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Dienstanzug zum Abiball?

Begonnen von ChrisWBerlin, 29. April 2017, 19:46:01

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F_K

@ Andi:

Der Umkehrschluss ist nicht zulässig.

Weil etwas nicht (mehr) in einer Vorschrift geregelt ist, bedeutet dies nicht, dass es nicht befohlen werden darf.

Es müsste explizit untersagt sein - ist es aber nicht.
Es ist aber explizit erlaubt, das der DV Abweichungen Befehlen kann.

Ansonsten halte ich mich an "Der Offizier achtet Recht und Gesetz - Vorschriften bezieht er in seine Lagebeurteilung ein".

Andi

Zitat von: F_K am 02. Mai 2017, 21:19:47
Der Umkehrschluss ist nicht zulässig.

Der Umkehrschluss ist in diesem Fall sogar zwingend. Wie gesagt, das Tragen der Uniform ist ein Teil des Standesrechts des Soldaten (da gab es meines Wissens aus den 60ern ein ganz interessantes Urteil vom BVerwG). Die mögliche Beschränkung dieses Rechts unterliegt einem sehr engen Rahmen. Eben deswegen ist das Thema ja bereits im Soldatengesetz normativ geregelt.

Zitat von: F_K am 02. Mai 2017, 21:19:47
Weil etwas nicht (mehr) in einer Vorschrift geregelt ist, bedeutet dies nicht, dass es nicht befohlen werden darf.

Ich habe auch nie behauptet, dass es nicht befohlen werden dürfte - im Gegenteil - ich habe geschrieben, dass es für allgemeine Regelungen innerhalb einer Einheit abschließend aufgeführte Gründe gibt (Sicherheit, wobei das eher Standortbefehlsgebung ist) und darüber hinaus nur noch das pauschale Verbot der Uniform bei politischen Veranstaltungen. Regelungen für den Einzelfall können sicherlich denkbar sein, wenn sie mit einem erkennbaren dienstlichen Zweck verbunden sind - mir will nur leider gerade kein möglicher dienstlicher Zweck einfallen (wobei doch, da gab es den Fall der Soldatin, der verboten wurde in ihrem Auto Uniform zu tragen, weil auf dem Auto überall unübersehbar Werbung für ihren Dildoversand angebracht war).
Allgemeine Regelungen darf der Dienstherr im Einverständnis mit dem Bundespräsidenten oder der Gesetzgeber treffen. Die allgemeine Regelung der erforderlichen ausreichenden Unterrichtung jedes Soldaten, bevor er in Uniform in der Öffentlichkeit auftreten darf befindet der Dienstherr nicht mehr als notwendig und damit ist das Thema abschließend geregelt.

Das Verbot des Tragens der Uniform ist übrigens gleichzeitig auch eine Begleitmaßnahme diziplinarer Ermittlungen und von daher bei einem Verbot unabhängig von disziplinaren Ermittlungen m.E. durchaus geeignet als entwürdigende Behandlung (Straftat!) verstanden
zu werden.

Zitat von: F_K am 02. Mai 2017, 21:19:47
Ansonsten halte ich mich an "Der Offizier achtet Recht und Gesetz - Vorschriften bezieht er in seine Lagebeurteilung ein".

Eben und ein Ehrenrecht eines jeden Soldaten ist das Tragen seiner Uniform!

Gruß Andi
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F_K

Let us agree to differ.

Es "zählt" immer nur die aktuelle Vorschrift.

Aus den "Entfall" einer generellen Regelung entsteht kein Befehl, dies nicht (mehr) zu regeln.

Zum Thema "allwissender Dienstherr" betrachte die Regelung bezüglich Tattoos, die sich innerhalb kürzester Zeit doch entscheidend geändert hat.

Und nochmal: Mmn besteht eine erhöhte Gefahr der Verletzung von Dienstpflichten durch den Soldaten, wenn er noch keine ausreichende Kenntnis der Vorschriften- / Gesetzeslage hat.
Der Soldat ist zu dem Zeitpunkt ja nicht mal in der Lage, den Dienstanzug "unfallfrei anzuziehen" - wenn er diesen überhaupt physikalisch schon in seinem Besitz hat.

Im Zweifelsfall wäre die Absprache mit der LHBw halt, diesen erst auszugeben, wenn der Unterricht stattgefunden hat ...
(Wenn Du da eine Straftat sehen möchtest, bitte schön ...)

Andi

Zitat von: F_K am 03. Mai 2017, 14:16:37
Und nochmal: Mmn besteht eine erhöhte Gefahr der Verletzung von Dienstpflichten durch den Soldaten, wenn er noch keine ausreichende Kenntnis der Vorschriften- / Gesetzeslage hat.
Der Soldat ist zu dem Zeitpunkt ja nicht mal in der Lage, den Dienstanzug "unfallfrei anzuziehen" - wenn er diesen überhaupt physikalisch schon in seinem Besitz hat.

Und du wirst dich vielleicht wundern, aber das sehe ich alles genauso und gehe mit deiner Bewertung völlig konform. Der Dienstherr hat aber entschieden dieses Risiko in Kauf zu nehmen und zu tragen (oder er sieht es schlicht nicht) und der Disziplinarvorgesetzte hat in diesem Fall kein Recht grundsätzlich anders zu entscheiden, weil das eben keine 08/15 Entscheidung ist - auch wenn es für dich so zu sein scheint.

Gruß Andi
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F_K

@ Andi:

Ich sehe in der Entscheidung "des" Hauptmannes nur eine Straffung des Textes der Anzugordnung, keine sachliche Wertung des Risikos oder eine Grundsatzentscheidung - und damit auch keine Einschränkung der Möglichkeiten des DV.

Ansonsten, wie gesagt, für mich nur eine akademische Diskussion, da ich an dieser Stelle nicht in Verantwortung bin.

Niederbayer

Mir war so, als dürfe man den Dienstanzug "immer" tragen, insofern die Bundeswehr keine negativen Konsequenzen daraus zieht - auch außerhalb des Dienstes. Hat jemand eine Idee, wie ich auf diesen Trichter komme? Von parteipolitischen Veranstaltungen und ähnlichem mal abgesehen.
Davon abgesehen: Es gibt kaum was Unansehnlicheres als einen Dienstanzug, den man bei der AGA-Einkleidung in die Hand gedrückt bekommt. Aber super, um auf dem Abiball eine schlechte Figur zu machen.  ;D

F_K

@ Niederbayer:

Thread gelesen?

Vielleicht hast Du auch mal ne Vorschrift gelesen, da steht das auch ...

Ralf

Da der TE schon so einiges mitgelesen hat, sich aber auch nicht mehr äußerte, ist es entweder nicht mehr ganz so wichtig oder er hat seine Entscheidung schon getroffen.
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schlammtreiber

Zitat von: A-Bomb am 01. Mai 2017, 18:45:44
Naja, wenn man das dunkelblaue Barett dazu trägt, dann ist es wahre Realität  ;) Das kann Schlammi sicher bestätigen, bzw. braucht es bei unser eins dann nicht einmal eine Uniform.  ;D

Völlig nackend mit blauem Barett, sehr zur Freude der holden Damen  ;D
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ChrisWBerlin

Zitat von: Ralf am 03. Mai 2017, 16:34:08
Da der TE schon so einiges mitgelesen hat, sich aber auch nicht mehr äußerte, ist es entweder nicht mehr ganz so wichtig oder er hat seine Entscheidung schon getroffen.

Nein, lediglich hatte ich meine Abiturprüfungen und dementsprechend besseres zu tuen gehabt ☺️

Aber jetzt mal zu den Anderen:
Also ich habe nicht vor auf dem Abiball zu saufen, da ich 1. am Tag darauf wieder Dienst habe, 2. meine Eltern dabei sind, 3. ich sowieso nur Interesse am Abiball als Tanzball habe, sprich Standarttanz etc. und 4. ich natürlich auch weiß, wie mein Verhalten sich auf das Image der Bundeswehr auswirkt innerhalb der Abendgesellschaft.

Außerdem, wie man einen Anzug zu tragen hat, traue ich mir dann doch schon zu, da ich Erfahrung auf Abendveranstaltungen habe (auch hochwertigen, wie Bundespresseball, Geburtstagen von Bundestagspolitikern/Ministern etc) und auch mit Dienstanzügen habe ich Erfahrungen.

Zu den Grundsatzdiskussionen hier über die Dienstvorschrifft habe ih nix zu sagen, da dass ja jetzt scheinbar geklärt wurde.

ChrisWBerlin

Zitat von: schlammtreiber am 10. Mai 2017, 13:47:29
Zitat von: A-Bomb am 01. Mai 2017, 18:45:44
Naja, wenn man das dunkelblaue Barett dazu trägt, dann ist es wahre Realität  ;) Das kann Schlammi sicher bestätigen, bzw. braucht es bei unser eins dann nicht einmal eine Uniform.  ;D

Völlig nackend mit blauem Barett, sehr zur Freude der holden Damen  ;D

Hahahaha keine Sorge, das habe ich nicht vor

mailman02

Zitatund auch mit Dienstanzügen habe ich Erfahrungen.

Mit welchen denn?

KlausP

ZitatAußerdem, wie man einen Anzug zu tragen hat, traue ich mir dann doch schon zu, da ich Erfahrung auf Abendveranstaltungen habe (auch hochwertigen, wie Bundespresseball, Geburtstagen von Bundestagspolitikern/Ministern etc)

Soll uns das jetzt irgendwie beeindrucken?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Niederbayer

Lieber Threadersteller: Ich kann dir nur raten, auf die Beiträge der Kameraden hier zu hören. Vor allem auf die Kameraden, die teils Jahrzehnte Soldat sind/waren.
Du warst noch keinen Tag deines Lebens Soldat und da wirkt diese Idee mit dem Abiball schon etwas albern. Es will dir hier niemand was Böses, es sind gutgemeinte Kommentare. Bring erstmal deine Grundausbildung hinter dich, dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Und für die weitere Karriere bei der Bundeswehr: Höre auf gut gemeinte Ratschläge älterer Kameraden!

Verteidiger

Zitat von: Niederbayer am 10. Mai 2017, 17:38:09
Lieber Threadersteller: Ich kann dir nur raten, auf die Beiträge der Kameraden hier zu hören. Vor allem auf die Kameraden, die teils Jahrzehnte Soldat sind/waren.
Du warst noch keinen Tag deines Lebens Soldat und da wirkt diese Idee mit dem Abiball schon etwas albern. Es will dir hier niemand was Böses, es sind gutgemeinte Kommentare. Bring erstmal deine Grundausbildung hinter dich, dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Und für die weitere Karriere bei der Bundeswehr: Höre auf gut gemeinte Ratschläge älterer Kameraden!

Sehe das genauso. Auch macht man sich etwas zum Gespött. Keine Woche beim Bund und schon muss er mit Uniform an tanzen? Kommt nicht gut an

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