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Straftaten während des Wehrdienstes

Begonnen von lustwaffe, 05. Mai 2007, 14:50:42

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schlammtreiber

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Die private 35mm-Zwillingsflak ist damit nicht abgedeckt  :D
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Andi

Zitat von: Keven am 21. Mai 2007, 12:39:58
Also ich bin mir nicht ganz sicher wie das mit dem Gesetz ist aber auf dem Truppenausweis steht unten kleingedruckt "Der Führer dieses Truppenausweises ist berrechtigt Schusswaffen zu besitzen"... vll zählt das ja dazu :)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Das steht:

"Der Inhaber ist befugt, Schußwaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird. [...]"

Und das hat offensichtlich nichts mit bundeswehrinternen Vorschriften, Befehlen und Anweisungen zu tun, sondern dient einfach als Verschriftlichung der Berechtigung zum Führen einer Waffe als Soldat. Eine rechtliche Grundlage, die besagt, dass ein solcher Satz dort stehen muss gibt es nicht. Der Satz ist m.E. eher im Kontext mit dem Folgesatz zu sehen:

"[...] Alle Dienststellen werden gebeten, dem Inhaber Schutz und Hilfe zu gewähren."

Gruß Andi
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