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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Tiger14478 am 28. Januar 2007, 23:08:38

Titel: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: Tiger14478 am 28. Januar 2007, 23:08:38
Ich habe folgende Frage.

Ich werde am 02.04.07 meinen Dienst bei der Bundeswehr anretreten.

Ich wohne noch bei meinen Eltern, bezahle aber im Monat quasi eine Untermiete oder Unterhalt. Nun habe ich bei der Unterhaltssicherungs behörde angerufen um zu fragen ob ich die Untermiete bezahlt bekomme während des GWD doch die Frau meinte nein. Weil ich noch mit Familienangehörigen zusammen wohne.

Jedoch habe ich gelesen das die Unterhaltsicherungsbehörde Unterhaltszahlungen übernimmt. Kann man das einfach so beantragen oder brauch man das schriftlich von einem Amt oder einem Gericht das meine Mutter Unterhaltsberechtigt ist??

Danke
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: Andi am 29. Januar 2007, 04:44:41
Wenn du deinen Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bist werden Einzelleistungen von der Unterhaltssicherungsbehörde gewährt.
Ich vermute aber mal stark, dass hiermit nicht die paar Euro gemeint sind, die der ein oder andere in den elterlichen Haushalt mit einbringt.

Gruß Andi
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2007, 09:40:24
Vor alem ist das Miete (früher Mietzins) also "Geld für Gebrauchsüberlassung" während Unterhalt eine Leistung zum Lebensunterhalt ohne Gegenleistung ist.
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: McKenzie am 29. Januar 2007, 10:53:22
ich nehme an du sprichst von dem so genannten "kostgeld" ?!?
Auszubildende wie ich es einer gewesen bin drücken zuhause n bisle geld im monat an die eltern ab. verständlich, man beteiligt sich ja an einigem wenn man selber geld nach hause bringt.
ich geh davon aus das du mit deinen eltern keinen mietvertrag abgeschlossen hast, daher wird das wohl nichts werden.
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: Tiger14478 am 29. Januar 2007, 12:17:39
Na die bei der Unterhaltssicherungs behörde hat gesagt als ich gesagt habe das ich bei meinen Eltern zur Untermiete wohne das ich trotzdem nichts bekomme ;0(

Darum ja die Frage zwecks des Unterhalts, ob man das schriftlich von einem Gericht oder Amt bracuh das ich meinen Eltern unterhalt zahlen "muss"
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2007, 16:38:11
Wenn ich jetzt daraus lesen soll, dass man einach einenZettel aufsetzt, worauf steht, dass man den Eltern den Betrag X als Unterhalt bezahlt - was vielleicht gar nicht stimmt - und den Betrag dann von der Unterhaltssicherungsbehörde erstattet haben möchte, dann sage ich ganz deutlich: "Vorsicht Straftat!"
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: Tiger14478 am 29. Januar 2007, 19:13:24
Na das stimmt aber das ich hier jeden moant 200 € abdrücke
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: Andi am 30. Januar 2007, 02:14:04
Zitat von: Tiger14478 am 29. Januar 2007, 19:13:24
Na das stimmt aber das ich hier jeden moant 200 € abdrücke

Ihr seid ja auch eine Familie - da unterstützt man sich untereinander. Daraus eine vertragliche Verpflichtung oder gar eine Unterhaltspflicht, quasi als Gewohnheitsrecht abzuleiten scheint mir aber dann doch arg weit hergeholt.

Gruß Andi
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: Huey am 30. Januar 2007, 08:41:45
Um Mietzuschuss bzw. die Übernahme der Mietkosten zu bekommen, musst du eine abgeschlossene Wohnung auf deinen Namen gemietet haben-und dies mindestens 6 Monate vor Dienstantritt....

Diese Wohnung muss über eine separate Küche und Bad verfügen.

Unterhalt wird nur übernommen, wenn er "amtlich verfügt" wurde-sprich,wenn der oder die Unterhaltsempfänger einen gesetzlich ode richterlich verfügten Anspruch auf die Leistungen haben...


Du wirst also in beiden Fällen Pech haben...
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: wolverine am 30. Januar 2007, 10:09:18
Also noch einmal langsam: Ich schrieb in meinem ersten Beitragh, dass die Beteiligung für Wohnung und Verpflegung gerade kein Unterhalt ist, da Unterhalt keine Gegenleistung auslöst.
Wenn es als Miete nicht erstattungsfähig ist und man dann diese Miete einfach Unterhalt nennt und es dann zu bekommen hofft, wird es erstens nicht funktionieren und zweitens bewegen wir uns im Bereich des Betruges!
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: Tiger14478 am 30. Januar 2007, 15:49:40
okay da hab ich wohl pech gehabt. naja kann man wohl nichts machen ;0(
obwohl ich es ungerecht finde gegenüber denen die eine eigene wohnung haben
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: Timid am 30. Januar 2007, 16:11:35
Sieh es mal von der anderen Seite: Wenn es diese Möglichkeit gäbe, dann hätte irgendwann jeder Grundwehr- oder Zivildienstleistende monatlich hohe Summen an seine Eltern an "Unterhalt" o.ä. zu entrichten und will das Geld vom Staat ersetzt haben. Mit anderen Worten - es würde Missbrauch damit betrieben.

Anders sieht es eben aus, wenn das schon vorher schriftlich festgehalten ist (im Falle einer Miete durch einen Mietvertrag, im Fall von Unterhalt durch entsprechende Verfügungen durch Gerichte oder andere zuständige Instanzen). Dann gibt es natürlich (wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind) einen Anspruch auf z.B. Mietbeihilfe.
Gibt es keinen schriftlichen Beleg, gibt es auch keinen derartigen Anspruch. Sonst würde, wie gesagt, jeder "wie zufällig" bei der Einberufung noch sowas aus dem Hut zaubern.


Zitat von: Tiger14478 am 30. Januar 2007, 15:49:40obwohl ich es ungerecht finde gegenüber denen die eine eigene wohnung haben

Da hast du etwas falsch verstanden, glaube ich ;)
DU hast wohl keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen. Wer allerdings Grundwehr- oder Zivildienst leistet und die entsprechenden Bedingungen (bestehender Mietvertrag - für 100%ige Übernahme bei Ledigen wenigstens schon 6 Monate bestehend - und Anforderungen an die "Ausstattung" der Wohnung) erfüllt, bekommt Beihilfen vom Staat. Wer diese, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfüllt, hat eben Pech gehabt.
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: StOPfr am 30. Januar 2007, 17:23:03
Zitat von: Tiger14478 am 30. Januar 2007, 15:49:40
okay da hab ich wohl pech gehabt. naja kann man wohl nichts machen ;0(
obwohl ich es ungerecht finde gegenüber denen die eine eigene wohnung haben

Ich möchte das noch etwas deutlicher machen als Timid es schon getan hat: Du hast kein Pech, Du bist ganz normal und gesetzeskonform behandelt worden, weil Du offensichtlich keinen Anspruch geltend machen kannst.
Deshalb ist es auch nicht ungerecht denen gegenüber die eine eigene Wohnung haben. Es ist im Gegenteil sehr gerecht geregelt gegenüber denen, die eine eigene Wohnung haben: Diese sind nicht nur durch die Miete und die Nebenkosten belastet, sondern haben auch die Ausstattung der Wohnung finanziert.
Es ist folgerichtig, dass sie Beihilfen vom Staat bekommen, wenn der Staat sie in die Pflicht nimmt.

Eine wie auch immer zu benennende freiwillige und sogar lobenswerte Leistung an die Eltern kann keinen Anspruch begründen.   
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: peterli am 07. Februar 2007, 15:41:57
Hallo!
ich werde höchstwahrscheinlich ab april meinen wehrdienst in tauberbischofsheim ableisten.. ab januar diesen jahres habe ich ich mir eine wohnung angemietet die mich monatlich mit 450 euro kaltmiete plus 50 euro nebenkosten belastet. das ist also mit dem wehrsold unmöglich zu bezahlen. kann ich hier unterstützung erwarten obwohl der Mietvertrag keine 6 monate vor beginn des wehrdienstes in kraft getreten ist?? hab mal was von 70 % gehört.. des weiteren habe ich vor jahren eine private altersvorsorge abgeschlossen, in welcher art und weise kann ich hiebei unterstützung erwarten??

vielen dank im voraus, peter
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: jepoleon am 07. Februar 2007, 19:38:48
siehe http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=9958.msg83779#msg83779
Titel: Re: Untermiete / Unterhalt
Beitrag von: peterli am 07. Februar 2007, 23:04:01
Danke, super info!

besser eghts nicht!! ;D