, zufällig grad ab morgen. ;-). ich habe keinen sonderurlaub bekommen, und musste zuerst meine dienstausgleichstage nehmen (hatte ich 2 stück) und dann einen erholungsurlaubstag.
also anscheinend wird es in jeder kompanie etwas anders gehandhabt. bei mir hieß es zuerst auch, ich bekomme gar keinen urlaub und ich darf gar nich. dann hab ich mitm spieß geredet und es ging klar.
grundsätzlich gilt, dass dir die bundeswehr nicht im weg stehen darf zum beruf. also wenn du deutlich machst, dass dieses praktikum unbedingt nötig ist, sollte es was werden. und wenn nicht würde ich mal darüber nachdenken mit dem wehrbeauftragten im bundestag in kontakt zu treten.