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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: The_Brad am 30. Januar 2007, 12:31:43

Titel: Kindergeld
Beitrag von: The_Brad am 30. Januar 2007, 12:31:43
Hier mal ne Frage bezüglich des Kindergeldes bei Wehrübungen.

Ich bin kurz nach meinem Abitur zum Grundwehrdienst eingezogen worden und werde diesen Oktober mit meinem Studium beginnen.

Während der Grundwehrdienstzeit bekam ich ja kein Kindergeld, bzw. bekamen das meine Eltern nicht. Wie ist das bei einer angehängten 3-monatigen Wehübung... würde ich in diesen 3 Monaten wieder Kindergeld bekommen oder nicht ?

mfG
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: wolverine am 30. Januar 2007, 16:21:24
Ich denke, das wird mit den Geldern der Unterhaltssicherungsbehörde abgegolten.
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: dada81 am 30. Januar 2007, 19:31:18
Das würde ich auch sagen! Bei Unklarheiten einfach bei der USB deiner Stadt/Gemeinde anrufen und mal nachfragen. Fragen kostet schließlich nichts! ;)
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: Dennis812 am 30. Januar 2007, 20:07:01
Ist mit diesen 3 Monaten etwa eine 3-monatigen FWDL-Zeit gemeint, in der du knapp 1100€ bekommen hast? Wenn ja - ist die Frage flüssiger als Wasser; wenn nein bitte ein paar mehr INfos, damit man dir helfen kann
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: The_Brad am 31. Januar 2007, 00:18:51
Da keine FwDL-Stellen mehr frei waren ist das eine verlängernde Wehrübung von 3 Monaten :)
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: Dennis812 am 31. Januar 2007, 10:39:43
Was hieß das denn dann bezogen auf deinen Bruttoverdienst, denn daraus (auf ein Jahr hochgerecht) ergibt sich etwaiger Anspruch auf Kindergeld seitens deiner Eltern.
Titel: Re: Kindergeld
Beitrag von: wolverine am 31. Januar 2007, 15:32:39
Wehrübende erhalten den normalen Wehrsold und die Leistungen gem USG (evtl. mindestleistung gem.  § 13c USG).