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Unwahre dienstliche Meldung Wehrstrafgesetz §42

Begonnen von Sicrall2010, 09. Februar 2016, 13:15:37

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Sicrall2010

Guten Kameraden,

ich habe mal eine Frage 8)
Kann gegen eine "Unwahre dienstliche Meldung" zivilrechtlich was unternommen werden?
Der Meldende wurde von der Wehrdisziplinaranwaltschaft darüber belehrt die Wahrheit zu sagen.
In Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus das die dienstliche Meldung nicht den Tatsachen entsprach!
Das Verfahren wurde eingestellt und gegen den Meldenden wird jetzt ermittelt ;D


MkG

funker07

Kommt auf den genauen Sachverhalt an. Eine Strafanzeige wegen Verleumdung scheidet vermutlich aus, weil der andere § einschlägiger ist.
Zivile Unterlassungserklärung?
Da fehlen mehr Infos.

Andi8111


wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Jens79

Eine unwahre dienstliche Meldung wurde durch einen Soldaten? getätigt.
Gegen ihn wird nun disziplinar ermittelt.

Warum sollte denn gegen ihn strafrechtlich irgendwas gemacht werden? Versteh ich nicht...

Und was oder wer soll den "Zivilrechtlich"? was dagegen machen?

Das ist doch alles wirres Zeug.
 


ulli76

#6
Also deine Frau hat sich mit einem Kameraden betrogen? Oder hat jemand behauptet, dass du was mit der Frau eines Kameraden hast?
Und was willst du damit jetzt zivilrechtlich machen?

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Getulio

Zitat von: Jens79 am 09. Februar 2016, 17:13:20
Eine unwahre dienstliche Meldung wurde durch einen Soldaten? getätigt.
Gegen ihn wird nun disziplinar ermittelt.

Warum sollte denn gegen ihn strafrechtlich irgendwas gemacht werden? Versteh ich nicht...

Und was oder wer soll den "Zivilrechtlich"? was dagegen machen?

Es wird ggf. strafrechtlich ermittelt, weil Verstöße gegen das WStG nicht nur disziplinarisch, sondern auch zivil durch den Staatsanwalt verfolgt werden. Allerdings nicht "zivilrechtlich", das ist was anderes.

Demnach ist eine Doppelahndung nach Strafrecht und Disziplinarrecht möglich und alles andere als selten.

Getulio

Zitat von: Sicrall2010 am 09. Februar 2016, 17:15:01
Es ging im um Eingriff in eine Soldatenehe. >:(

Das ist etwas wenig Info, um konkret etwas zu dem Fall zu sagen...

KlausP

Üblicherweise nennt man das "Einbruch in die Kameradenehe".

Zitat von: ulli76 am 09. Februar 2016, 17:18:23
Also deine Frau hat sich mit einem Kameraden betrogen? ...

Oh, Oh ...  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Zitat von: Getulio am 09. Februar 2016, 18:52:19
Zitat von: Jens79 am 09. Februar 2016, 17:13:20
Eine unwahre dienstliche Meldung wurde durch einen Soldaten? getätigt.
Gegen ihn wird nun disziplinar ermittelt.

Warum sollte denn gegen ihn strafrechtlich irgendwas gemacht werden? Versteh ich nicht...

Und was oder wer soll den "Zivilrechtlich"? was dagegen machen?

Es wird ggf. strafrechtlich ermittelt, weil Verstöße gegen das WStG nicht nur disziplinarisch, sondern auch zivil durch den Staatsanwalt verfolgt werden. Allerdings nicht "zivilrechtlich", das ist was anderes.

Demnach ist eine Doppelahndung nach Strafrecht und Disziplinarrecht möglich und alles andere als selten.

wie selten das ist, erleb ich allzu oft bei unseren lieben eigenmächtig abwesenden.....
 

KlausP

Zitat... bei unseren lieben eigenmächtig abwesenden.....

Gibt's sowas eigentlich noch in größerem Umfang? Ich hab das letzte diesbezügliche BV im III. Quartal 2010 verfasst und da gab es ja noch GWDL.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Getulio

Das gibt es noch, wenn auch in anderen Konstellationen zu Wehrpflichtzeiten. Z.B. Kameraden, die nicht zum Praktikum im Rahmen ZAW gehen, sondern lieber zuhause bleiben. Oder solche Kandidaten, die, nachdem sie ihr individuelles Karriereziel erreicht haben, keinen Bock mehr haben.

Vorteil ist, dass man heute ohne viel Federlesens entlässt, wenn § 55 (5) noch drin ist, wo man sich früher mit Arresten aufgehalten hat, um keinem zu vermitteln, man käme so um die Wehrdienstzeit herum.

Getulio

@Jens79: Selten ist es auch nach meiner Erfahrung, dass der Staatsanwalt wirklich dreinhaut. Aber abgegeben wird es doch, und grundsätzlich ist die doppelte Sanktion schon vorgesehen.

Jens79

Mag sein Getulio. Aber das ist ja auch nicht das eigentliche Thema hier. Mir wäre es lieber, wenn der TE mal etwas mehr der traurigen Geschichte preisgeben würde....

Klaus

Es gibt sie noch, wenn auch nicht mehr in großen Zahlen. Bei mir sind´s so 10 im Jahr.
 

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