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Als Reservist oder FWD'ler in den Auslandeinsatz

Begonnen von CSSCHRIS, 20. September 2011, 02:08:43

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CSSCHRIS

Hallo, also erstmal wollte ich sagen, super, dass es diese Seite gibt. Ich stöbere seit 2-3 Stunden hier rum und habe schon sehr nützliche Infos gefunden.

Nun zu mir:
Ich bin, seit kurzem  :-\ , 32 Jahre, selbstständiger Sicherheitsunternehmer (IHK Abschluß Werkschutzfachkraft + Waffensachkunde etc.) und prüfe grade meine Möglichkeiten, Wiedereinsteller zu werden. Ich habe '99-'00 meinen GWD bei dem JG Battalion 5 Berlin abgeleistet, wurde dann in das StOKdo BL versetzt und als OG entlassen.


Ich würde gerne in einen Auslandeinsatz der Bundeswehr gehen.
Die Frage ist, werde ich dazu Wiedereinsteller (FWD'ler) oder Reservist.

Soweit ich weiß, gibt es nun keine Altergrenze mehr für Mannschaften im FWD.

Ist es überhaupt Möglich FWD zu leisten, wenn man bereits den GWD abgeleistet hat?

Oder müsste ich mich als SAZ Mannschaften verpflichten?

Kann mir bitte jemand by the way erklären, was es mit folgender Reservistenstelle aufsich hat?

5211089 SdtLwSichTr / 3001186 Scharfschtz G22  / 9./WachBtl BMVg

Ich weiß, es handelt sich um Luftwaffensicherungstruppe im 9. WachBtl .
Aber warum BMVg? Warum Scharfschütze?  Was ist die genau "Stellenbeschreibung"? Wozu braucht man in Berlin einen Scharfschützen der LwSichTr? Oder verstehe ich da was falsch?


Vielen Dank für eure Antworten.










MarekD

Hallo CSSCHRIS,

auch für die Laufbahn der Mannschaften gibt es eine Altersgrenze. Die Altersgrenze liegt bei 32 Lenzen. Der FWDL müßte also (mit Bauchschmerzen) noch drin sein. Dazu einfach mal das zuständige KWEA um Rat fragen.
Allerdings wundere ich mich, daß Du in der Laufbahngruppe der Mannschafter bleiben willst. Mit deinem IHK-Abschluß wirst Du sicherlich auch in die Feldwebel-Laufbahn kommen. Obwohl...dort ist die allgemeine Altersgrenze bei 30 Jahren.

Hast Du zwischenzeitlich Kontakt zur BW gehabt? WÜ geleistet? So ein Sprung ins kalte Wasser wird die BW wohl kaum interessieren.

Einfach so einen Auslandseinsatz kann man auch nicht machen. Ich selbst habe mich 2009 - 2010 bereit erklärt an einer Auslandsverwendung teilzunehmen. Kurz vor der Einberufung (ich habe monatelang hin und her telefoniert) kam dann aber der Bescheid, daß ich auf eine neue Mob-Stelle beordert werde. So war dann der Einsatz hinfällig.

Schau dir zum Thema Auslandseinsatz als Resi doch mal diese Seite an: http://www.rk-halle.de/faq/85-kann-ich-als-reservist-an-einem-auslandseinsatz-teilnehmen

Als FWDL wirst Du aber garantiert am Auslandseinsatz teilnehmen.

Eine Wiedereinstellung als FWDL dürfte möglich sein. Mit 32 wird eine Verpflichtung in der Laufbahngruppe der Mannschaften höchst unwahrscheinlich sein.

Zur letzten Frage: Da mach dich mal schlau, was das WachBtl eigentlich ist, welche Aufgaben es hat ;)

Gruß, Marek

KlausP

#2
ZitatDer FWDL müßte also (mit Bauchschmerzen) noch drin sein.

Ich vermute mal eher nicht. Ich bin der Meinung, dass seine GWD-zeit auf die FWDL-Zeit angerechnet wird, also er sich maximalauf 14 Monate verpflichten kann (9 Monate GWD vorausgesetzt)

ZitatAls FWDL wirst Du aber garantiert am Auslandseinsatz teilnehmen.

Bei der kurzen Verpflichtungszeit eher nicht. Außerdem muss dann alles passen, der Verband/die Einheit muss in der Zeit für einen Einsatz vorgesehen sein, er muss die notwendigen ATN erwerben und die Einsatzvorbereitende Ausbildung durchlaufen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarekD

Hm, habe hier vor mir eine Broschüre der BW für den FWDL liegen. Daraus geht nicht hervor, daß der GWD angerechnet wird. Kann natürlich auch sein, daß es sich um eine Gefälligkeitsbroschüre handelt, die nur "locken" soll.

Bei der Frage "Wo werde ich eingesetzt?" steht jedenfalls: "Im Inland und zeitlich begrenzt im Ausland im Rahmen von Einsätzen."

Daher meine Vermutung, daß der TE auf jeden Fall in den Einsatz geht.


KlausP

In der Broschüre geht man aber vom "Idealfall" aus, nämlich dass der Bewerber ungedient ist und sich auf deutlich mehr als 12 oder 14 Monate verpflichtet. Alles andere passt nicht - können Sie mir glauben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Zitat von: MarekD am 20. September 2011, 10:29:48
Daher meine Vermutung, daß der TE auf jeden Fall in den Einsatz geht.
Du wirst wissen dass es ein "auf jeden Fall" bei der Bw auf jeden Fall nicht gibt. Ob ein Einsatz in der Dienstzeit des TE möglich, wahrscheinlich oder sicher ist, lässt sich jedenfalls aus der Formulierung nicht ableiten.
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MarekD

Ich glaubs Ihnen :) Habe eben sogar gehört, daß die Wiedereinstellung als ROA SAZ 2 nach abgeleistetem Wehrdienst nicht möglich sein soll. Warum sollte es da bei den kleinen Mannschaftern anders sein?!

Aber solche Spezialisten mit genanntem IHK-Abschluss werden doch sicher eingesetzt werden können. Zur Not würde ich mich auch mal in Israel umhören, wo zivile Schutzkräfte für Schiffe der Handelsmarine ausgebildet werden. Das ist aber wohl eher was für ehem. 76er.

@ StOpfr: Muß dazu sagen, daß ich beim Schreiben schon im Hinterkopf hatte, daß es natürlich zig Ausnahmen gibt und nur eines sicher ist bei der BW, nämlich das nichts sicher ist.
Insofern hast Du natürlich recht.

KlausP

Ich kenne FWDL 23 in einer Grenadierkompanie, die in ihrer Dienstzeit nicht im Einsatz waren. Die sind einberufen worden, als ihre Kompanie gerade im Einsatz war und als der Termin für den nächsten Einsatz feststand, waren die 23 Monate fast rum.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarekD

Wie gesagt, ich glaube es Ihnen Klaus. Sie haben schließlich etwas mehr Dienstjahre auf dem Buckel als meinereiner.  :)

Affenjunge

Die GWDL zeit wird auf jedenfall angerechnet wurde mir von seiten des KWEA gesagt, insgesamt sind also für nicht SaZ maximal 23 Monate bei der Bundeswehr möglich, also noch 14 maximal im Falle des Fragestellers. Ab 12 Monaten muss man zumindest unterschreiben das man in den Auslandseinsatz gehen würde, ob das dann schließlich passiert kann wohl keiner im Vorfeld sagen, möglich ist es. Gibt es für FWDL denn keine nach Altersgrenze oben? Konnte man den GWD früher nicht auch bis maximal 24(?) antreten?

MarekD

Die Broschüre spricht von einer Altersgrenze 32 für FWDL. Aber wenn der GWD angerechnet wird, dann werden wohl auch die WÜ-Tage angerechnet werden, oder?!

Eine unterschriebene Verpflichtungserklärung heißt wirklich noch nicht, daß man in den Einsatz geht. Aber als Reservist ist es immer noch möglich. Der TE sollte vielleicht mal sagen, warum er unbedingt in den Einsatz möchte und was er sich davon verspricht.

miguhamburg1

@ Affenjunge: Die Altersgrenze für die Einberufung zum alten GWD wurde mehrfach - nach unten - reduziert. Das sagt also erst einmal nichts aus. Für den freiwilligen Wehrdienst sind maximal 23 Monate vorgesehen - einschließlich evtl. bereits vorhandener Vordienstzeit. Es gibt die Altersgrenze von 32 Jahren für den FWD - im Gegensatz zu den Bestimmungen des BUFDI, das ergibt sich aus den jeweils zugrundeliegenden Gesetzen, und die können Sie im Internet googeln.

Im Übrigen werden - alle FWDL-Dienstposten zusammengenommen - nur rund ein Viertel bis ein Drittel aller FWDL überhaupt in den Einsatz gehen.

Affenjunge

Das diese Erklärung nicht heisst das man auch wirklich in den Einsatz geht ist mir schon klar - nur ist es eben ab 12 Monaten THEORETISCH möglich ;) Und wenn schon generell nur ein Drittel oder Viertel aller FWDLs in den Einsatz gehen, wird es bei nur 14 Monaten FWDL ziemlich unwahrscheinlich sein, es wird sich also wohl nicht lohnen sich, in der Hoffnung in einen Einsatz zu gehen, für 14 Monate zu verpflichten.

miguhamburg1

Zur generellen Wahrscheinlichkeit hat KlausP doch ganz genaue Informationen gegeben: Es wird oft zeitlich mächtig eng, auch wenn es vom Einsatzplan für den Truppenteil grundsätzlich passt.

Darüber hinaus müssen Sie auch berücksichtigen, in welchem Bereich FWDL eingesetzt sind. Diese Dienstposten befinden sich an zahlreichen Ausbildungseinrichtungen, Stäben, Kommandobehörden und im Militärmusikdienst ebenso, wie in Depots, Logistiktruppenteilen und Dienststellen andererseits sowie schließlich in der "kämpfenden Truppe von Heer, Luftwaffe, Marine und SKB. Das heißt, allein aus der zahlenmäßigen Aufteilung Stäbe, Dienststellen und Unterstützungstruppenteile vs. Kämpfende Truppe geht doch allein hervor, dass die Masse der FWDL-DP schlicht und ergreifend überhaupt nicht für Einsätze vorgesehen sind. Und bei den anderen kommt es dann darauf an, ob der eweilige TrTl überhaupt für den Einsatz vorgesehen sind und wenn ja, inwieweit dann die übrig bleibende FWDL-Dienstzeit überhaupt die Teilnahme an einem Einsatz zulässt!

Timid

Zitat von: miguhamburg1 am 20. September 2011, 11:03:10Es gibt die Altersgrenze von 32 Jahren für den FWD - im Gegensatz zu den Bestimmungen des BUFDI, das ergibt sich aus den jeweils zugrundeliegenden Gesetzen, und die können Sie im Internet googeln.

Ist das so? Im WPflG gibt es zu Altersgrenzen für den Wehrdienst eigentlich nur eine Angabe, und das ist die für den Grundwehrdienst (vollendetes 23., in bestimmten Fällen auch 25., 28., oder 32. Lebensjahr). Im Abschnitt zum FWD gibt es hingegen überhaupt keine Angaben dazu.

Also: Gibt es noch irgendwelche anderen Vorschriften o.ä., die das weiter ausführen? Denn das WPflG ist da wenig hilfreich ...
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