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Grundwehrdienst, Verlängerung, oder Verpflichten lassen

Begonnen von kommi87, 23. November 2008, 20:08:45

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kommi87

Hallo,

im Moment stelle ich mir mehrere Fragen.
Ich muss am 5.1.09 nach Hagenow, zum Grundwehrdienst.
Jetzt überlege ich die ganze Zeit, wie es wäre, wenn ich dort bin und mir das ganze total gut gefällt.
Kann man dann dort "verlängern", sich also melden, das man weiterhin bei der Bundeswehr bleiben möchte.
Wie heißt der Begriff dafür?

Hat die Verlängerung Finanzielle nachteile gegenüber der Verpflichtung.

Wie sieht es aus, kann ich mit einem Einberufungsbescheidt mich auch noch verpflichten?
Die Verpflichtung wäre auch noch etwas für mich.

Hoffe auf rege Antworten von euch.

Gruß

kommi

Dennis812

Bitte mal die FAQ lesen - da wird wird schon viel beantortet.

Danach die Suchfunktion nutzen und mit "FWDL" o.ä. füttern. FWDL ist übrigens auch "der Begriff dafür".
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

BulleMölders

Ja, mann kann auch währen des Grundwehrdienstes noch einen Antrag auf FWDL stellen. Sofern man geeignet ist und es Bedarf besteht, heißt Stellen vorhanden sind, kann man dann länger dienen.
Ja man kann auch während des Grundwehrdienstes eine Bewerbung zum SaZ (Soldat auf Zeit) einreichen.
Sofern man geeignet ist und es Bedarf besteht kann man dann genommen werden und sich verpflichten.

Mehr kann man nicht sagen, da man für weitere Vorhersagen ein Blick in die Kristallkugel tätigen muss und die ist durch die vielen Anfragen im Moment so bis 2011 ausgebucht.

Ich empfehle aber mal einen Blick auf die Seite: http://www.bundeswehr-karriere.de/