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Bedenken zur SÜ 3 wegen eingestellten Polizeiermittlungen

Begonnen von AveX, 17. November 2011, 09:44:59

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billbe

Hey kann dir nur von mir mal berichten.

Ich hatte eine Jugendstrafe die war 2004 und wurde 2006 dafür bestraft und dann das Verfahren eingestellt. Habe bei meinem Gespräch das zwar angegeben aber die haben mir gesagt das wäre nicht wichtig denn es ist schon eingestellt. Also haben die och nix auf Ihren Zettel geschrieben. Naja alles klar. Bin ich zum Einplaner und muss nun eine SÜ machen für meinen Dienstposten.

Nun war ich mir so unsicher. Weil die ja auch nix aufgeschrieben haben, das der MAD das nun alles rausbekommt und ich einen negativen bescheid bekomme.
Hab dann einfach beim MAD angerufen und denen meine Situation erklärt. Er hat mir gesagt das das nichts macht. Soll es unter Ergänzungen angeben.

MFG

schlammtreiber

Zitat von: billbe am 21. November 2011, 11:46:00
Ich hatte eine Jugendstrafe die war 2004 und wurde 2006 dafür bestraft und dann das Verfahren eingestellt.

Erst bestraft worden und dann das Verfahren eingestellt? Interessant...
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billbe

ja oft werden verfahren gegen eine geldbuse in einen gemeinnützigen verein eingestellt.

schlammtreiber

Ich dachte immer, eine "Betrafung" setze eine "Verurteilung" voraus, was einer "Einstellung des Verfahrens" widerspräche.
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billbe

Hält die Staatsanwaltschaft die Schuld des Beschuldigten für gegeben und eine Buße für erforderlich, so setzt sie eine Auflage für die Einstellung des Verfahrens fest. (§ 153 a StPO) Meistens ist dies eine Geldbuße, die an die Staatskasse oder einen gemeinnützigen Verein innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen ist. Wird die Buße gezahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt und kann nicht wieder aufgerollt werden

F_K

@ Billbe:

Im Falle der Einstellung hat aber kein GERICHT über eine SCHULD befunden - deswegen kann keine STRAFE verhängt werden, darum heisst es ja auch Geldbuße.

In diesem Sinne waren Deine Einlassungen so ungenau, dass sie falsch waren ...

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