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Auslandseinsatz als SanOA - Dauer?

Begonnen von Hans00, 08. September 2015, 20:00:42

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ulli76

1. Es gibt keine Dienstposten bzw. TEs LBAT in den Einsätzen.
2. Kliniker und Zahnärzte splitten oft häufiger. Liegt an der kürzeren Einarbeitungszeit im Gegensatz zu anderen DP.
3. Man kann auch als Chef,klinischer Direktor oder EO splitten.

Letztendlich ist es völlig unterschiedlich- die reguläre Kontingentdauer ist 4 Monate und oft bleiben die BAT-Ärzte und Chefs die komplette Kontingentdauer. 2-Monats-Splits sind völlig normal. Kürzere Splits ergeben sich oft für Spezialisten/klinische Fachärzte die im Inland (vermeintlich) nicht länger abkömmlich sind oder bei kurzfristigen Besetzungen des Dienstpostens wegen Ausfällen (aber auch in diesem Fall kann es sein, dass man mit 10 Tagen Vorlauf für 4 Monate in den Einsatz geht.

Wie gesagt- das "Soll" ist 4 Monate Einsatz innerhalb von 2 Jahren. Oft klappt das, oft nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Säbelrassler

@ulli76

Mit 10 Tagen Vorlauf in den Einsatz ist ja ziemlich sportlich! Aber das geht doch (hoffentlich) nur, wenn der/die betreffende Kamerad/in trotzdem den notwendigen Impfstatus und eine Kontingentausbildung vorher gemacht (bzw. noch eine gültige) hat, oder?

F_K

Sowohl für Impfstatus als auch Ausbildung gibt es Ausnahmeregelungen - möglich ist alles.

Wobei wir hier von Ausnahmen sprechen.

Nochmal:

- Ralf hat die grundsätzliche Vorgehensweise dargestellt
- Dazu gibt es hier genug Praxisbeispiele

-> Der TE muss wissen, dass es keine "Schutzfrist" als Rechtsanspruch gibt, er als Arzt längere Kontingente machen kann / muss und ein "Split" in aller Regel dazu führt, dann häufiger in Einsätzen zu sein.

BulleMölders

Zitat von: Säbelrassler am 09. September 2015, 11:04:00
Mit 10 Tagen Vorlauf in den Einsatz ist ja ziemlich sportlich!

Na ja, wenn ich dran denke, dass schon zu meiner Zeit Schiffe innerhalb von 7 Tagen für mehre Monate zu einem von der NATO aufgestellten Einsatzverband geschickt wurden, dann erscheinen 10 Tage für eine Person gar nicht mehr so sportlich.

ulli76

Einsatzvorausbildung ist bei der Sanität nicht so entscheidend. Und ja, der Imfpstatus war vorher schon fertig. Aber der Basisimpfschutz ist schon recht umfangreich und für eine Ausnahmegenehmigung reicht bei den Exoten meist eine Impfdosis.

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Tommie

Wegen solcher "Luftnummern", wie z. B. sehr kurzfristige Einsätze, etc. , leistet sich der ZSanDstBw den Luxus einen Teil seines Personals ständig verfügbar zu haben. Dieses Personal ist dann fertig geimpft (Impfschema "Mehrere Einsatzoptionen"), komplett eingekleidet (3-Farb-Tarndruck, heiß-trocken, 5-farb-Tarndruck, heiß-feucht, ggf. Zusatzausstattung wie z. B. für fliegendes Personal, etc.), und die ELUSA (EAKK-Ausbildung) wird hier immer auf Stand gehalten und ggf. verlängert, wenn kein Einsatz dazwischen war. Und für Leute, die schon mehrmals in einem Einsatzland waren, gibt es regelmäßig eine Ausnahmegenehmigung für die ELSA (formally known as ZA-EAKK!). Solches Personal, zu dem eine Anzahl Ärzte auch gehören, kann man dann auch mit einer Woche Vorlauf in den Einsatz verlegen. So geschehen z. B. im Jahre 2011 mit mir in den ISAF-Einsatz nach MeS!

Wer meinen BAN sieht und meine Impfbücher, der wundert dann auch gar nichts mehr ;D !

ulli76

Naja- nicht ganz- es gibt auch Soldaten die kurzfristig in den Einsatz befohlen werden, wenn sie nicht in einer speziellen Bereitschaft sind.
Und wie gesagt- SanOffze sind da eh nochmal ein Sonderfall.
Aber die Regel ist das auch nicht.
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miT

Zitat von: ulli76 am 09. September 2015, 10:50:57
1. Es gibt keine Dienstposten bzw. TEs LBAT in den Einsätzen.

Du unterscheidest aber auch einen LBAT von einem BAT DP oder? "Zuhause" sind so einige dir und mir bekannte Ärzte ja auf "LBAT" Dienstposten. Die sind mit der Kompletten Kompanie verlegt und belegen dann einen BAT DP? Hier gehts eher um die Begrifflichkeit als das wir von unterschiedlichen Dingen reden oder?

Und besagte Ärzte gehen meist wie du ja sagtest das komplette Kontingent mit.
Kameradschaftliche Grüße!

ulli76

Die LBAT-Dienstposten gibt es derzeit nur im Inland. Es gibt für´s Ausland keine speziellen LBAT-Dienstposten die sind alle als BAT aufgeführt. Auch wenn ein LBAT-Trupp geschlossen in den Einsatz geht, ändert sich der Einsatzdienstposten nicht.

Dass die Ärzte bzw. die Trupps das komplette Kontingent bleiben, hängt einfach mit der Planung zusammen, hat aber nichts mit LBAT oder normal-BAT zu tun.
Im Nachfolgekontingent 2013 sind alle MEDEVAC-Kräfte komplett bis zum Ende geblieben- eigentlich war sogar der BAT der Klinik für´s komplette Kontingent gelpant.
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Tommie

Zitat von: ulli76 am 09. September 2015, 15:37:48Naja- nicht ganz- es gibt auch Soldaten die kurzfristig in den Einsatz befohlen werden, wenn sie nicht in einer speziellen Bereitschaft sind.

Ich sprach nicht von einer "speziellen Bereitschaft", ulli ;) ! Ich war zu dem erwähnten Zeitpunkt nämlich auch nicht Teil einer solchen!

Beispiel: Die Medizintechniker bei den VersInstZ SanMat sind, soweit sie auslands- und tropendienstverwendungsfähig sind, alle komplett eingekleidet, geimpft und wären damit im Falle eines Falles kurzfristig verlegbar. Eine Bereitschaft haben sie aber auch nicht! Und ähnlich ist es z. B. mit den Anästhesisten an den BwKrhs ...

Andi

Ohne eine gesonderte Bereitschaftsbefehlsgebung für Schlüsselpersonal wäre aber der entsprechend hohe Impfstatus für solches Personal nicht befehlbar, da mangels dienstrechtlicher Grundlage Körperverletzung.

Gruß Andi
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F_K

... und auch LHD und der TrArzt für den 90/5 (bzw. der DV) benötigen eine Grundlage.

Es muss ja nicht "Bereitschaft" genannt werden, aber ein Befehl wird benötigt.

ulli76

Es werden auch Kameraden kurzfristig in den Einsatz geschickt, die nicht im "Vielfliegerprogramm" sind.
Was diese Vielflieger angeht- sie fliegen häufig, aber oft geplant, von demher bleibt der Impfstatus in der Regel alleine schon durch die hohe Einsatzfrequenz erhalten.
Ansonsten wird das per Einzelbefehl für die entsprechende Personengruppe geregelt sein.In wie weit der aber rechtmäßig ist, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
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Tommie

Für den Bereich des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr regelt diese Angelegenheiten ein Befehl des Inspekteurs des ZSandstBw vom 09.10.2014, Az 80-05-00, der mir vorliegt. darin wird u. a. befohlen, wie die Soldaten einzukleiden sind (komplett!), welche Impfungen Sie haben sollen (Impfschema "Mehrere Einsatzoptionen"!) und in welchen Abständen das BA 90/5 ADVF/TDVF zu erneuern ist!

Der Befehl liegt mir vor ...

Säbelrassler

Das mit dem "befohlenen" Impfstatus und der Körperverletzung ist zwar immer so ne Sache, aber wenn man zu MEO-Kräften gehört, hat man den Impfstatus sowieso. Das gilt selbst für S1-Personal in großen Teilen, da wird das SanPers ja erst recht verlegebereit gehalten

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