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Lehrgang Feldwebel der Reserve, ....

Begonnen von sören14, 16. Dezember 2006, 18:49:29

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sören14

Hallo Zusammen,
ich hätte folgende Frage. Ich habe im September meinen Uffz.d.Res in Hammelburg absolviert.
( Hammelburg deshalb da ich zudem Zeitpunkt noch in einen Heimatschutzbataillon eingeplant war.) Nun bin ich beim Objekschutzregiment der LW in Schortens als Sich. Fw. eingeplant ( beim Objektschutzregiment habe ich auch meinen Wehrdienst( FWDL 23) geleistet.)
Für den Sich Fw. sind ja laut meiner Information vom zuständigen Res. Betreuer vom Regiment drei Lehrgänge notwendig. Sich Fw. Teil 1 und 2 sowie Fw. allgemein.
Nun zu meiner Frage: Hat jemand diese Lehrgänge schon besucht und kann mir Auskunft über Inhalt Ablauf etc. geben( einfach alles was irgendwie von Interesse ist)
Eine weitere Frage allgemeiner Natur wäre, ob es von Vorteil ist, im Falle einer Bewerbung als Wiedereinsteller ( z.b. Fw Luftwaffensichtruppe), wenn man schon als Reservist diesen Ausbildungsgang durchlaufen hat?
Schon mal vielen Dank für die Antworten!!!!

Mufuti

Moin,

der Post ist zwar schon ein bißchen alt, aber ich antworte mal trotzdem drauf.

Bin nämlich auch für den SichFw Teil 1 u. 2 (oder wie er korrekt heißt: Feldwebel der Reserve der Luftwaffensicherungstruppe Teil 1 u. 2) in diesem Jahr geplant. Im letzten Jahr sind diese beiden Lehrgänge jedenfalls aufgrund Teilnehmermangel ausgefallen >:( Ich hoffe das sich das nicht wiederholt! Hoffe das das neue ObjSRgt genug Kameraden schickt.

Zu deinen Fragen: der Führerlehrgang Luftwaffe Res (= Feldwebellehrgang für Resis) an der 5./USLw in Appen ist eigentlich relativ locker. In den 2,5 Wochen hast Du 10 Tage größtenteils Unterricht im Hörsaal. Der Stoff baut auf dem Uffz-Lehrgang auf. Überfordert wird da keiner. Prüfung mit 90% MC-Fragen kann man locker packen, wenn halbwegs gelernt wurde und das nicht auf Hamburg-St.Pauli ;) Achja: Prüfung wird nach dem Luftwaffenschlüssel abgenommmen. Heißt: nicht 50% der Fragen wie beim Heer müssen richtig sein, sondern 70%.
Ansonsten hast Du noch einen Schießtag draußen, mit einer WÜ dabei. Brauchst Du wegen OvWa.
Sport gibs auch ein wenig. Und ein Marsch mit Gesang wird gelehrt!  ;D

Wenn Du noch Fragen hast frag, ansonsten sieht man sich hoffentlich am 26.06. in Hammelburg.

Gruß

Mufuti

Mufuti

Kleiner Nachbrenner:

Ich weiß jetzt nicht konkret ob der 70% Luftwaffenschlüssel so richtig ist, er lag aber auf jeden Fall höher als beim Heer!
Man möge mich korrigieren falls dies nicht zutreffend ist.

@ Sören14:

Ich weiß nicht, ob die Lehrgänge von Vorteil sind für deine Bewerbung als Wiedereinsteller.

Aber ich weiß wenn Du sie bestanden hast, brauchst Du als Aktiver da nicht mehr hin ;D und Du hast noch jede Menge Zeit gespart!
Aussagen das diese Lehrgänge später nach der Wiedereinstellung nicht anerkannt werden, stimmen ganz einfach nicht.
Man bekommt nämlich nach Lehrgängen u. Prüfungen die gleiche ATN zuerkannt wie die Aktiven.

Gruß

Mufuti

RodgerYoung


Mufuti

@Rodger

Nein, DSA ist für die RFA-Lehrgänge nicht erforderlich (zumindest in der Luftwaffenschiene).

Trotzdem sollte man es ruhig mind. einmal ablegen, auch als Resi. Kommt bei Beurteilungen im Sportleistungsblatt immer gut.

Brago

DSA sollte meiner Meinung nach jährlich versucht werden, muss aber wohl nicht bestanden werden.

Hätte da noch eine Frage.

Mal vorausgesetzt, man würde die Zulassung zur RFA-Laufbahn kriegen und man hat die EWÜ und den Lehrgang bestanden.
Mit wie vielen Pflicht-WÜs muss man danach ungefähr rechnen? Ist das Mob-Stellenabhängig?
Denn wärend dem Studium wären mir so viele wie Möglich recht. Später könnte dass dann aber eng werden.

Mufuti

@ Brago

1. Einen Lehrgang gibt es nicht, sondern bei RFA mind. 2 allgemeinmilitärische Lehrgänge: Uffz u. Feldwebellehrgang Reserve (heissen bei der Lw momentan Vorgesetztenausb. u. Führerausb. Res).
Die gehen je rund 3 Wochen. Danach kommt die Fachausbildung. Die hängt von Deiner Stelle ab. Also Fachlehrgänge oder aaP. Zeitdauer unterschiedlich.

2. "Pflicht-WÜs" gibs nicht mehr, nach dem neuen Gesetz. Alles ist freiwillig. Also max. 90 Wü-Tage im Jahr, die Du aber begründen mußt wozu Du sie brauchst (z.B. Beurteilung...)
Hier schrieb mal ein Hauptmann d.R. das man rund 2 Wochen im Jahr mind. üben sollte. Dies sehe ich genauso.

3. Während der Semesterferien eine WÜ zu fahren ist sowieso das beste. Meine Uni erkennt mir das sogar als Sozialpraktika an :)

Gruß

Mufuti


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