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fristlose Entlassung, aus der BW!

Begonnen von Nina1983, 14. Mai 2007, 15:25:15

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schlammtreiber

Zitat von: Nina1983 am 22. Mai 2007, 12:39:01
Naja jetzt ist schon passiert, aber des regt mich trotzdem noch auf.

Verständlich.

Ich hoffe das wirft Dich nicht allzusehr aus der Bahn - schon was neues im Auge?  :-\
Semper Communis
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Pioneer

Naja,

im Verhältnis zum Vergehen ist ein fristloser Rausschmiß schon relativ starker Tobak.

Wäre vielleicht anders auch zu regeln gewesen. Aber wie gesagt, es liegt hier nicht in meinem Ermessen, darüber zu urteilen.

Wünsche Dir jedoch für die Zukunft alles Gute. Laß Dir keine grauen Haare wachsen, irgendeine Gute Seite wird das Ganze schon haben, mal gucken, wie Du in 20 Jahren drüber denkst  ;)

Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

GuterRat


SCHNELLSTENS Anwalt für Verwaltungs- oder Arbeitsrecht konsultieren! (Wenn du einen findest auch Wehrrecht).

Lordj

Hm, wenn es ein Praktikum war, dann war ja dein Ausbilder im Krankenhaus weisungsbefugt. Und wenn er dich heimschickt hat er es ja zu Verantworten (Nicht erfüllung des Praktikantenvertrags oder wenn du auf dem Heimweg einen Unfall hättest).
Warst du für das Praktikum Freigestellt?.

Schau mal auf deine Entlssungsverfügung was die Widerspruchfrist ist. Ist sie noch nicht abgelaufen schreib heute noch einen Widerspruch gegen die Entlassung und schickst ihn ab/ gib Ihn ab, dadurch gewinnst du Zeit und such einen Anwalt auf.


N.Heffmann

Na aber fix, will ich meinen.

Sprich: HEUTE. JETZT.

Wenn es wirklich so war wie geschildert mußt Du das prüfen lassen, Mensch. Also wer da für was verantwortlich zeichnet, bist Du belehrt worden usw.


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