Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Nachmusterung

Begonnen von Sinisalo, 28. März 2007, 20:52:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sinisalo

Hallo alle zusammen,

ich bin vor 1,5 Jahren nach 2 Jahren aus dem Dienst aus gesundheitlichen Gründen entlassen worden. Möchte gerne Reservist werden und laut Reservistenfw muss ich um Grünzeug tragen zu dürfen nachgemustert werden. Hat die Bundeswehr dann eigentlich Anspruch mich wieder einzuziehen damit ich meine Restdienstzeit von 10 Jahren ableiste? Hintergrund ist der dass der Arzt damals meine Nichtwiederherstellung der Dienstfähigkeit auf 3 Jahre angesetzt hat.

Vielen Dank


Lady Aleya X

He ho!

Wenn du ausgeschieden bist, bist du eigentlich ausgeschieden würde ich sagen. Und wenn du dich neu bewirbst hat das denke ich auch nichts mehr mit deiner alten Stellung zutun. Wäre zumindest nicht ganz nachvollziehbar.

Gruß Aleya

Jupp

Ich würd mal sagen, da hat der FwRes wohl recht. Um zu einer "Dienstlichen Veranstaltung" (DVag) zugezogen zu werden mußt du wehrdienstfähig sein. Da gab es vor 2-3  Jahren mal ein Riesen-Theater, weil alle T3 eingestuften Resis nicht mehr dabei sein durften - und da das 3S Bespaßungsschießen auch immer eine DVag ist, wurds da ganz schön leer.

mailman

Dafür wurde dann aber ein neuer Tauglichkeitsgrad eingeführt T(6), als Reservist verwendungsfähig.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau