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Gültigkeit der Post bei Falschen Dienstgrad

Begonnen von Steffan, 09. Mai 2017, 10:56:03

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Steffan

hallo

Wenn ich Post von meinem Dienstherren bekommen wo allerdings noch mein alter "falscher" Dienstgrad drauf geschrieben ist, ist diese Oost dann gültig oder nicht ?

In meinem Speziellen fall geht es um eine Disziplinarmaßnahme allerdings geht es nicht um eine Degradierung sondern um eine Schriftliche Verwarnung. Ausgestellt an mich allerdings an meinen ALTEN Dienstgrad. Jetzt stellt sich mir die frage ob dieser Brief gültig ist oder nicht

kann mir da jemand genaues zu sagen?

Habe googel mal bemüht aber nix gefunden dazu




Ondre

Klar ist dieser gültig. Beispiel: Wenn sie sich als Gefreiter etwas ausleihen müssen sie dies auch wieder abgeben obwohl sie zwischenzeitlich zum Obergefreiter befördert wurden.


HerrZog

Die schriftliche Verwarnung bleibt dennoch an sie gerichtet, ob sie nun OG oder HG sind... was ne beknackte Frage
Dienstjahr: 10

wolverine

Maßgeblich ist der Zugang, also ob das Schriftstück Sie erreicht hat oder nicht. Das scheint ja der Fall zu sein.
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KlausP

Eine "Schriftliche Verwarnung" ist eine Disziplinarmaßnahme? Ist da was an mir vorbeigegangen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Tja, es gäbe da den "eindringlichen Hinweis", aber den bekommt man nicht per Post, sondern persönlich eröffnet. ;)
the rest is silence...

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KlausP

Wurde der "ausdrückliche Hinweis" inzwischen auch umbenannt? Wird wohl dann langsam zur Tradition bei der Bundeswehr, die Umbenennerei.  :D
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Marschkompasszahl

Wenn der Brief, der eigentlich an

Stabsgefreiter
MAX MUSTERMANN
Musterallee 123
12345 Musterstadt

gehen sollte nun mit

Stabsartz
MAX MUSSERMAN
Muss-Teer-Allee 12
12345 Muster-City

trotz aller Fehler dennoch den Empfänger erreicht, so ist der Brief dennoch als zugestellt.

justice005

ZitatIn meinem Speziellen fall geht es um eine Disziplinarmaßnahme allerdings geht es nicht um eine Degradierung sondern um eine Schriftliche Verwarnung. Ausgestellt an mich allerdings an meinen ALTEN Dienstgrad. Jetzt stellt sich mir die frage ob dieser Brief gültig ist oder nicht

Klar ist das "gültig". Daran gibt es nichts zu rütteln.

Trotzdem würde mich interessieren, was das denn nun tatsächlich gewesen ist. Eine Disziplinarmaßnahme war es jedenfalls definitiv nicht!

Es klingt in der Tat nach einem "Ausdrücklichen Hinweis", den das BAPersBw erlässt. Das ist sowas wie eine Abmahnung im Zivilleben. Das ist so eine Art Drohung, dass man das nächste Mal fristlos rausfliegt, wenn man nochmal Mist baut. Das kriegt man aber nicht per Post, sondern es wird einem durch den Disziplinarvorgesetzten gegen Empfangsbekenntnis eröffnet.

Es wäre aber gut möglich (und auch sinnvoll), dass man neben dem Ausdrücklichen Hinweis auch noch eine tatsächliche Disziplinarmaßnahme bekommt. Das eine hat mit dem anderen nämlich nichts zu tun.




InstUffzSEAKlima

Vielleicht ist ja auch ein Strenger Verweis gemeint gewesen. Aber sowas wird ja auch vor der Front in Gegenwart der gleichen und höheren DienstGrd-Gruppen bekanntgegeben.

KlausP

Den kriegt man definitiv NICHT per Post sondern vom  Chef auf der Diszplinarverfügung verhängt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Für die grundsätzliche Frage hat der TE eigentlich noch eine verdient. Oder zahlst du deine Bezüge auch zurück, falls mal der falsche Dienstgrad wegen Überschneidung im Empfänger steht? (Davon ab, dass das Öffnen des Briefes nach deiner Logik eine Strafttat wäre).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

KlausP

Na ja, es scheint ihn ja nicht mehr wirklich zu interessieren , deshalb könnte man hier auch schließen. Ist sowieso nur noch Spekulatius.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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