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Beide Ehepartner in Bw - Berücksichtigung bei StO?

Begonnen von SolarisMKK, 08. Mai 2007, 19:25:44

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SolarisMKK

Wenn in einem Ehepaar beide Partner Offiziere bei der Bundeswehr sind - wird das dann irgendwie berücksichtigt, oder kann es sein, dass am Ende der Mann an der Nordsee und die Frau im Bayrischen Wald stationiert wird?? Versucht die Bw in dem Fall Ehepartner, wenn möglich, am gleichen Ort oder in vertretbarer Nähe zu stationieren?

Dennis812

Warum sollte dem so sein? Nicht dass mir Verständnis für den Wunsch fehlt, aber ansonsten wird auf sowas doch auch recht wenig Rücksicht genommen.... ??? ::) ???
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Lady Aleya X

He ho!

Um dies mal an einem Beispiel zu verdeutlichen.. einer ist Ubootfahrer... der andere ist Gebirgsjäger... Es gibt keine Ubootfahrer in Bayern und keine Gebirgsjäger an der Nord-/Ostsee.

Einen der beiden eine neue Verwendung zuzuteilen, ergo umzuschulen wäre sehr kostenaufwendig, ausserdem würde dann dort ein Platz leer sein. Ausserdem ist die Frage. Wer von dem beiden soll die Verwendung wechseln? Was wenn beide ihre behalten wollen? Was wenn sie auseinander gehen und der eine extra für seinen Partner die Verwendung gewechselt hat...

Gruß Aleya

SolarisMKK

Hi,
schönes Beispiel mit dem Ubootfahrer und der Gebirgsjägerin - ist schon klar, dass in Donau und Inn kein Uboot gebraucht und an der Grenze zu Dänemark nicht extra ein neues Gebirge aufgeschüttet wird ;)

Nein, im konkreten Fall geht es um einen Arzt und um eine Zahnärztin - große Umschulung und neue Verwendung wären also nicht nötig.

Die Frage bleibt bestehen - würde so eine Konstellation bei der Standortfrage berücksichtigt werden können?

Andi

ANtrag auf Familienzusammenführung stellen und hoffen. Anspruch auf Zusammenführung gibt es nicht. Letztendlich haben beide unterschrieben bundesweit einsetzbar zu sein.

Gruß Andi
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StOPfr

Zitat von: SolarisMKK am 08. Mai 2007, 19:25:44
...? Versucht die Bw in dem Fall Ehepartner, wenn möglich, am gleichen Ort oder in vertretbarer Nähe zu stationieren?
Die Bw versucht von sich aus gar nichts um den verständlichen Wunschvorstellungen eines Ehepaares entgegen zu kommen. In der Tat schafft wohl nur ein Antrag Abhilfe, wenn er positiv beschieden wird. Was ist aber bei der nächsten Versetzungsrunde, was bei unterschiedlichen Anforderungen?
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