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Probezeit und Stationierung

Begonnen von keek, 12. Juni 2007, 12:17:48

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keek

Hi!
Ich hab da Zwei fragen:

1. Gibts bei der BW wenn man SaZ12 macht ne probezeit oä.? Das man sagen kann, ne hab doch noch was besseres ich bin weg?

2. Wie ist das bei eure Stationirung? Haben die eure Wünsche zur Stationierung berücksichtigt? Und seit ihr immer noch an der selben Kaserne? Oder wurdet ihr schon quer durch Deutschland gechickt? (so das Freundin, Freunde, Family drunter leiden)

Gruß Keek

tiga

Ich habe dir mal eine Antwort von den netten Kollegen aus dem Expertenforum von Soldatentreff.de herauskopiert.


1. Gibt es eine Probezeit für SaZ?
2. Was ist eine Widerrufliche Verpflichtung?
3. Was ist eine Eignungsübung?

1. Ja, es gibt eine generelle Probezeit für SaZ von 6 Monaten, d.h. deine Dienstzeit - unabhängig von der tatsächlichen Verpflichtungszeit, wird zunächst mal für 6 Monate festgesetzt. Nach Ablauf dieser "Probezeit", wird deine tatsächliche Verpflichtungszeit durch die Bundeswehr festgelegt - und zwar einseitig - Du selbst kannst nicht sagen - ok, ich geh dann mal wieder. Sollte die Bundeswehr dich nicht übernehmen, musst du auch nix zurückzahlen - wie gesagt, Du selbst kannst in diesem Fall keinen Rückzieher mehr machen.

2. Es gibt die sogenannte "widerrufliche Verpflichtung". Dabei hast Du quasi eine Probezeit von 6 Monaten und wirst die ersten 6 Monate rechtlich wie ein GWDL behandelt. Nach Ablauf der 6 Monate oder auch früher kannst Du deine Verpflichtung auf die volle Zeit festsetzen lassen oder aber dich entscheiden lediglich deinen GWD zu beenden. Natürlich kann auch hier die Bw nach 6 Monaten, sagen, dass sie dich nicht haben will. Das Gehalt für die ersten 6 Monate wird bei der Übernahme zum SaZ dann nachträglich gezahlt.

3. Es gibt die Möglichkeit bei Einstellung mit höherem Dienstgrad oder bei Wiedereinstellern eine "Eignungsübung" von 4 Monaten zu machen. Dabei wirst Du vom ersten Tag an rechtlich wie ein Zeitsoldat behandelt - kannst aber jederzeit deine Entlassung verlangen. In der Regel wird nach Ablauf der Eignungsübung deine Verpflichtungszeit unmittelbar festgesetzt, also geringfügig anders als in lfd. Nr. 1.



Zu deiner zweiten Frage:

Du kannst WÜNSCHE angeben. Die BW setzt dich dann aber da ein, wo du gebraucht wirst. Und wenn du der Meinung bist, das du das nicht aushälst, deine Familie, Freunde ect. mal für einige Monate nicht zu sehen (z. B. während der Schulungen, Auslandseinsätze ect.) dann hast du definitiv den falschen Beruf gewählt!

keek

Zitat von: tiga am 12. Juni 2007, 13:40:34




Zu deiner zweiten Frage:

Du kannst WÜNSCHE angeben. Die BW setzt dich dann aber da ein, wo du gebraucht wirst. Und wenn du der Meinung bist, das du das nicht aushälst, deine Familie, Freunde ect. mal für einige Monate nicht zu sehen (z. B. während der Schulungen, Auslandseinsätze ect.) dann hast du definitiv den falschen Beruf gewählt!

Ne ne , damit hab ich keine Probleme, ich mein nur Kaserne! Also ich geb z.B, ich würd gern in München stationiert werden, aber die Schicken mich nach Laer im Norden Deutschlands...!
Das mein ich damit! Das wärend eine Auslandeinsatz oder Lehrgäne und Übungen mal länger weg ist, ist mir schon klar!

Gruß der Keek

StOPfr

Zitat von: keek am 12. Juni 2007, 13:47:15
...Laer im Norden Deutschlands...!
Das wärend eine Auslandeinsatz oder Lehrgäne und Übungen mal länger weg ist, ist mir schon klar!
Leer? Das ist ein Auslandseinsatz ;D!
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Andi

Zitat von: tiga am 12. Juni 2007, 13:40:34
1. Ja, es gibt eine generelle Probezeit für SaZ von 6 Monaten, d.h. deine Dienstzeit - unabhängig von der tatsächlichen Verpflichtungszeit, wird zunächst mal für 6 Monate festgesetzt.

Seit wann soll das so sein und wo soll das stehen? Da die Bundeswehr SaZ während der ersten vier Dienstjahre jederzeit wegen charakterlicher Nichteignung fristlos entlassen kann wäre eine solche "Zusatzfrist" unnötig.
Würfelst du das etwas mit den Eignunsübenden zusammen?

Zitat
Ne ne , damit hab ich keine Probleme, ich mein nur Kaserne! Also ich geb z.B, ich würd gern in München stationiert werden, aber die Schicken mich nach Laer im Norden Deutschlands...!
Das mein ich damit! Das wärend eine Auslandeinsatz oder Lehrgäne und Übungen mal länger weg ist, ist mir schon klar!

Die Bundeswehr setzt dich dort ein, wo sie dich braucht! Und jeder SOldat auf Zeit unterschreibt, dass er bundesweit einsetzbar ist.

Gruß Andi
the rest is silence...

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