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Einberufungsbescheid bekommen und jetzt ein Verfahren wegen "schweren Raubs"

Begonnen von Shogun, 25. August 2007, 12:32:00

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Shogun

Hey Leute,
Da ich der einzige bin der in meinem Verein bissel Ahnung hat von BW wurde ich letztens gefragt ob ich denn wüsste was er machen sollte wenn er sein Dienstantritt für seine Laufbahn als Uffz bekommen hat und jetzt ein Gerichtsverfahren hat wegen schweren Raubs?
Er war schon in der U-Haft für knapp 2 Wochen und ist mit der Auflage sich 2 mal wöchentlich bei der Polizei zu melden verschont worden.
Das Gerichtsverfahren wird höchstwahrscheinlich erst nach seiner Einberufung stattfinden.

Dankeschön schonmal im Vorraus.
und am ende,
Ich habe die Suchfunktion genutzt aber nichts über so eine Situation rausbekommen.

MfG. Shogun


Timid

Zitat von: Shogun am 25. August 2007, 12:32:00Da ich der einzige bin der in meinem Verein bissel Ahnung hat von BW wurde ich letztens gefragt ob ich denn wüsste was er machen sollte wenn er sein Dienstantritt für seine Laufbahn als Uffz bekommen hat und jetzt ein Gerichtsverfahren hat wegen schweren Raubs?

Seinen zukünftigen Arbeitgeber über diesen Umstand informieren? Auf dem Schreiben mit der Aufforderung zum Dienstantritt (den Einberufungsbescheid erhalten normalerweise nur Wehrdienstleistende und Wehrübende) findet sich die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters, den sollte er umgehend anrufen und ihn über das Verfahren in Kenntnis setzen - und der kann ihn dann auch über das weitere Vorgehen informieren.
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Andi

...und es ist davon auszugehen, dass der zukünftige Arbeitgeber zunächst Abstand von einer Einstellung nehmen wird.
the rest is silence...

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Huey

Er (Du?) ist verpflichtet, diesen Umstand umgehend dem KWEA mitzuteilen...

Und das sollte er sofort und schriftlich tun.....

Dennis812

AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Shogun

Dank euch für die Antworten werde es umgehend an ihm weiter geben und glaubt mir oder nicht ist mir eigentlich relative egal,
trotzdem nochmals vielen vielen Dank.

MfG. Shogun

wolverine

Fassen wir doch erst einmal die Lage zusammen! "Schwerer Raub" ist schon starker Tobak und mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren bedroht (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__250.html). Dazu kommt U-Haft unter den Voraussetzungen von § 230 StPO, d. h.: dringender Tatverdacht plus Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Seriös würde ich zunächst raten, dringend einen Strafverteidiger aufzusuchen! Der Dienstantritt sollte das geringste Problem unseres Kandidaten sein. Wie gesagt: Melden macht frei. Hier sollte es aber fast egal sein! Zumal er ja schon wegen seiner Meldeauflage der Polizeidienststelle seinen Aufenthalt bei der Bw kundtun muss und diese dann sicherlich aktiv wird.
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Shogun

Also ein Pflichtverteider hat er schon der hat ihn dann bei seiner Haftprüfung wohl auch ohne grossen Aufwand "raus bekommen".
Und er sagte auch das er nach Jugendstrafe bestrafft werden würde und vorher nicht mit der Polizei zu tun hatte.

Danke sehr Wolverine

MfG. Shogun

ChockNorris

ich weis nicht genau wie es jezt mit registereintragungen bei jugendstrafen ist. aber schwerer raub sollte definitiv ins register. ob das strafmaß nach jugendstrafrecht oder nach dem normalen geht ist nicht weiter wichtig.

und sowas ist meldungspflichtig und kann ihn vermutlich den job kosten. meine güte er muss doch wissen das er seine bratzen von sachen wie raub lassen muss wenn er verdammtnochmal zum bund will. wenn du schon deinen einberufungsbescheid hast gehst du doch auch nicht mehr irgendwelche straftaten begehn -.-

wolverine

Von Straftaten insgesamt - und im besonderen von solcher Brisanz - sollte man seine "Bratzen" immer lassen!
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