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Wehrsold

Begonnen von Cordes, 26. Juni 2007, 13:18:35

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Shaw 87


Shaw 87

danke für die antwort

Pioneer

Hallo, jetzt habe ich noch eine Frage:

Wie sieht es mit Wehrübenden aus? Bekommen die Familienheimfahrten bezahlt? Ich meine ich habe was gelesen, daß hier alle zwei Wochen eine Heimfahrt gezahlt wird, finde aber die Qelle nicht mehr... Und wie sieht es aus, wenn ich mit dem PKW anreise? Gibt es noch die Fahrtkostenbeteiligung die über den Hubraum des Fahrzeugs berechnet wird?
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Shaw 87

hab da noch ne frage was bekommt man eigendlich an wehrsold wenn man sich als SaZ 12 jahre verpflichtet hat

sliderbp

Kommt auf die Laufbahn, den Einstiegsdienstgrad, Alter, Familienstand und die Verwendung an.

Eine Google-Suche nach "Besoldungstabellen" sollte helfen.

schlammtreiber

@sliderbp

Mach so weiter und Du wirst zum Forumsverantwortlichen für Sold- & Gehaltsfragen (Weiterverweisungsfeldwebel) ernannt  ;D
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

sliderbp

Naja, das ist halt die "nette" Art das zu regeln  ;D

Ansonsten bleibt nur aufregen, denn ...
...eigentlich muss man ja an der Fähigkeit zum Soldatenberuf zweifeln wenn man das nicht sebst rausfinden kann ... ich zumindest wusste damals lange vor meiner Bewerbung was an Sold auf mich zukommt. Ist ja schon ein nicht unwichtiges Thema.

markymark0612

Zitat von: Tommie am 04. September 2007, 14:25:19
@ HJS:

Was Du da verbreitest ist ein extrem gefährliches Halbwisen ;) !

Begründung:

1. Verpflegungsgeld:

Frühstück   € 1,10
Mittagessen   € 1,35
Abendessen € 1,15

Gesamt:  € 3,60

Du bekommst alle Mahlzeiten ausbezahlt, an denen Du nicht teilnehmen konntest, also auch für das Abendessen am Freitagabend € 1,15! Für freie Tage gibt es den doppelten Verpflegungssatz ausbezahlt, also € 7,20!

2. Mobilitätszuschlag:

Richtig ist, dass es pro km Entfernung zwischen Wohnort und Kaserne € 0,51 Mobilitätszuschlag gibt! Allerdings nur für Entfernungen, die größer sind als 30 km! Und ... der Höchstbetrag ist auf € 204,-- begrenzt, was dann einer Entfernung von 400 km entspricht! Das heisst dann im Klartext, dass derjenige, der mehr als 400 km von der Kaserne weg wohnt, auch nur den Maximalbetrag von € 204,-- an Mobilitätszuschlag bekommt!

3. Wehrsold:

Der Wehrsold beträgt im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad, also während der AGA, € 7,41 am Tag! Das entspricht in einem Monat mit 30 Tagen dann genau € 222,30! Nach der AGA, wenn man dann schon Gefreiter ist, bekommt man € 8,18 am Tag, also im Monat mit 30 Tagen dann zusammen € 245,40. Und im letzten Quartal als GWDLer ist man dann ja schon Obergefreiter und bekommt am Tag € 8,95, also in meinem o. a. Beispielmonat mit 30 Tagen dann € 268,50!

4. Familienheimfahrten:

Als Grundwehrdienstleistender oder Freiwillig länger Wehrdienstleistender bekommst Du für Deine Familienheimfahrten einen Bahnberechtigungsausweis, der Dich "umsonst" in allen Zügen der Deutschen Bahn (auch IC und ICE!) zwischen Wohnort und Kaserne fahren lässt! Benutzt Du diesen Ausweis nicht und fährst stattdessen mit dem Auto, ist das ganz alleine Dein Problem! Und bei den derzeitigen Preisen für Benzin kann da schon eine Strecke von 200 km-chen einfach, die pro Monat 4 mal hin und 4 mal zurück gefahren wird, ganz schöne Lücken in das Budget reissen! Vor allem dann, wenn man für diese Entfernung im Monat nur € 102,-- Mobilitätszuschlag bekommt, der vielleicht gerade mal für zwei mal volltanken ausreicht!

Du siehst also, dass hier ein wenig Genauigkeit schon Not tut und plötzlich manche Dinge in einem ganz anderen Licht dastehen ;) !




hmm, soweit ich weiss bekommen doch soladaten auf zeit schon  1200€ . schon während der aga.

sliderbp

siehe oben ... je nach Laufbahn, ... bekommen sie dass ungefähr.
Ausnahme: Verpflichtung mit Widerrufsrecht, dann gibts zuerst weniger, wird aber später nachgezahlt.

Was das genau mit dem von dir zitierten Post zu tun hat verstehe ich allerdings incht, denn darin gehts um Wehrdienstleistende ?!

Shaw 87

Ausnahme: Verpflichtung mit Widerrufsrecht, dann gibts zuerst weniger, wird aber später nachgezahlt.

wann gib es das wiederufsrecht und wie viel weniger wird gezahlt

und könnte das auch mich treffen :-[