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Kinder unter 12 Jahren

Begonnen von Dave, 11. September 2007, 19:35:20

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Huey

@Brina: Ich verstehe nicht, wo dein Problem liegt.

Für den Fall, das beide (!) Elternteile Soldaten sind, sind sich beide Elternteile darüber klar, das

a) Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit bald in verschiedenen Standorten Dienst leisten müssen
b) Sie vermutlich relativ häufig getrennt sind (Übungsplatzaufenthalte, Auslandseinsätze, Lehrgänge)
c) Ein "normales" Familienleben mit "Papi ist um 1630 daheim und Mami hat das Essen fertig" eben so nicht läuft.

Beispiel:
Er geht in den Auslandseinsatz: Dauer 4 Monate.
Unmittelbar, bevor er zurückkehrt, geht sie in den Einsatz-auch 4 Monate.
Fazit: Man sieht sich nur kurz am Flughafen-sonst 8 Monate nicht.

Das ist eben das "persönliche Pech", wenn sich beide für einen solchen Beruf entscheiden.

Was deinen speziellen Fall angeht:
Wie schon angesprochen-ab zum KpChef, ihm diese Information zukommen lassen.

Und es bleibt dabei: Sonderurlaub ist in den meisten Fällen eine "Kann"-Bestimmung....

schlammtreiber

Zitat von: Andi am 10. Oktober 2007, 17:45:00
Vorsicht schlammtreiber...Aufforderung/Anleitung zu einem Dienstvergehen. ;)

Nicht wirklich... wir sprachen hier von einem Notfall, richtig?

ZitatUnser Sohn bekommt seit seinem 6 Lebensmonat regelmässig diese Pseudo Krupp Anfälle. Die wiederum so schlimm werden, das es bei ihm zur Bewußtlosigkeit kommt. Er wird dann in der Nacht ins Krankenhaus gebracht

Bewusstloses Kind muß Nachts ins Krankenhaus - natürlich fährt der Vater da hin. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.

Sollte es dadurch zu einem verspäteten Dienstantritt kommen, lässt er sich eine entsprechende Bestätigung über seine Anwesenheit ausstellen - und den Disziplinarvorgesetzten möchte ich sehen, der einem Vater ans Bein pisst der ein paar Stunden (oder auch nur eine Stunde...) Dienst verpasst hat, weil er nachts sein röchelndes Kind ins Krankenhaus gefahren hat.

Ich sagte ja nicht, daß er sich gleich für ein paar Tage im Krankenhaus einrichten soll  ;)
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Andi

Zitat von: schlammtreiber am 11. Oktober 2007, 08:14:53
Nicht wirklich... wir sprachen hier von einem Notfall, richtig?

Dafür leistet sich Deutschland ein hervorragendes Notruf-, Krankentransport- und Krankenversorgungssytem.
Und wenn du in die WDO mal hineinschaust wirst du da nichts von "Notfällen" lesen. Bleibt also dabei. ;)

ZitatUnser Sohn bekommt seit seinem 6 Lebensmonat regelmässig diese Pseudo Krupp Anfälle. Die wiederum so schlimm werden, das es bei ihm zur Bewußtlosigkeit kommt. Er wird dann in der Nacht ins Krankenhaus gebracht

ZitatBewusstloses Kind muß Nachts ins Krankenhaus - natürlich fährt der Vater da hin. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung.

Einerseits kann man der Pflicht zur Hilfeleistung auf diverse andere Arten nachkommen und zum anderen haben die wenigsten Soldaten nachts Dienst.

ZitatSollte es dadurch zu einem verspäteten Dienstantritt kommen, lässt er sich eine entsprechende Bestätigung über seine Anwesenheit ausstellen

...was überhaupt nicht von Belang ist.

Gruß Andi
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schlammtreiber

ZitatDafür leistet sich Deutschland ein hervorragendes Notruf-, Krankentransport- und Krankenversorgungssytem.

Ja genau. Ich rufe den Notarzt, der holt mein Kind ab, und ich lege mich dann wieder ins Bett damit ich ausgeschlafen zum Dienst erscheine. Gute Nacht auch.

Zitatund zum anderen haben die wenigsten Soldaten nachts Dienst.

Aber sie können ihren Dienstantritt um 6.40h verpassen, wenn sie ihr Kind um 4.58h ins KH bringen müssen und nicht direkt nebenan wohnen  ;)

Zitat...was überhaupt nicht von Belang ist.

Von Belang insofern, daß ich nachweisen kann in einem Notfall gehandelt zu haben und nicht einfach verpennt und billige Ausrede.

Jetzt können wir natürlich über Theorie und Praxis streiten, ich orientiere mich für gewöhnlich an Letzterem...
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Brina

Guten Morgen

@Huey, mein anfängliches Problem war, dass ich wissen wollte, wie man zu handeln hat. Durch die Antworten von Andi und Schlammtreiber weiß ich es ja. Mich hat es nur intressiert, wie es anläuft, wenn beide bei der Bundeswehr sind. Also sprich, ich habe kein Problem mehr.
Mein Freund hat schon angesprochen, dass unser Sohn dafür gefährdet ist und hat auch ein Attest vom Arzt bekommen, wo dieses noch einmal schriftlich bestätigt wurde. Dieses hat er auch schon vorgelegt. Ich danke für die Informationen.

@Schlammtreiber und genauso wie du es eben geschrieben hast, ist es ja auch meistens. Mein Freund muß um 4.00 Uhr los um pünktlich zum Dienstantritt in der Kaserne zu sein. Da er bis jetzt insgesamt 21 Anfälle hatte und keiner vor 2 Uhr nachts passiert, lag für mich die Sache auf der Hand, das er dann zu spät kommen würde. Ich hatte gedacht, das er dann bei der Bw anruft und es mitteilt und dann Sonderurlaub bekommen würde um bei unserem Sohn zu kommen. Das war dann wohl ein Fehler von mir. Es ist aber möglich, dass er mit ins Krankenhaus fährt, bei dem UvD anruft, sich eine bescheinigung geben lässt, dass er mit ins Krankenhaus musste und dann zur Kaserne fährt um einen Antrag z.b. auf Sonderurlaub stellt...oder liege ich da jetzt wieder verkehrt?


Lg Brina
....und tschüß!!!!!

Andi

Zitat von: Brina am 11. Oktober 2007, 10:16:20
Es ist aber möglich, dass er mit ins Krankenhaus fährt, bei dem UvD anruft, sich eine bescheinigung geben lässt, dass er mit ins Krankenhaus musste und dann zur Kaserne fährt um einen Antrag z.b. auf Sonderurlaub stellt...oder liege ich da jetzt wieder verkehrt?

Ja - wie bereits schon diverse Male geschrieben muss er mit seinem Disziplinarvorgesetzten Rücksprache halten, mit niemand anderem.

Andi
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Brina

....und tschüß!!!!!

wolverine

#22
Nach der "TK" ist es genau so, dass alle Probleme in Bezug auf die Familie eben Probleme des Dienstherrn (oder wenn man so will der Bundesrepublik Deutschland) sind. Ein D-Vorgesetzter ist erst kürzlich für die Aussage "Das ist ihr pers. Problem" gründlich "abgewatscht" worden.

In der WDO steht zwar nichts von "Notfall" aber es gelten im Disziplinarrecht die üblichen Rechtfertigungsgründe und damit auch der Notstand oder die divergierende Pflichtenkollision. Eine D-Maßnahme gegen einen Soldaten, der statt pünktlich zum Dienst zu erscheinen, seinem erkrankten Kind hilft, erachte ich für rechtswidrig (und würde meinerseits über Konsequenzen gegenüber dem verhängenden D-Vorgesetzten nachdenken!). Mangelnde Fürsorge und die Nichtbeachtung von Erlassen und Weisungen (die auch Anspruch auf Gehorsam entfalten!) ist ebenso eine Dienstpflichtverletzung und damit ein Dienstvergehen!
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Huey

Das ist so natürlich durchaus richtig.

Da diese Fälle aber gehäuft-und damit "vorhersehbar" (ohne das auf das Datum zu beziehen) auftreten, kann man davon ausgehen, das die Familie sich eben auch eine "Notlösung" zurecht gelegt hat.


In den meisten Fällen ist weder der Dienstbetrieb gestört, noch kostet es die Bw grosse Mühen, einen Soldaten kurzfristig (für einen oder zwei Tage) freizustellen.

Ob es dafür SU gibt, oder normaler Urlaub genommen werden muss, kann hinterher entschieden werden.

Darum ist es als Vorgesetzter auch so wichtig, das man "seine" Soldaten kennt-und ihre evtl. Probleme auch..

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