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Autor Thema: WICHTIG ... Wiederspruch gegen Ärztlichen bescheid  (Gelesen 1140 mal)

PowerS

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WICHTIG ... Wiederspruch gegen Ärztlichen bescheid
« am: 04. Mai 2007, 12:35:21 »

Hallo

Gut dann will ich mal meine geschichte erzählen.
sie begann am 1jan diese jahres, ich wurde zum BUnd eingezogen was mich eigentlich nicht wirklich gestört hat da ich viel hoffnung in das ganze gelegt hat und ich gedacht hab da wird mir vieles gefallen.tag der einberufung war alles ok die ersten 2wochen fand es nicht hart.dann kam der tag des 90 5er ...  (90 5er eintellungstest beim arzt )da sollte man seine leiden was man hat erzählen.ich hab im grunde genommen rückenschmerzen und das schon beim normal sitzen rumsetehen,ok jetzt werden viele sagen warum gehst du dann zum bund.ig wurde nun erst einmal eingezogen also..........ok alles aufgenommen, und dann gings erst mal ab ins FAZ .da hat die ärztin nen knick festgestellt der bei 10% liegt ob das nun viel oder wenig is weis ich nicht . Jedenfals für mich persönlich  sind es schmerzen.
dann der nächte Tag bei unserem BW arzt der is echt cool drauf,er sagte zum mir du wirst t6 bekomm ,und seit dem tag war ich dann nur kzh vom 23.1 bis 7.5.06 is ja schon ma echt ne langezeit.Ich und ein kollege wurde so oft da hingerufen weil wir was unterschreiben sollten , dann kamm die akten sind weg wooooow. das ganze spiel noch mal. und so ziehte sich das hin.Gestern war ich da und was kamm raus? scheisse sie sind  T2 mit einschränkung eingestellt.ich muss montag zum Dienstag.Im grunde stört mich das alles nur weil ich mich auf die aussage des arztes verlassen habe und mir drausen eben alles neu aufgebaut habe arbeit usw ;) ;) ;) und nun muss ich doch zum bund.
Gestern meinte der herr, wir werden uns Montag mit ihrem disziplinarvorgesetzten unterhalten.ICh kann da gegen wiederspruch einlegen. und jetzt kommt der punkte, ? wie mache ich das ? bzw Was muss ich schreiben ? oder würdet ihr mir jetzt er zu einem KDV raten.? Viele fragen die ich nicht zu beantworten weis.klar ich kann auch die letzten Monate machen, aber ich seh da kein sin drin die neue AGA hat schon angefangen und ich muss zeitiger raus wegen meinem schluschen werdegangs. usw usw usw usw.....
Könnte ihr mir ein paar rateschläge geben was ich montag zu tun hab?Das wäre auch ok für mich den rest der zeit KZH zu sein.

so ich denke da habt ihr erst einmal was zum lesen.^^

Rechtschreibfehler könntihr behalten ^^ und sätze die vieleicht keiner versteht.
also bitte nur ernst gemeint Kommentare ich danke euch


 :) mfg
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mailman

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Re: WICHTIG ... Wiederspruch gegen Ärztlichen bescheid
« Antwort #1 am: 04. Mai 2007, 13:56:49 »

Da bist du eigentlich selber schuld. Wenn du auf die Aussage eines Arztes stützt der dich nicht mal untersucht hat und dnan alles in die Wege leitest

Und T6 ist als Reserverist verwendungsfähig das trifft auf dich schon mal gar nicht zu!.


So wie es aussiehst muß tdu wohl deinen Wehrdienst zu Ende machen.
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Timid

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Re: WICHTIG ... Wiederspruch gegen Ärztlichen bescheid
« Antwort #2 am: 04. Mai 2007, 20:48:56 »

dann der nächte Tag bei unserem BW arzt der is echt cool drauf,er sagte zum mir du wirst t6 bekomm

T6 ist im Prinzip "tauglich für Volkssturm" und eigentlich nur eingeführt worden, um "alten" Reservisten mit T3 ein "Weiterleben" in der freiwilligen Reservistenarbeit zu ermöglichen.

Zitat
ICh kann da gegen wiederspruch einlegen. und jetzt kommt der punkte, ? wie mache ich das ? bzw Was muss ich schreiben ?

Wenn du am Montag zu deinem Disziplinarvorgesetzten musst, dann frag ihn das! Er wird da sicherlich mehr Ahnung von haben, oder dich an jemanden (Spieß) verweisen können, der davon Ahnung hat.

Zitat
oder würdet ihr mir jetzt er zu einem KDV raten.?

Da die Entscheidung nichts mit deinem Gewissen zu tun hätte - nein?

Zitat
Könnte ihr mir ein paar rateschläge geben was ich montag zu tun hab?

Ich persönlich würde, nur von deiner Schilderung ausgehend, Beschwerde einreichen - zumindest ist es doch extrem fragwürdig, dass sich zwischen der Diagnose und der "Urteilsfindung" bezüglich Tauglichkeitsgrad ein Zeitraum von 3 1/2 Monaten erstreckt. Auch das nach deiner Beschreibung "sinnfreie Einbestellen des Delinquenten" mit anschließendem "Verlust" der Akten ist etwas, was so nicht sein kann. Besonders nicht, wenn es mehrere Personen über einen derartig langen Zeitraum betrifft!

Ansonsten hatte mailman ja schon was dazu geschrieben: Wenn du nichts schriftliches hast und dich auf Grund irgendwelcher angeblichen mündlichen Stellungnahmen in irgendwelche "Abenteuer" stürzt, bist du zumindest mit schuld, wenn es anschließend zu Problemen kommt, sobald sich diese Stellungnahmen als falsch herausstellen.

Und ich weiss zwar nicht, in welcher Form du dir "alles neu aufgebaut hast" was die Arbeit angeht - aber wenn das bedeutet, dass du derzeit mit KzH einer Arbeit nachgehst, könnte das eventuell ein Dienstvergehen und damit disziplinarrechtlich zu würdigen sein ... Denn gleichzeitig eine Krankschreibung und eine zivile Arbeit passt irgendwie nicht so wirklich zusammen und würde auch "im Zivilen" wenigstens zur Abmahnung oder der direkten Kündigung führen.
Wenn es anders gemeint war, habe ich nichts gesagt ;)
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