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AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

BtmG

Begonnen von toy_soldier, 26. Juni 2007, 00:55:53

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stuka9


StOPfr

Zitat von: Andi am 26. Juni 2007, 21:44:43
Ansonsten bin ich der Meinung, dass eine faire Schlägerei (wenn es sowas noch gibt) noch keinem geschadet hat - im Gegenteil.
Ich betone, dass ich ein Gegner jedweder Schlägereien war und bin (auch der "nützlichen", die angeblich niemandem schaden ;)), aber ich habe tatsächlich auch den Eindruck, dass es zunehmend an Fairness mangelt und dass dadurch schon die Folgen von Kloppereien unter Kindern und Jugendlichen unkalkulierbar werden.
Das erhöht meine Abneigung gegen körperliche Auseinandersetzungen nur noch mehr.   
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hurz

Seid ihr euch wirklich sicher, dass die BW unterrichtet wird, selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren sofort einstellt bzw. gar nicht erst eröffnet, was bei so geringen Mengen THC regelmässig der Fall ist?
Zivil wird dir nichts passieren, wenn es wirklich eine so geringe Menge war und du nicht gefahren bist.

schlammtreiber

Semper Communis
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Zyrock

Zitat von: hurz am 27. Juni 2007, 07:45:21
Seid ihr euch wirklich sicher, dass die BW unterrichtet wird, selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren sofort einstellt bzw. gar nicht erst eröffnet, was bei so geringen Mengen THC regelmässig der Fall ist?
Zivil wird dir nichts passieren, wenn es wirklich eine so geringe Menge war und du nicht gefahren bist.

Mal anders:

Das die zivile Strafverfolgung eine Strafe wegen geringer schwere der Schuld für nicht angemessen hält, heißt ja nicht automatisch, dass der jeweilige Disziplinarvorgesetzte das auch so sieht. Ergo: Information sollte weitergegeben werden.

In meinen Augen sollte da bei Soldaten grundsätzlich zumindest eine Aktennotiz fällig sein. Von den Leuten, die die Rechtsordnung verteidigen sollte man am ehesten erwarten können, dass sie sich dran halten.

Timid

Eben, das ist ja das "schöne": Wer als Soldat (Polizist, Beamter, ...) zivil Mist baut, z.B. Drogen konsumiert, kann zivil straffrei ausgehen, wie er will - disziplinar kann er trotzdem noch ordentlich Ärger bekommen (bis hin zur Entlassung).
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wolverine

Ganz egal wie gering die Menge BTM/THC ist, so handelt es sich immer um ein Dienstvergehen. Zuden werden alle Soldaten gegen Unterschrift belehrt, dass jeder BTM-Konsum verboten ist und ein Dienstvergehen darstellt. In Entlassungsverfügungen wird diese Belehrung übrigens stets zitiert!

Zudem kann sich ein Strafverfahren, selbst wenn es eingestellt wird, auf die Sicherheitsüberprüfung auswirken und der Soldat auch so seine Eignung zur Laufbahn und damit die Berechtigung zur ZAW verlieren.
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