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einberufung vs eignungstest

Begonnen von rage2k, 13. Juli 2007, 18:37:14

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rage2k

hey,

ich werden dieses jahr dezember 23.
d.h. die bundeswehr kann mich spätestens zum 1.10 dieses jahr zum gwd einberufen!

so, nun hab ich mich vor 2 monaten dort als saz beworben.
vor 4 wochen bekam ich meinen termin für den eingnungstest in münchen => 4.september

soweit so gut, doch heute bekomm ich meinen einberufungsbescheid zum 1.10.

was heisst das nun für mich?
heisst das einfach nur, das falls ich beim eignungstest versage, trotzdem 4 wochen später auf jeden fall direkt meinen GWD ableisten muss?

mailman

Wenn du beim Eigungstest versagst, warum solltest du dann nicht den GWD antretten?

rage2k

schon klar, was ich mich frag is halt, ob der einberufungsbescheid irgendwelche einwirkungen auf meinen münchen-test hat!

wenn ich in münchen zum saz werde ist der einberufungsbescheid zum gwd ja hinfällig oder?

revolvermann

"Hinfaellig" ist dein Einberufungsbescheid erst wenn du etwas derartiges in Haenden haellst (schriftlich).

Denkbar ist auch dass du waehrend deiner AGA eine Aenderungsmeldung bekommst was deine Verwendung nach der AGA angeht (von der GWDL-Verwendung zu deiner dann evtl. SAZ-Verwendung).

Aber da es zur Zeit zu warm fuer Spekulatius ist -> frage mal deinen Wehrdienstberater, der sollte wissen was Sache ist.

Gruss aus Bremen

peppie

Es kann auch sein, dass du nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung beim ZNwG einen Wisch kriegst das deine Einberufung zum 1.10 aufgehoben ist und du dafür am 1.1 oder sonst wann als SaZ einberufen wirst.

Nichts ist so beständig wie die Änderung bei der Bundeswehr.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

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