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Truppenübungsplatz (Arbeitszeit, Trennungsgeld, Stubenkontrolle)

Begonnen von FmUffz, 04. Februar 2015, 12:56:28

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FmUffz

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Aufenthalt auf einem Truppenübungsplatz.

1. Wenn ich mit meiner Einheit auf einem Truppenübungsplatz bin für 10 Tage
und ich rund um die Uhr meine Stanwaffe mit mir führen muss und kein Dienstschluss,
sondern nur Dienstunterbrechnung gegeben wird,
ist dass dann zusammenhängender Dienst, also 10 große Anrechnungsfälle?

2. Für den Aufenthalt auf einem Truppenübungsplatz kann ich kein Trennungsgeld beantragen oder?

3. Darf der Chef eine Stube betreten und kontrollieren, während kein Soldat der Stube anwesend ist,
da Ausbildung im Gelände? Laut ZDv bin ich der Meinung dass er das nicht darf,
genau so wie Spinde öffnen die nicht verschlossen sind.
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

F_K

ZitatLaut ZDv bin ich der Meinung dass er das nicht darf,
genau so wie Spinde öffnen die nicht verschlossen sind.

Kannst Du die Quelle nennen?

IdR sollte man Stuben in Anwesenheit der Soldaten betreten, dürfen darf man aber auch ohne Soldaten.

BlackLotus18

Zitat von: F_K am 04. Februar 2015, 13:01:12
[...]

IdR sollte man Stuben in Anwesenheit der Soldaten betreten, dürfen darf man aber auch ohne Soldaten.

Kenne ich auch so. Problematisch wird's nur, wenn dann einer behauptet ihm würden die berühmten 50€ fehlen, die vorher noch auf'm Tisch lagen  ::)
Aber ein guter Chef wird sich da absichern und nicht alleine die Stuben inspizieren, wenn sonst niemand da ist.

F_K

Zitatwenn dann einer behauptet ihm würden die berühmten 50€ fehlen, die vorher noch auf'm Tisch lagen  ::)

Da gibt es doch ein Verfahren für:

- Derjenige wird wegen Anstiftung zum Kameradendiebstahl belangt
- und den Diebstahl kann man halt nicht aufklären ...

(Ein Scherz ...)

Roadrunner76

ZitatDarf der Chef eine Stube betreten und ... Spinde öffnen die nicht verschlossen sind

ja, zum Spindmännchen bauen. Weil dann gibt es später keine unverschlossenen Spinde mehr.  8)

schwarzbunt

Auweia, ein DV, der jemandem ein Spindmännchen baut, schafft es bestimmt in den nächsten Bericht des Wehrbeauftragten.

Jens79

Zitat1. Wenn ich mit meiner Einheit auf einem Truppenübungsplatz bin für 10 Tage
und ich rund um die Uhr meine Stanwaffe mit mir führen muss und kein Dienstschluss,
sondern nur Dienstunterbrechnung gegeben wird,
ist dass dann zusammenhängender Dienst, also 10 große Anrechnungsfälle?

Falsch. Es zählt die Zeit des tatsächlich geleisteten Dienstes. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob du deine STAN Waffe ständig am Mann hast.
 

Bjarka

Zitat von: FmUffz am 04. Februar 2015, 12:56:28
2. Für den Aufenthalt auf einem Truppenübungsplatz kann ich kein Trennungsgeld beantragen oder?

Richtig erkannt. Für volle Kalendertage, die Du nicht an deinem Dienstort bist, bekommst Du kein Trennungsgeld.

Andi

Zitat von: Bjarka am 04. Februar 2015, 18:12:10
Richtig erkannt. Für volle Kalendertage, die Du nicht an deinem Dienstort bist, bekommst Du kein Trennungsgeld.

Der Dienstort ist ja lustigerweise der Übungsplatz, da die Einheit ja dorthin verlegt... ;)
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Bjarka

Zitat von: Andi am 04. Februar 2015, 20:33:52
Der Dienstort ist ja lustigerweise der Übungsplatz, da die Einheit ja dorthin verlegt... ;)

Dann mache ich das seit über 20 Jahren falsch. Spaß beiseite....  Ein TG-Berechtigter bekommt TG aufgrund einer dienstlichen Maßnahme (Versetzung nach Standort X) und bekommt auch nur TG an dem Dienstort wo er hin versetzt wurde. Die Dienststelle wird ja aufgrund einer OrgMaßnahme nicht dauerhaft woanders hin "Verlegt". Wir reden über einen normales Besonderes Diesntgeschäft.

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