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Einstellungsvoraussetzungen und menge andere Fragen (Feldwebel!!)

Begonnen von Kyon-Kyon, 12. Dezember 2007, 15:41:46

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Kyon-Kyon

Hi.
Ich habe einige Fragen zu den Einstellungsvorraussetzungen für den dienst als Feldwebel und andere Fragen zum Thema Bundeswehr.
Ich hoffe dass das in Ordnung ist wenn ich dafür das Board benutze, denn in der Suchfunktion konnte ich nichts finden was mir weiterhilft und der Wehrdienstberater ist erst Montag wieder zu erreichen (die sind alle in NDS (Niedersachsen) irgendwie auf ner Fortbildung oder sowas) und diese Fragen jucken mich sehr. Ich hoffe dass das in Ordnung ist.

Also denn fange ich mal an:

1.) Wie lange braucht eine Bewerbung in etwa für die bearbeitung?
Also wenn ich im Dezember meine Bewerbung zum Feldwebel (Truppendienst) bei meinem Wehrdienstberater einreiche, wie lange dauert dann in etwa die ganze Prozedur bis zur einladung ins Nachwuchsgewinnungszentrum Nord?

2.) Wäre eine einstellung zum 01.07.2008 möglich oder sollte ich mir eher den 01.07.2008 in Augenschein nehmen?

3.) Was sind denn im allgemeinem die Grundvorraussetzungen für den Feldwebel im Truppendienst (also ohne Ausbildung nur mit Realschulabschluss)?

4.) Ist der Sprung von der Feldwebellaufbahn zum BS möglich? Wenn ja, wie schwer ist das in etwa?

5.) Falls man durch die eignung zum Feldwebel durchfällt, kann man es zu einem späterem Zeitpunkt erneut versuchen?

6.) Ich bin schoneinma gemustert worden und zwar für den Grundwehrdienst, dabei kam T2 heraus.
Werde ich denn nocheinmal gemuster?
Die Musterung ist schon länger als 1 Jahr ca. her. Wenn Nein, kann ich einen Antrag dafür stellen?

7.) Wie ist das mit den Zeiten?
Also, kann ich nach Dienstschluss normal nach Hause fahren? Weil ich hab von Heimschläfer oder so etwas gehört.... das klingt nämlich schon nach "Zu Hause wohnen". Daher stimmt das?

8.) Wenn ich im Truppendienst tätig bin (vorrausgesetzt das klappt ^^) und ich nach den 12 Jahren den Sprung zum BS nicht schaffe... wie sieht es dann mit meinem Zivilleben aus? Ich meine, es nimmt sicherlich kein Betrieb gerne einen 32 jährigen Azubi  :-\



Ich weiss, ich Frage viel, vielleicht kommt die ein oder andere Frage auch noch auf. Aber ich hoffe mir kann jemand helfen ^^
Ach, übrigends... kommt mir bitte nicht mit sätzen wie ,,Noch nie beim Bund gewesen und schon solche Ziele"
Ich weiss das ich nicht 100%ig weiss wie es in der Bundeswehr läuft, aber es ist schon immer mein Wusch gewesen Soldat zu sein. Und ganz ehrlich? Ich kann mir auch einen anderen Beruf nur sehr schwer vorstellen.
Ich will umbedingt für die neuen da sein, Ansprechpartner, und Ausbilder sein... bin halt ein sehr Soensch und ich muss auch ehrlich sagen dass mir sowas liegt....
Naja... Danke schonmal im vorraus ^^

LG Kyon-Kyon

abie.gail

#1
hi kyon

Zitat von: Kyon-Kyon am 12. Dezember 2007, 15:41:46
1.) Wie lange braucht eine Bewerbung in etwa für die bearbeitung?
Also wenn ich im Dezember meine Bewerbung zum Feldwebel (Truppendienst) bei meinem Wehrdienstberater einreiche, wie lange dauert dann in etwa die ganze Prozedur bis zur einladung ins Nachwuchsgewinnungszentrum Nord?

...das ist unterschiedlich... und hängt auch vom einstellungsdatum ab....
musst dich also gedulden....


Zitat von: Kyon-Kyon am 12. Dezember 2007, 15:41:46
2.) Wäre eine einstellung zum 01.07.2008 möglich oder sollte ich mir eher den 01.07.2008 in Augenschein nehmen?

...dies kann dir hier keiner so genau sagen....

Zitat von: Kyon-Kyon am 12. Dezember 2007, 15:41:46
3.) Was sind denn im allgemeinem die Grundvorraussetzungen für den Feldwebel im Truppendienst (also ohne Ausbildung nur mit Realschulabschluss)?

schau mal unter www.bundeswehr-karriere.de -> ihre jarriere -> ....

Zitat von: Kyon-Kyon am 12. Dezember 2007, 15:41:46
4.) Ist der Sprung von der Feldwebellaufbahn zum BS möglich? Wenn ja, wie schwer ist das in etwa?

ist möglich... da ich schon ein bs feldwebel getroffen habe....
wie schwer kann ich leider nicht sagen...


Zitat von: Kyon-Kyon am 12. Dezember 2007, 15:41:46
5.) Falls man durch die eignung zum Feldwebel durchfällt, kann man es zu einem späterem Zeitpunkt erneut versuchen?

nach einem jahr ab ausmusterung kannst du dich erneut bewerben...

Zitat von: Kyon-Kyon am 12. Dezember 2007, 15:41:46
6.) Ich bin schoneinma gemustert worden und zwar für den Grundwehrdienst, dabei kam T2 heraus.
Werde ich denn nocheinmal gemuster?
Die Musterung ist schon länger als 1 Jahr ca. her. Wenn Nein, kann ich einen Antrag dafür stellen?

diese frage über lass ich anderen .... ;)  :D

Zitat von: Kyon-Kyon am 12. Dezember 2007, 15:41:46
7.) Wie ist das mit den Zeiten?
Also, kann ich nach Dienstschluss normal nach Hause fahren? Weil ich hab von Heimschläfer oder so etwas gehört.... das klingt nämlich schon nach "Zu Hause wohnen". Daher stimmt das?

während der aga musst du, wie deine anderen kameraden in der kaserne übernachten.... danach hängt es von der entfernung bis zu deinem heim ab, ob du unterhalb der woche in der kaserne bleiben musst....

Zitat von: Kyon-Kyon am 12. Dezember 2007, 15:41:46
8.) Wenn ich im Truppendienst tätig bin (vorrausgesetzt das klappt ^^) und ich nach den 12 Jahren den Sprung zum BS nicht schaffe... wie sieht es dann mit meinem Zivilleben aus? Ich meine, es nimmt sicherlich kein Betrieb gerne einen 32 jährigen Azubi  :-\

du wirst ( ein jahr???) vor deinem abgang dur spezielle kurse/lehrgänge auf das zivile berufsleben vorbereitet...

lg abie
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

StOPfr

Zitat von: Kyon-Kyon am 12. Dezember 2007, 15:41:46
2.) Wäre eine einstellung zum 01.07.2008 möglich oder sollte ich mir eher den 01.07.2008 in Augenschein nehmen?
Lässt sich das präzisieren  ;)? Selbst eine Einstellung zum 1. April ist nicht völlig ausgeschlossen; eine solche zum 1. Juli aber wahrscheinlich.

Eine Übernahme als BS ist aus heutiger Sicht extrem schwierig, aber nicht unmöglich. 

Im ZNwG wirst Du umfassend medizinisch untersucht. Die Untersuchung kann zu einem anderen Ergebnis führen als die Feststellungen des Musterungsarztes.

Der BFD kümmert sich um Deine berufliche Zukunft nach der Bundeswehr (Unterricht, Fachausbildung, Eingliederung, Einzelberatung). Dazu kommt die Dienstzeitversorgung, die Dir beim Übergang finanziell den Rücken freihält.

Wichtige Tipps ansonsten wie von abie geschrieben unter bundeswehr-karriere   
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Kyon-Kyon

Man... das mit der schnellen Antwort hat ja prächtig geklappt ^^
Vielen Dank schonmal dafür ^^

ZitatLässt sich das präzisieren  Zwinkernd? Selbst eine Einstellung zum 1. April ist nicht völlig ausgeschlossen; eine solche zum 1. Juli aber wahrscheinlich.
also kann ich mit viel Glück doch noch im April eingezogen werden?  ;D

ZitatEine Übernahme als BS ist aus heutiger Sicht extrem schwierig, aber nicht unmöglich.
Naja... immerhin ^^

ZitatIm ZNwG wirst Du umfassend medizinisch untersucht. Die Untersuchung kann zu einem anderen Ergebnis führen als die Feststellungen des Musterungsarztes.
Gut, weil seit meiner Musterung hat sich nämlich einiges getan ^^  :)


ZitatDer BFD kümmert sich um Deine berufliche Zukunft nach der Bundeswehr (Unterricht, Fachausbildung, Eingliederung, Einzelberatung). Dazu kommt die Dienstzeitversorgung, die Dir beim Übergang finanziell den Rücken freihält.
Das ist gut ^^ ich hab nämlich voll Panik gehabt das ich nach der BW eventl. keine Arbeit mehr bekomme  :(



Denn fehlt mir ja nur noch eine Frage ^^
6.) Ich bin schoneinma gemustert worden und zwar für den Grundwehrdienst, dabei kam T2 heraus.
Werde ich denn nocheinmal gemuster?
Die Musterung ist schon länger als 1 Jahr ca. her. Wenn Nein, kann ich einen Antrag dafür stellen?


Aber ich habe noch eine Neue Frage  ;D
Wie ist das mit meiner Miete?? ICh wohne seit November alleine.... zahlt die BW mir die Miete??  ???


Danke Nochmals StOPfr & bie.gail

StOPfr

Zitat von: Kyon-Kyon am 12. Dezember 2007, 18:46:38
Denn fehlt mir ja nur noch eine Frage ^^
6.) Ich bin schoneinma gemustert worden und zwar für den Grundwehrdienst, dabei kam T2 heraus.
Werde ich denn nocheinmal gemuster?
Die Musterung ist schon länger als 1 Jahr ca. her. Wenn Nein, kann ich einen Antrag dafür stellen?


Aber ich habe noch eine Neue Frage  ;D
Wie ist das mit meiner Miete?? ICh wohne seit November alleine.... zahlt die BW mir die Miete??  ???
Eine weitere Musterung entfällt m.W. wegen der fälligen umfassenden Untersuchung im ZNwG. Falls Du an eine Verbesserung denkst: T2 statt T1 gemustert wurdest Du vielleicht nur wegen der Körpergröße.

Die Bw zahlt keine Mietzuschüsse. Dafür ist bei Wehrpflichtigen die Unterhaltsicherungsbehörde (USB) der Heimatstadt zuständig. SaZ bekommen keine solchen Zuschüsse; die Besoldung sollte reichen. 
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snake99

@Kyon

Nochmal zum Thema BS:
Bevor du daran denkst BS zu werden würde ich erstmal zusehen SaZ zu werden. Vielleicht stellst du ja auch fest, dass die Bundeswehr doch nicht so toll ist wie du im Moment denkst.
Heute BS zu werden ist extrem schwierig und hängt von recht vielen Faktoren ab. Nur diejenigen die Ihre Laufbahnlehrgänge mit guten bis sehr guten Leistungen bestanden haben, sowie stetig gute Beurteilungen von Ihren Diziplinarvorgesetzen erhalten haben, können sich Chancen auf eine BS Urkunde ausrechnen. Hinzukommt, wie hoch die Zahl der "offenen Stellen" des jeweiligen Jahrgangs ist der aufgerufen wird. 
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Huey

ZitatDer BFD kümmert sich um Deine berufliche Zukunft nach der Bundeswehr

Das kann ich nicht stehen lassen-weil es falscher gar nicht sein kann.


Nicht der BFD kümmert sich-der Soldat muss sich selbst kümmern.
Der BFD stellt nur gewisse Geldbeträge zur Verfügung-oder bietet kurze Kurse (z.b. einen einwöchigen Gabelstaplerführerschein, einen zweiwöchigen Schweisserkurs....).

Auf keinen Fall wird es passieren, das der Soldat nur sagt "ich möchte xy werden" und der BFD arrangiert alles.

Der ausscheidende Soldat muss sich seine Kurse selbst suchen, (teilweise sogar vorfinanzieren), sich um einen Ausbildungsplatz bewerben (wie nichtgediente Kameraden auch) und wird in der Ausbildung dann eine gewisse Zeit mit einer bestimmte Summe unterstützt.

StOPfr

Zitat von: Huey am 13. Dezember 2007, 08:53:40
Nicht der BFD kümmert sich-der Soldat muss sich selbst kümmern.
Ich habe dieses "kümmern" im Rahmen eines Angebots an ausscheidende SaZ durchaus so gemeint, obwohl natürlich jeder selbst "seines Glückes Schmied" ist.
Der BFD unterscheidet bei den Leistungen für GWDL und SaZ ganz erheblich. Bei SaZ, um einen solchen ging es hier, ist mehr im Angebot als nur ein einwöchiger Kurs "Gabelstaplerführerschein".
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Huey

Mir als Aktivem ist klar, was du gemeint hast.

Einem Ungedienten erschließt sich aus einer solchen Aussage, das er sich um nichts kümmern braucht-und aus eigener Erfahrung mit unterstellten Soldaten weiss ich leider nur zu gut, wohin dies führt....in den meisten Fällen nämlich direkt in die Arbeitslosigkeit...

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