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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Gunman2 am 04. Februar 2007, 13:00:04

Titel: Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Gunman2 am 04. Februar 2007, 13:00:04
Hallo mal ne frage,die wohl schon oft gestellt wurde!!!Ich war 9 Monate Mun/Bstf Wart habe auch dem entsprechend eine Mun/Bstf ATN!Darf ich das Tätigkeitsabzeichen "Versorger" Tragen! 
Titel: Re: Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Timid am 04. Februar 2007, 13:11:49
Zitat von: Gunman2 am 04. Februar 2007, 13:00:04Hallo mal ne frage,die wohl schon oft gestellt wurde!!!

Stimmt, wurde schon in ähnlicher Form häufiger gestellt. Dementsprechend hilft die Suchfunktion ;)

Liefert z.B. diesen Thread. Oder mehrere andere, in denen die Frage schon beantwortet wurde.

ZitatIch war 9 Monate Mun/Bstf Wart habe auch dem entsprechend eine Mun/Bstf ATN!Darf ich das Tätigkeitsabzeichen "Versorger" Tragen!

Tragen darfst du es ausschließlich dann, wenn du es verliehen bekommen hast. Da das anscheinend nicht der Fall ist: Nein.

Ansonsten finden sich die Bedingungen, die zur Verleihung des Tätigkeitsabzeichens nötig sind, in dem verlinkten Thread.
Titel: Re: Tätigkeitsabzeichen
Beitrag von: Huey am 04. Februar 2007, 14:26:11
Soweit ich mich erinnere, bedarf es zur Verleihung des Abzeichens eine ATN der Höhe 7.....und die ist mit Mun/BstffWart nicht erreicht....