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Feldwebeleignung

Begonnen von S.Gö, 02. Dezember 2011, 13:26:56

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S.Gö

@ miguhamburg1

Nachdem ich meine Termine im KWEA und weitere verschiedene Unterhaltungen mit WDBs, sonstigen
Karriereberatern oder anderen "Fachkundigen" innerhalb der BW durchexerziert hatte, sich letztendlich
herausstellte, dass für mich "nur" die Laufbahn der Mannschafter übrig blieb, bin ich erstmal in mich, habe alles gründlich überdacht
und mich letztendlich für diese Laufbahn entschieden.

Nachdem dann nun gewisse Leute erfahren haben, was ich ggfs. trotz meines "biblischen" Alters noch zu Leisten im Stande bin,
wurden mir auch durch die Entscheidung für die Laufbahn der Mannschaften, weitere Möglichkeiten, eben diese in diesem Thread diskutierten Möglichkeiten aufgezeigt.
Ich denke mir sowas doch nicht aus, auch bin ich nun niemand, der dann sowas dem Zufall überlässt. Um eine solche Möglichkeit
zu einer machbaren "Option" umzuwandeln, sollten aber gewisse Voraussetzungen
erfüllt sein. Daher meine Frage nach der Eignung. Daher meine Frage nach der Sperrfrist.

Nun stellen Sie sich aber bitte mal meine Verwirrung vor, einerseits wird Ihnen über Monaten Möglichkeiten
aufgezeigt, andererseits bestehen diese Möglichkeiten, nämlich die, die sie ansprechen, sprich "Ausnahmeregelungen", angeblich nicht,
da sie durch ein anderes Gesetz auf Gedei und Vederb nihiliert werden.

Dass ich dann nachhake, und etwas Greifbares möchte, das ist doch dann auch nur natürlich.

Und nun sagen Sie mir wieder... es "gibt" Ausnahmen.... ???
Die Frage nach Notwendigkeit und Wahrscheinlichkeiten habe ich sogar, (Glaskugellesen bringt nichts ) explicit nicht gestellt.

Wenn diese Diskussion eines gezeigt hat, dann dass innerhalb der Bundeswehr ( wie erwartet ) ganz strikte Regeln vorherrschen, die
durch andere Regeln aufgehoben werden können, oder gar per Antrag ausgesetzt werden könnten. Keine Behörde hat ein solches
Maß an Bürokratie. Das habe ich nun so akzeptiert, und werde nicht weiter daran rütteln, nur die mir sich dadurch bietende Chance nutzen.

Aus diesem Grunde werde ich einfach diesen Antrag stellen, und dann sehen was passiert.
Wenn ich Erfolg haben sollte, wie auch immer die Chancen stehen, habe ich dazu gewonnen,
sollte daraus nichts werden, kann und habe ich allerdings nichts verloren.


@ rookie01

Meine Hartnäckigkeit hat mich überhaupt erst hierher geführt. Ohne diese Hartnäckigkeit, wäre ich niemals eingeladen worden,
oder hätte den Psychologen überzeugen können, mir zumindest die SaZ Eignung zu geben. Die Themen hier, habe auch ich mit dem besprochen,
auch war er eine derjenigen, die dieses Vorhaben ( Antrag stellen ) unterstützt haben.
Wer wäre ich denn bitte, wenn ich solche Möglichkeiten mit einem Achselzucken abtun würde, nur weil die Chance auf
Erfolg so gering ist. Ich denke, das würde viel mehr über meinen Charakter aussagen, als das, dass ich eben nicht locker lasse,
wenn es um meine beruflichen Perspektiven geht.

Nach dem Motto: " Och nee... jetzt wirds ungemütlich... zu nass, zu kalt, zu faul....." ...Das bin ich nicht.
Die Weichen stellt man bevor der Zug losgefahren ist, ggfs auch mal, wenn er schon am fahren ist, aber niemals wenn er gerade drüber wegrollt.
Das endet dann in einer Katastrophe. Also Fahrplan aufgestellt, und nun nur noch losfahren und ankommen.

Dann muss ich auch nicht mehr mit irgendwem diskutieren.



Noch 2 weitere Hürden habe ich zu nehmen,

die vorläufige Einplanung läuft über:

A700 - Infanterist Spezielle Operationen (--> daher auch der andere Thread, bin ein wenig verwirrt, wofür der genau steht, )

vG


PS: ich denke das Thema wurde damit ausgiebig diskutiert, alle Klarheiten beseitigt  ;D
Danke für eure Antworten




 

vero269

Ich verstehe das Thema mit der Altersgrenze von 40 Jahren nicht so ganz. Ich bin auch 30 Jahre alt und habe auch SAZ 12 bekommen. Das heisst, wenn es eine Stelle gegeben hätte, hätte die BW mich für 12 Jahre genommen. Dann wäre ich 42 Jahre mit Austritt. Hatte damals den Hauptmann gefragt und der sagte, die Altersgrenze würde für mich nicht gelten. Ist das denn jedesmal unterschiedlich oder liegt es an der Vorqualifizierung?

S.Gö


vero269

FW im Fachdienst, konkret als Personalfeldwebel/ Stabsdienstfeldwebel

Signäler82

Das Thema ist schon ein paar Tage alt aber ich schreib mal trotzdem was  ;)

Ich (29) habe auch die Feldwebel-/Bootsmanneignung, habe mich aber aufgrund der Altersgrenze nur in der Unteroffizierslaufbahn verpflichten können (8 Jahre). Im Moment gibt es die Grenze, dass ein Soldat auf Zeit nach der Erstverpflichtung das 40. Lebensjahr nicht erreicht bzw. vollendet haben darf. Diese Grenze soll aber zeitnah fallen. Sobald dies der Fall ist, kann ich weiteres Bestreben Richtung Bootsmann tätigen. Die eignung ist in der Personalakte vermerkt.

Was mich nun wundert, wenn man Feldwebeleignung hat, warum geht man dann in die Mannschaft statt Unteroffizier anzustreben? Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass man vom Manschafter zum Feldwebel "aufsteigen" kann. Oder liege ich da falsch?

Beste Grüße
:)

KlausP

ZitatWas mich nun wundert, wenn man Feldwebeleignung hat, warum geht man dann in die Mannschaft statt Unteroffizier anzustreben?

Weil man Unteroffizier in den meisten Fällen "nu" iin der Laufbahn des allgemeinen Fachdienstes werden kann. Aus der Fachdienstlaufbahn dann in die Trupendienstlaufbahn zu wechseln ist fast unmöglich, besonders, wenn noch 'ne ZAW dranhängt.

ZitatIch kann mir fast nicht vorstellen, dass man vom Manschafter zum Feldwebel "aufsteigen" kann.

Doch, kann man, die Eignung vorausgesetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Wenn man schonmal die Eignung bekommen hat, aber keine Stellen frei waren, sind die Chancen schonmal größer als wenn man die Eignung nicht bekommen hat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

DonFredo

Zitat von: Signäler82 am 26. März 2012, 18:35:56
Das Thema ist schon ein paar Tage alt aber ich schreib mal trotzdem was  ;)

Ich (29) habe auch die Feldwebel-/Bootsmanneignung, habe mich aber aufgrund der Altersgrenze nur in der Unteroffizierslaufbahn verpflichten können (8 Jahre). Im Moment gibt es die Grenze, dass ein Soldat auf Zeit nach der Erstverpflichtung das 40. Lebensjahr nicht erreicht bzw. vollendet haben darf. Diese Grenze soll aber zeitnah fallen. Sobald dies der Fall ist, kann ich weiteres Bestreben Richtung Bootsmann tätigen. Die eignung ist in der Personalakte vermerkt.

Was mich nun wundert, wenn man Feldwebeleignung hat, warum geht man dann in die Mannschaft statt Unteroffizier anzustreben? Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass man vom Manschafter zum Feldwebel "aufsteigen" kann. Oder liege ich da falsch?

Beste Grüße
:)

Bei mir hat die Altersgrenze nicht dazu geführt, dass ich "nur" eine Unteroffizierslaufbahn machen kann. Ich werde eine Feldwebellaufbahn machen, allerdings werde ich nur 11 Jahre dienen, keine 12! Grund ist die Regelung mit dem 40. Lebensjahr. Der Bund ist flexiebler als immer behauptet...

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