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Frage Nummer 41 und 42 im fragebogen?

Begonnen von alexs81, 26. März 2007, 23:47:37

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alexs81

Hallo

Kann mit 2 fragen im Fragebogen nicht viel anfangen.Wie die das da meinen.

Frage1

Haben sie bereits an einer Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung teilgenommen?(Was für ne untersuchung?)

Frage2

Haben sie bereits einen Einberufungsbescheid bekommen?(zu was?)

Lady Aleya X

He ho!

41. Heißt warst du schon bei der Musterung und Co.
42. Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst.

Gruß Aleya

Flexscan

Zitat von: alexs81 am 26. März 2007, 23:47:37
Haben sie bereits einen Einberufungsbescheid bekommen?(zu was?)

Diese Frage gehört def zu den Top 10 des Boards  ;D ;D
MkG Flex
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alexs81

Zitat von: Lady Aleya X am 27. März 2007, 00:58:21
He ho!

41. Heißt warst du schon bei der Musterung und Co.
42. Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst.

Gruß Aleya

Danke erstmal.Ist doch quatsch die Frage.Weil bei der Frage 40 gefragt wird ob ich bereits gemustert bin, bei welchen KWEA und Tauglichkeitsgrad.Und die 2 müßte dann heißen nein: Zivildienst geleistet

Timid

#4
Zitat von: alexs81 am 27. März 2007, 11:32:43Ist doch quatsch die Frage.Weil bei der Frage 40 gefragt wird ob ich bereits gemustert bin, bei welchen KWEA und Tauglichkeitsgrad.

Es ist kein Quatsch. Die Musterung ist etwas völlig anderes als die Eignungsuntersuchung und -feststellung (EUF)!
Die Musterung dient dazu, die Tauglichkeit des Wehrpflichtigen festzustellen. Die EUF hingegen ist ein Computertest, bei dem dann die zukünftigen Wehrdienstleistenden (wohlgemerkt: Zivis betrifft das schon nicht mehr) auf eine bestimmte besondere Eignung hin überprüft werden. Ob derjenige etwa besonders gut in Rechtschreibung (Stabsdienst) oder "Morsen" (Tastfunk) ist und dementsprechend eingesetzt werden kann.

Anders formuliert: Bei der Musterung wird die allgemeine Tauglichkeit festgestellt, bei der EUF wird die Eignung für bestimmte Verwendungen ermittelt und nach Möglichkeit direkt die zukünftige Truppengattung bestimmt. An der EUF nehmen nur die als tauglich gemusterten Wehrpflichtigen teil, die auch tatsächlich Wehrdienst absolvieren werden, und das normalerweise (so war es zumindest bei mir) auch zu einem getrennten Termin.

ZitatUnd die 2 müßte dann heißen nein: Zivildienst geleistet

Vermutlich.
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Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: alexs81 am 27. März 2007, 11:32:43
Danke erstmal.Ist doch quatsch die Frage.Weil bei der Frage 40 gefragt wird ob ich bereits gemustert bin, bei welchen KWEA und Tauglichkeitsgrad.Und die 2 müßte dann heißen nein: Zivildienst geleistet
Keine Ursache. Ich denke aber was da steht und was ist kann hier niemand ändern. Wird schon irgendeinen Sinn haben, auch wenn man ihn nicht immer nachvollziehen will/kann...

Gruß Aleya

Timid

Wie schon geschrieben: Musterung ungleich EUF. Dementsprechend macht die Frage nach beidem absolut Sinn!
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McKenzie

naja, die Musterung und die EUF finden zumeist am selben Tag/Termin statt ... allgemein wird dieser Termin Musterung genannt, besteht jedoch aus beidem ... klar, kann für verwirrung sogen :P

alexs81

Also ist bei jeder Musterung auch die EUF drann?Also müßt ich die ja mitgemacht haben.Gibts da irgendein extra Schriftstück das man die EUF gemacht hat?

McKenzie

 :-\ *grübel* ne, extra hab ich da nichts bekommen, nur mein tauglichkeitsgutachten

außerdem ist nicht zwangsweise beides zusammen


ist nur meist so gekoppelt da es ja unnötige anfahrtskosten wären wenn man 2 mal antreten muss, beim musterungsbescheid steht mit drauf ... sowas wie "musterung mit anschließender EUF" glaub ich.

sind also 2 verschiedene sachen die nur sinnvollerweise am selben tag gemacht werden wenn der zeitplan es zu lässt.

Greetz McK

sliderbp

Es wurde doch schon gesagt das Leute die gleich sagen das sie Zivi werden wollen die EUF NICHT machen.
Warum auch, sie dient zur Feststellung der Verwendungseignung im Wehrdienst.

Timid

Zitat von: alexs81 am 28. März 2007, 13:06:25Also ist bei jeder Musterung auch die EUF drann?Also müßt ich die ja mitgemacht haben.Gibts da irgendein extra Schriftstück das man die EUF gemacht hat?

Gegenfrage: Hast du bei dem Termin irgendwas anderes gemacht als die ärztliche Untersuchung und die Formalitäten für die Verweigerung? Etwa den beschriebenen Computertest (die EUF ;) )?

Wie schon geschrieben, und von sliderbp nochmals bestätigt: Wer direkt bei der Musterung verweigert, wird nicht zur EUF eingeladen.


Zitat von: McKenzie am 28. März 2007, 14:30:45ist nur meist so gekoppelt da es ja unnötige anfahrtskosten wären wenn man 2 mal antreten muss,

Naja, als ich "damals" (vor grob geschätzt 7 Jahren) Musterung und EUF hatte, wurde am ersten Tag nur die Musterung durchgeführt, eine Zeit später dann die EUF - und das direkt morgens, zu einem Zeitpunkt, als noch niemand die Musterung absolviert haben konnte, und direkt mit vollem Haus ;) Also war es zumindest für das KWEA zu dem Zeitpunkt offensichtlich Standard, die Untersuchungen getrennt durchzuführen.

Zitatsind also 2 verschiedene sachen die nur sinnvollerweise am selben tag gemacht werden wenn der zeitplan es zu lässt.

Und da liegt der Hund begraben ...
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