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Mobilitätszuschlag

Begonnen von Freeman, 01. Dezember 2004, 20:12:06

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Freeman

Hallo,
habe es geschafft. Mein Traum geht in Erfüllung. Ich komme nächstes Jahr zu den Fallschirmjägern.
Hab jetzt mal ne Frage. Ich habe mich für FWDL entschieden. Bekomme ich trotzdem in den ersten 9 Monaten den Mobilitätszuschlag? Bis Zweibrücken sinds von mir aus nämlich rund 300 km.
Und wie sieht es eigentlich mit dem Zuschlag für Sprungdienst aus? Wann bekomm ich den eigentlich?
Ich hoffe hier entsteht jetzt nicht der Eindruck, dass ich das nur wegen dem Geld mache. Würde es acuh ohne irgendwelche Zuschläge machen, aber das Geld  kann man ja immer gebrauchen.
Grüsse aus Hessen

Lidius

Mobilitätszuschlag bekommst du während deines kompletten Wehrdienstes, schließlich bist du Wehrdienstleistender und da ist es egal ob gwdl oder fwdl.

Zu der Springerzulage kann ich leider nichts sagen.

AIR-FORCE

Die luftwaffe zahlt inoffiziell eine sogenannte springerzulage aus-- für jeden aus dem flugzeug geworfenen heeressoldaten erhält ein transall besatzungsmitglied eine pauschale von 5€,(du darfst aber nicht von selber springen und es muss eine transall sein da ch-53 heeresmaschinen sind),in der regel beteiligt der luftwaffensoldat den falli mit 25%,was aber kein muss ist!!! 8) 8) 8)

AIR-FORCE


Freeman

Danke schonmal für die Antworten. Im Leistungskatalog von 2002 steht allerdings, dass FWDL den Zuschlag nicht bekommen, ist ds überholt, oder hab ich das nur falsch verstanden. Fände es auch irgendwie unlogisch.

Kann man vielleicht mit den Piloten verhandeln, ob die einen mehr bezahlen als 25%?

AIR-FORCE

Sorry mein jung-das war doch bloss spass!!!Kleine frotzeleien zwischen heer und luftwaffe gehören hier zur tagesordnung!!Nichts für ungut!!

mib

Zitat von: Freeman am 01. Dezember 2004, 22:50:43
Im Leistungskatalog von 2002 steht allerdings, dass FWDL den Zuschlag nicht bekommen

Da hast du wohl am Ziel vorbeigelesen.

Als FWDLer steht dir eine 'besondere Vergütung' nach §8g WSG für den Dienst als Fallschirmspringer zu (s. Anlage 2).
Diese ist zu unterscheiden von der 'Zulage für Fallschirmspringer' nach §23h EZulV die nur Empfängern von Dienstbezügen (SaZ/BS) gewährt wird.
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Freeman

Zitat von: AIR-FORCE am 01. Dezember 2004, 23:01:50
Sorry mein jung-das war doch bloss spass!!!Kleine frotzeleien zwischen heer und luftwaffe gehören hier zur tagesordnung!!Nichts für ungut!!
sollte von mir doch auch eine spass sein

AIR-FORCE


Freeman

Zitat von: mib am 02. Dezember 2004, 00:17:21
Zitat von: Freeman am 01. Dezember 2004, 22:50:43
Im Leistungskatalog von 2002 steht allerdings, dass FWDL den Zuschlag nicht bekommen

Da hast du wohl am Ziel vorbeigelesen.

Als FWDLer steht dir eine 'besondere Vergütung' nach §8g WSG für den Dienst als Fallschirmspringer zu (s. Anlage 2).
Diese ist zu unterscheiden von der 'Zulage für Fallschirmspringer' nach §23h EZulV die nur Empfängern von Dienstbezügen (SaZ/BS) gewährt wird.
Oh, da habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt. Ich meine den Mobilitätszuschlag, der stünde einen FWDL nicht zu. Stimmt das?

Lidius

Mobilitätszuschlag steht auch, wie oben bereits gesagt, einem Fwdl zu.

mib

Du hast recht - Im Leistungskatalog ist das nicht ganz eindeutig.

Ich würde das ganze so beurteilen:

§1Abs.1+3 und §8d WSG:
Soldaten die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten ... erhalten einen Mobilitätszuschlag.

§4WPflG:
Ein FWDLer hat die gleiche Rechtsstellung wie ein GWDLer.
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Zebra

Mal etwas zur Praxis: Ich bin mir neben der breits geschilderten Rechtslage zu 99,9 % sicher, dass ich letztes Jahr in meinen FWDL-Monaten den mob-Zuschlag bekommen habe.
War in meinem Fall zwar ein ziemlich kümmerlicher Betrag der selbst bei dem GWDL-Sold kaum zur Geltung kam, bin mir aber wie bereits erwähnt ziemlich sicher diesen auch als FWDL bekommen zu haben.

MFG Zebra

RayT

Heh Kameraden,
bin FWDL 23 und bekommen KEINEN Mob Zuschlag.
5. / PzGrenBtl 391 Bad Salzungen
9. EinsKgt SFOR / Ferienlager Rajlovac
StStffHFlgBrig3 / S4 Mendig   AL

Freeman

hast du auch in den ersten 9 monaten keinen bekommen? das wäre ziemlcih schlecht für mich.
Patrick