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Unterschlagung seitens Disziplinarvorgesetzten oder WDA ???

Begonnen von 11qq11, 31. März 2020, 17:58:23

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RefüPerser d.R.

Zitat von: LwPersFw am 02. April 2020, 22:14:58

Ich meinte nicht die Vorermittlungen des WDA, bzw. das Verfahren bei der StA, sondern die Gründe (Verfehlungen) mit denen die Entlassung nach § 75 SG begründet wurde.

Ist da eigentlich schon der Verdacht eines Dienstvergehen ausreichend um so eine Entlassung zu begründen ?

Longstreet

Ein Verdacht reicht zunächst immer nur für Ermittlungen. justice005 hat dazu für Ermittlungen an sich schon etwas gesagt. In ähnlicher Form muss auch die Entscheidung der Behörde begründet sein. Also einfach nur "weil's vielleicht sein kann" liegt klar außerhalb des Spielfelds.

Zitat von: justice005 am 03. April 2020, 09:49:36

Um Ermittlungen zu starten, braucht man nur einen kleinen Anfangsverdacht, selbst wenn es nur Klatsch und Tratsch ist.
Für Ermittlungsmaßnahmen, die zu Grundrechtseingriffen führen (Durchsuchung, Beschlagnahme etc.) brauche ich einen substanziellen Verdacht, aber auch hier reicht z.B. eine glaubhafte Zeugenaussage.
Für eine Anschuldigung brauche ich eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von mehr als 50 %. Das heißt, der WDA oder der StA kann eine Anklage schreiben, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs. Erst das Gericht braucht am Ende eine nahezu 100%ige Gewissheit, um ein Urteil zu fällen. In der Praxis schuldigen aber auch WDAs und StAs nur dann jemanden an, wenn sie sich der Sache sehr sicher sind. Bestehen Zweifel, wird das Verfahren bereits im Vorfeld eingestellt. Deshalb sind Freisprüche vor Gericht auch selten.


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