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Führerschein für Feldwebel Laufbahn?!

Begonnen von M4rv, 05. Juli 2011, 18:51:28

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mailman

Sollte man das Auswahlverfahren überstehen und eingeplant werden, erhält man eine Beratung, aber vorher gibt es da m.W auch nichts.

KlausP

Genau das ist ja auch mein Kenntnisstand. Aber wer weiss, heutzutage ändert sich sowas ja auch schon mal über Nacht.  ::) :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

mailman

Naja mich würde des überraschen, wenn der BFD jeden möglichen Bewerber berät, hätten die ja Tag und Nacht zu tun.

Aber wer weiß, in diesen Tagen überrascht mich nicht mehr :D

KlausP

Zitat von: mailman am 06. Juli 2011, 19:10:45
Naja mich würde des überraschen, wenn der BFD jeden möglichen Bewerber berät, hätten die ja Tag und Nacht zu tun.

Aber wer weiß, in diesen Tagen überrascht mich nicht mehr :D

Irgendwie müssen die Damen und Herren ja auch ihre Daseinsberechtigung nachweisen. Aber dass sie sich dann krampfhaft neue Tätigkeitsfelder erschließen sollten, würde meiner Erfahrung widersprechen.  :D
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Andi

Doch, tut er. Bewerber die eingestellt werden können haben unmittelbar in Anschluss an ihren Bewerbertest ein Gespräch beim BFD.

Gruß Andi
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mailman

Das hat ja auch niemand bestritten, der TE meinte aber ein Gespräch vor der Bewerbung und vor der Einstellung.

KlausP

Andi, ist das noch beim ZNwG? Oder geht der Bewerber anschließend irgendwo zu dem für seinen Wohnort zuständigen BFD? So jedenfalls hatte ich den TE verstanden.
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M4rv

Hallo Leute,

nochmals Danke für die ganzen Antworten.
Ich hatte heute mein Gespräch bei dem zuständigen Wehrdienstberater, dieser machte mir recht schnell deutlich, dass ein PKW-Führerschein "ein Einstellungskriterium, wie die deutsche Staatsangehörigkeit ist", dementsprechend hat sich das vorerst erledigt.
Das Resultat für mich: den schulischen Teil der Fachhochschulreife auf dem Gymnasium beenden, währenddessen Geld verdienen und Führerschein machen und in 3, 4 Monaten bewerben für einen Dienstantritt am 1.7.12. ;D
Hinweis: Beiträge können Spuren von Ironie, Sarkasmus und Nüssen enthalten.

KlausP

ZitatIch hatte heute mein Gespräch bei dem zuständigen Wehrdienstberater, dieser machte mir recht schnell deutlich, dass ein PKW-Führerschein "ein Einstellungskriterium, wie die deutsche Staatsangehörigkeit ist", dementsprechend hat sich das vorerst erledigt.

Ich glaube, da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken bei dem Herrn Wehrdienstberater. In den Einstellungskriterien für irgendeine Laufbahn steht so ein *** jedenfalls nicht drin.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

M4rv

Ja aber was soll ich machen?

"Ja Entschuldigung Herr Wehrdienstberater, also in einem Internetforum haben mir ein Paar Leute die ich nicht näher kenne versichert, dass ich keinen Führerschein brauche, also können Sie mich ruhig einstellen, die werden's wohl wissen."

"Jetzt wo Sie's sagen, ach komm überspringen wir den Eignungstest. Haben Sie am 1.10.11 schon was vor? "

Wer Ironie findet darf sie behalten :D
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M4rv

Zitat von: mailman am 06. Juli 2011, 19:34:40
Das hat ja auch niemand bestritten, der TE meinte aber ein Gespräch vor der Bewerbung und vor der Einstellung.

Tut mir leid wenn ich mich da missverständlich ausgedrückt habe, aber so meinte ich das auf keinen Fall.
Wie schon oben angesprochen, wäre das relativ Sinn frei, jeden Interessenten in der Hinsicht voll zu beraten.
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chicco93

Also das mit dem Führerschein finde ich echt sch**ße.
Es soll auch Leute geben die das nicht direkt nach der Schule bezahlen können und deshalb sind die nicht verwendbar?
Versteh ich nicht.

KlausP

Noch mal: der Führerscheinn ist in keiner Laufbahn ein zwingendes Einstellungserfordernis. Schön, wenn der Bewerber ihn hat - das ist aber auch schon alles. Und wenn ich solche Aussage eines Wehrdienstberaters lese,

Zitat... dass ein PKW-Führerschein "ein Einstellungskriterium, wie die deutsche Staatsangehörigkeit ist" ...

dann soll der Herr Wehrdienstberater mal wieder in seinen Vorschriften und Weisungen nachlesen, wo er diese Aussage denn findet. In meinen Augen redet der Mann absoluten Blödsinn.
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Timid

Zitat von: xXMarvXx am 13. Juli 2011, 22:14:39Ja aber was soll ich machen?

Bewerben. Bzw. darauf bestehen, dass der Wehrdienstberater trotzdem beim Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen hilft, oder dir die Formulare gibt, damit du das ohne ihn alles in die Wege leiten kannst.

Eine Fahrerlaubnis ist zwar ganz nett, aber definitiv keine Einstellungsvoraussetzung (schau doch spaßeshalber mal ins Soldatengesetz, die Soldatenlaufbahnverordnung - beide zu finden unter www.gesetze-im-internet.de - oder auf www.bundeswehr-karriere.de, ob du da so eine Aussage findest ...). Je nach Dienstposten ist sie auch vollkommen unnötig (nur ein Teil der Soldaten sind auch als Kraftfahrer ausgebildet) oder nicht ausreichend (da eine militärische Fahrerlaubnis erworben werden muss).
Wenn du einen Führerschein für den Dienstposten brauchst, wird dich die Bundeswehr entsprechend ausbilden. Wenn du keinen brauchst, dann nicht. Dann wird es aber auch nicht daran scheitern, dass du keinen zivilen Führerschein hast!
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Holgi33

Zitat von: xXMarvXx am 05. Juli 2011, 18:51:28
Ich bin momentan 17 Jahre alt, gehe aufs Gymnasium und habe voraussichtlich in 3 Wochen meine mittlere Reife(Durchschnitt ca 2,6 -2,8)
Ich bin sehr sportlich, ich treibe seid 4 1/2 Jahren Kampfsport gehe auch regelmäßig ins Fitnessstudio.
Ich hatte eigentlich vor mein Abitur zu Ende zumachen und danach die Offiziers Laufbahn einzuschlagen, aus mehreren Gründen habe ich dies jedoch verworfen und würde nach diesem Jahr abgehen.

Da mein Sohn im selben Alter ist und auch gerade die 10 beendet hat und die Quali für die Sek. II hat kann ich nur empfehlen mit der 11 weiter zu machen.